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goya

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vor einer Stunde schrieb goya:

Ein Registerauszug vom Vereinsregister des Amtsgerichtes über unseren Verein setzt einen "eingetragenen Verein" - e.V. vorraus.

Nach deiner Sachverhaltsbeschreibung hat die Behörde euren Verein waffenrechtlich behandelt wie einen nicht rechtsfähigen Verein!

 

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vor 1 Stunde schrieb SDASS_Nico:

das ganze klingt für mich etwas nach bedürfnisfreier waffenbeschaffung.

"Es irrt der Mensch solang er strebt" Ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu kennen ist das eine sehr gewagte These. Die Beurteilung der Hintergründen ist hier auch nicht das Thema. Es geht um den rechtlichen Umgang mit dem Problem. Dennoch war mir klar, daß irgendwann ein derartiger Spruch kommt.

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Bei uns wird es in Absprache mit der Behörde wie folgt gehandhabt. Wir sind ein Verein mit etwa 200 Mitgliedern und etlichen LW und KW.
Die Waffen werden alle zentral im Verein in der Waffenkammer in geeigneten Tresoren gelagert. Die Munition getrennt von den Waffen. Das ganze Gebäude und die Waffenkammer sind alarmgesichert.

Alle Mitglieder, die Schlüsselgewalt zum Vereinsheim und der Waffenkammer haben, werden unserer Behörde gemeldet. Die Ausgabe der Waffen auf einem Whiteboard notiert, mit Name, Datum und Anlass.


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Und wenn's einer wegwischt, weiss keiner, wo die Waffe ist?

Gehen wir mal davon aus, das es klappt, in den letzten Jahren jedenfalls problemlos. Hier bekommt auch nicht jeder nen Schlüssel (Zuverlässigkeit/persönlich Eignung muss gegeben sein) und die Summe derer ist auch recht übersichtlich. Inventur der Waffen ist übrigens jeden Dienstag beim Übungsabend und im Zweifel, kann der Zugang in der einen Woche über die Zugangskarten der Alarmanlagen recherchiert werden.

 

 

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