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IGNORED

Einschränkung Pulverschein WL für Dritte und Leihwaffen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

der eine oder andere hat ja in seinem Pulverschein eine Einschränkung der Art "Das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen wird auf Munition für die Schusswaffen beschränkt, für die Ihnen - auf Ihre Person bezogen - eine waffenrechtliche Munitionserwerbserlaubnis vorliegt".

 

Gegen diese Einschränkung in meinem Pulverschein habe ich geklagt und nun ein wenig gewonnen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Ende Januar neue Mustervorlagen für die Erlaubnis zusammengestellt und an die Ordnungsämter im Bezirk Düsseldorf verteilt, in welchem der Passus nun fehlt. Es gibt zwar noch eine Reihe weiterer Auflagen, die insgesamt aber harmlos bzw. gesunder Menschenverstand sind.

 

Ein wenig gewonnen habe ich deshalb, weil mir das Gericht ein Schreiben der Art "wenn sie nicht widersprechen, betrachten wir die Sache als erledigt" geschickt hat. Dazu zwei Wochen Frist und als ich den Brief bekam, waren die zwei Wochen praktisch rum. Keine Ahnung ob die späte Ankunft des Briefes ein Trick oder Pech ist. Böswillige Anwälte machen sowas ja schon mal, aber ein Verwaltungsgericht? Den Briefumschlag hatte ich dummerweise weggeworfen und kann nicht auf den Poststempel verweisen. Ich habe am Sonntag der zweiten Woche zehn Minuten vor 24:00 einen Widerspruch in den Kasten des Verwaltungsgerichts geworfen, da ich schon gern ein Urteil und eine Erstattung der Verfahrenskosten (ca. 250,- EUR) hätte. Mal gucken ob es langt...

 

Viele Grüße

@EkelAlfredDu kannst das Ganze jetzt in Lexdejur eintragen. ;) 

 

 

 

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Geschrieben

Wir haben in der Zwischenzeit so viel Mist in Deutschland.

Dann sowas, du sollst wohl auf den Kosten sitzenbleiben. Klar wir werden immer zur Kasse gebeten. Der Stat braucht Geld um es woanders wieder ausgeben zu können.

ich könnte K****n !

 

Es gibt einen schönen Spruch

Die Reichen leben von den Dummen

und die Dummen von der Arbeit.

 

Gruß

Geschrieben

@Shiva

 

Die Musterauflagen wurden vom IM NRW und MAGS NRW gemeinsam zusammen gestellt und über alle Bezirksregierungen in NRW an alle für die Durchführung des § 27 SprengG zuständigen Behörden geschickt.

 

Allerdings ergibt sich aus dem Wort "Muster" dass die örtlichen Erlaubnisbehörden nicht daran gebunden sind.

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