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Geschrieben

Wer anderen eine Schusswaffe ohne gültigen Beschuss überläßt, macht sich strafbar.

Ist es eine Ordnungswiedrigkeit oder eine Straftat? Was ist dann das Strafmass?

Danke an die Spezialisten unter uns im Voraus.

Danke an die Berufsnörgler, ja ich habe schon selbst recherchiert, aber genau für diesen Tatbestand steht nichts explizietes im Waffengesetz. Das StgB hat sogar garnichts diesbezüglich.

 

Danke

Geschrieben

Steht ja auch im Beschussgesetz und ist OWi.

 

Zitat

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3, 4, 7, 8, 9 oder 11 Buchstabe b mit einer

Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro

geahndet werden.

 

Guggst Du § 21 Beschussgesetz.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Slotsipxes:

Wer anderen eine Schusswaffe ohne gültigen Beschuss überläßt, macht sich strafbar.

Ist es eine Ordnungswiedrigkeit oder eine Straftat? Was ist dann das Strafmass?

 

vor 5 Minuten schrieb Slotsipxes:

aber genau für diesen Tatbestand steht nichts explizietes im Waffengesetz

na warum wohl?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb Slotsipxes:

Du meinst damit je nach Gusto entschieden werden kann?

er meint damit garnix, er hat Dir benannt wo Du es nachlesen kannst. und damit Deine Frage beantwortet.

 

und das ist so gestaltet damit der jeweilige Einzelfall "gewürdigt" werden kann. bei Dir selbstverständlich immer das Maximalmaß!

Bearbeitet von alzi

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