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IGNORED

darf man als Österreicher mit WBK und einer SIG 516 CQB (=10 Zoll Lauf) an Schießbewerben in Deutschland teilnehmen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So in etwa, wegen dem da :closedeyes: :

 

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.
(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.
(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
 
 
Also, falls Du Deiner SIG 516 CQB das Kriegerische austriebst, wäre sie nicht mehr ausgeschlossen. Der Klassiker, um die "äußere Typidentität" aufzuheben ist ein bunter (Schichtholz)Lochschaft mit einem bunten Tube-Vorderschaft.  Wenn Du keinen Tube-Vorderschaft magst, könntest Du auch das versuchen : http://www.outie.net/forums/attach/2190745301_f53b107052_b.jpg
 
WaffVwV
 
15.8 Die Feststellung, ob ein konkretes Waffenmodell nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, wird im Verfahren in entsprechender Anwendung des § 2 Absatz 5 vom BKA getroffen. § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV setzt sowohl den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe als auch das Hinzutreten mindestens eines der in den Buchstaben a bis c genannten Merkmale voraus. Der Anschein ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Er ist bei äußerer Typidentität mit einer Kriegswaffe gegeben.
 
Dein
Mausebaer :hi:
Geschrieben
Am 29.6.2020 um 15:18 schrieb kurfrag:

Hallo,

 

darf man als Österreicher mit WBK und einer SIG 516 CQB (=10 Zoll Lauf) an Schießbewerben in Deutschland teilnehmen?

Du darfst mit dieser Waffe an Schießbewerben teilnehmen.

Sportliches Schießen ist aber ausgeschlossen, solange die Waffe nach §6AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist.

Dementsprechend wäre Schießbewerbe die nicht den Regeln einer Sportordnung unterliegen eine Möglichkeit, zum Beispiel jagdliche Schießbewerbe.

 

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