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Einfuhrbestimmungen


Recycling

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Setze dich doch mal mit deiner Behörde in Verbindung.

Wenn es Papiere dazu braucht, musst du dich so oder so an sie wenden.

 

Ich hab keine Ahnung, wie es in Dänemark mit den Vorschriften aussieht. Bei uns ist ein Vorderlader vor Baujahr XYZ frei ab 18 Jahren zu erwerben.

Da diese keine Beschusszeichen haben oder brauchen, dürfte es mit dem Import kein Problem geben.

 

 

 

Gruß Christian

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vor 35 Minuten schrieb black_friday:

Doppelläufige Vorderlader müssen bei uns auf WBK, egal wie alt.

----

Von daher könnte das mit der Einfuhr schwer werden. Am Besten du wickelst das über einen Büchsenmacher ab.

Stimmt.

----

Benötigt wird eine Erlaubnis der Waffenbehörde, kostet ca 20€.

Wenn der VL eine Herstellerbezeichnung und Seriennummer hat ist es simpel, ansonsten ist eventuell noch das Beschussamt im Spiel. Der Sachbearbeiter sollte aber erklären können wie es geht.

Aus Österreich habe ich schon Waffen gekauft, das war harmlos.

Bearbeitet von erstezw
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vor 45 Minuten schrieb black_friday:

Doppelläufige Vorderlader müssen bei uns auf WBK, egal wie alt.

Von daher könnte das mit der Einfuhr schwer werden. Am Besten du wickelst das über einen Büchsenmacher ab.

 

Und schon habe ich wieder etwas gelernt.

 

Heißt also, Vorderladergewehre und Pistolen sind nur frei, wenn sie vor Baujahr XYZ hergestellt wurden und einschüssig sind, richtig ?

Beim Revolver wusste ich es, bei der doppelläufigen Büchse dagegen nicht.

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Können auch Replikas von Baujahren vor 1.1.1871 sein, müssen keine Originale sein. Ein historisches Vorbild muss vorliegen. Das ist meines Wissens die Krux mit z.B. der Tingle-Pistole, welche trotz einschüssig auf WBK muss (weil spätere Neuentwicklung, sieht nur alt aus). Oder modernen Vorderladern von Thompson/Center.

 

gruß

Bearbeitet von schopy
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