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Ruger 10/22 und das anscheinende Zweibein


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

seit kurzem, bin ich begeisterter Besitzer einer Ruger 10/22 Tactical. Diese wohnt in einem Magpul Hunter in FDE. 

Leider bin ich momentan etwas verunsichert bzgl. des Einsatzes eines Zweibeins. Dieses fällt anscheinend wie der MFD unter den Anscheins§. Ist es also pfui, wenn ich mein Harris HBRMS mit dem RBA-1 QD-Adapter* ans kleine Gewehrchen montiere?  

 

*http://www.harrisbipods.com/RBA.html

Geschrieben

Die Tactical wird doch sogar mit einem Zweibein ausgeliefert. 

 

Egal, solange der Schaft nicht "böse" ist, kannst Du ein Zweibein ranschrauben. Der Magpul Hunter ist, wie der Name schon sagt ein jagdlicher Schaft, da geht ein Zweibein ohne Probleme. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Chigurh:

Die Tactical wird doch sogar mit einem Zweibein ausgeliefert. 

 

Ich habe irgendwo etwas von einem "anscheinsfreien" Zweibein gehört? Und das Harris sieht ja auch anders aus als das mitgelieferte "langweilige" Zweibein. Wie gesagt, hörensagen...

Geschrieben

Oder Aussagen in ihren richtigen Kontext einordnen.

Die Thematik "Aussehen des Zweibeins" wird dann relevant, wenn die halbautomatische Waffe eine grenzwertige Zahl anderer Anscheinsmerkmale aufweist.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb munich-shooter:

Dieses fällt anscheinend wie der MFD unter den Anscheins§.

Das Anscheinsproblem sehr deutlich verdeutlicht...

 

HA-Waffen, die den Anschein einer VA-Kriegswaffe erwecken sind nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

 

Die Anscheins-Merkmale, die durch das BKA herangezogen werden, sind aus dem alten, nicht mehr gültigen §37 entnommen:

- Mündungsfeuerdämpfer/Komp

- freistehender Pistolengriff

- Magazin länger als Griff hervorstehend

- Vordergriff

- Aufstütz-Vorrichtung

- Klapp/Schubschaft

- Kühlrippen / Hitzeschild

 

Es kommt jedoch immer auf das Gesamterscheinungsbild an. Ein oder zwei Merkmale alleine sind nicht automatisch anscheinserweckend.

 

Außerdem ist jeder für seine anscheinsfreie Waffe zuständig. Falls Du Dein schlechtes Gewissen beruhigen willst, kannst Du z.B. ein Dolphin/Tracker Zweibein verwenden und einen eventuellen Komp/MFD abschrauben. Ich hätte mit der Waffe kein schlechtes Gewissen, aber für die Beurteilung ist (nur) das BKA zuständig. ICH kann Dir also keine Absolution erteilen oder einen FB für DEIN Gewehr ausstellen. Andersherum könnte auch die von Dir aufgeschnappte Ächtung Deines armen Gewehrs tatsächlich eine Locusparole gewesen sein, es sei denn Du hättest es beim BKA auf der Toilette gehört.

 

Ich rate also dazu, sich als Aktivist für die Rechte Deines Gewehrs einzusetzen, laut hinauszuschreien: "Kein Gewehr ist ILLEGAL" und alle Bedenkenträger kannst Du mit dem Argument mundtot machen: "Du hast ja nur was gegen mein Gewehr weil es nicht WEISS ist, Du alter Rassist"

 

Achja:

Nieder mit dem sinnlosen §6 AWaffV !!!

:bud:

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