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IGNORED

Waffenerwerb nicht in WBK (Sammler) eingetragen, und nu??


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 4 Minuten schrieb Flohbändiger:

Das galt nur für Erben, Jäger oder bei Wiedererwerb nach Abhandenkommen. Alle anderen hatten 14 Tage Zeit, den Erwerb anzuzeigen und die Waffe eintragen zu lassen.

Lies einfach nach und korrigiere Dich selbst. Du irrst. Und bitte lies alle damals gültigen und relvanten Normen und nicht nur § 28 Abs. 5 WaffG a.F.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Flohbändiger:

Hab ich und nein, ich irre mich nicht.

Na dann schau mal in den § 28 Abs. 7 Satz 2 WaffG a.F. oder die Ziffer 28.6.3 WaffVwV 1979

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht sollte man noch das 1928er Gesetz mit einbeziehen.

 

20 Jahre Meldefrist, sofern eine Meldefrist im Fall des TS relevant ist, wird auch bei diesem nicht zu finden sein......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb chapmen:

20 Jahre Meldefrist,

Der Sammler hat die Waffe nicht mehr, ein Dauerdelikt liegt nicht vor.

Eine damals nicht gemachte Anzeige, Anmeldung oder Eintragung ist längst beendet und eine diesbezügliche Tat folglich verjährt. Also was möchtest Du mit 20-jähriger Meldefrist?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb chapmen:

20 Jahre Meldefrist,

Ich vermisse immer noch die Klärung, ob er die Waffe damals nur kaufte, also Eigentum an ihr erworb, oder ob er sie tatsächlich in Besitz nahm, und damit waffenrechtlich erwarb. Denn nur letzteres ist und war anzeigepflichtig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Bautz:

Der Sammler hat die Waffe nicht mehr, ein Dauerdelikt liegt nicht vor.

Eine damals nicht gemachte Anzeige, Anmeldung oder Eintragung ist längst beendet und eine diesbezügliche Tat folglich verjährt. Also was möchtest Du mit 20-jähriger Meldefrist?

Immer schön ernst durchs Leben gehen.....

 

Aber Butter bei de Fisch, handfeste Empfehlung für den TS wäre also welche?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb chapmen:

handfeste Empfehlung für den TS wäre also welche?

Die handfeste Empfehlung ist immer: Geh zum Anwalt, der sich mit sowas auskennt, lass Dich beraten.

 

Die wachsweiche Möglichkeit steht schon auf Seite 1.

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