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Beantragung eines kleinen Waffenscheins und Aufbewahrung einer SSW


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Geschrieben

Ich habe einen kleinen Waffenschein beantragt. Nun bin ich mir unsicher wie das von der Behörde gehandhabt wird, mit der Frage nach der Aufbewahrung der Schreckschusswaffe. Ich lese oftmals, dass der Antragsteller in der Pflicht steht, nachzuweisen, dass dieser seine SSW sicher aufbewahrt.

Ich habe meinen Antrag postalisch abgeschickt. Ich stand also nicht auf der örtlichen Polizeiwache und hab dem Beamten den Ort der Aufbewahrung meiner Pistole auf meinem Handy gezeigt oder so.

Ich habe einfach nur den Antrag als PDF von der Seite der Kreispolizeibehörde runtergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und losgeschickt. Es ist nirgends die Rede davon, dass ich z.B. Photos meiner Aufbewahrungsmethoden beifügen solle oder auch nur im Formular beschreiben wie ich die Pistole aufbewahre.

 

Wenn ihr einen kleinen Waffenschein habt: Welche Erfahrung habt ihr dahingehend bei der Beantragung gemacht? Wurde überhaupt danach gefragt?

 

Ich habe meinen Schein übrigens in NRW beantragt.

Meine Pistole bewahr ich in einem (nicht sonderlich robusten) Alu-Aktenkoffer mit Zahlenschloss auf und die Munition liegt in einer abgeschlossenen Geldkassette (die Pistole ist zu groß, passt da nicht rein). Gehe ich richtig davon aus, dass das schon gut genug ist, sollte da noch Rückfrage von der Behörde kommen?

 

 

Noch zwei kleinere Fragen an die Inhaber eines KWS:

1.: Läuft die Gültigkeit des KWS praktisch überhaupt ab? Weil bei Abbildungen des KWS bei Wikipedia sehe ich keinen Punkt "Gültig bis:". Musstet ihr euren KWS jemals verlängern?

 

2.: Wie groß ist der Kleine Waffenschein auseinander gefaltet?

Geschrieben

Moin und :hi:

 

Wie Du die Waffe aufbewahrt hast, ist ok. Es würde auch eine Schublade, die man abschließen kann, reichen.

 

Der kleine Waffenschein muss nicht verlängert werden.

 

Es ist nur ein Blatt.

Geschrieben

Ich würde da nicht zu viel reinschreiben.

Eine Freundin hat mich vor ein paar Wochen genau das Selbe gefragt, weil sie auch unsicher war, was man da schreiben soll.

 

Ich hab ihr geraten sie soll einfach schreiben "Die Aufbewahrung der Schreckschusswaffe erfolgt gemäß der gültigen gesetzlichen Vorschriften".

 

Das hat anscheinend gereicht, da sie den KWS vor einer Woche ohne weitere Fragen zugeschickt bekam.

Geschrieben

Wird da tatsächlich auch immer nach dem Grund für die Beantragung gefragt?

 

Das hat sie nämlich auch erwähnt und mich würde interessieren ob das überall so drinsteht oder vielleicht nur hier so ist.

 

Ich hab ihr gesagt, sie soll da einfach "Selbstschutz" reinschreiben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

Wird da tatsächlich auch immer nach dem Grund für die Beantragung gefragt?

...

Also beim Formular meiner Kreispolizeibehörde wird nach nichts dergleichen gefragt. Nur meine persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsort/-datum und Wohnorte der vergangenen 5 Jahre. Ob ich bereits mal einen (kleinen) Waffenschein besessen habe und ob ich einer vom Verfassungsschutz verbotenen Organisation/Partei angehör(t)e. Keine Frage nach Begründung für den Bedarf nach Führen einer SSW und auch keine Fragen zur Aufbewahrung selbiger.

 

Hier das Formular:

https://steinfurt.polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/11 Antrag kleiner Waffenschein.pdf

Geschrieben

Hab den Fleppen vor meinen WBKs beantrag um die Überprüfung schon vorher zu starten. Kam dann irgendwann per Post.

Aufbewahrung nachzuweisen ist absoluter Humbuk. Wer sagt denn überhaupt das du eine SSW besitzt?

Geschrieben

Wie kann man denn Selbstschutz falsch verstehen?

 

Die primäre Funktion so eines Knallpüsters ist die Selbstverteidigung.

Obs im Ernstfall funktioniert, will ich nicht beurteilen, aber man findet durchaus Fälle, in denen es geklappt hat.

 

Und ich wüsste auch nicht, wie einem das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, wenn man doch mit dem KWS etwas in Anspruch nimmt, das vom Gesetzgeber genau so vorgesehen ist (zugriffsbereites Führen einer Schreckschusswaffe).

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