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Kommentar des Präsidenten 3: IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen


SC

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  • 3 Monate später...
Am 4.9.2017 um 07:58 schrieb erstezw:

Die sind ja auch mit Waffen mit glatten Läufen zum Wettkampf geflogen. Das Embargo umfasst die Flinten nicht.

Die Sinnfrage muss man sich nicht stellen.

Auch wenn meine Frage erst jetzt kommt, betrifft das also auch Ersatzteile für eine Molot Vepr 12, die ich mir von Verwandten aus Moskau mitbringen lassen möchte? Z.B. Hinterschaft, Gas-Puk, MFD GK03++ 

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vor 1 Stunde schrieb Maverick0707:

Auch wenn meine Frage erst jetzt kommt, betrifft das also auch Ersatzteile für eine Molot Vepr 12, die ich mir von Verwandten aus Moskau mitbringen lassen möchte? Z.B. Hinterschaft, Gas-Puk, MFD GK03++ 

Zitat

Die Verbote des Art. 2 des Beschlusses 2014/512/GASP wurden durch die Dritte Verordnung zur

Änderung der der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in den §§ 74 ff. AWV in nationales Recht

umgesetzt. Die von dem Waffenembargo erfassten Güter sind in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste

(Anlage AL zur AWV – abrufbar unter:

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/index.html) aufgeführt,

welche deckungsgleich mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union ist.

Ich denke mal, die Molot unterliegt dem Embargo, ebenso wie ihr Zubehör: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Flinten bis max. 3 Schuss sind ausgenommen.

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vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Ich denke mal, die Molot unterliegt dem Embargo, ebenso wie ihr Zubehör: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Flinten bis max. 3 Schuss sind ausgenommen.

Besten Dank für deine Info!

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vor 1 Stunde schrieb Maverick0707:

betrifft das also auch Ersatzteile für eine Molot Vepr 12, die ich mir von Verwandten aus Moskau mitbringen lassen möchte?

Ja. Ich würde bis zum 18. Januar warten. Eventuell ist ja dann das Kindergartenniveau der EU wieder etwas gestiegen.

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Am 2.1.2018 um 13:53 schrieb erstezw:

Ich denke mal, die Molot unterliegt dem Embargo, ebenso wie ihr Zubehör: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Flinten bis max. 3 Schuss sind ausgenommen.

Am 2.1.2018 um 14:14 schrieb 762:

Ja. Ich würde bis zum 18. Januar warten. Eventuell ist ja dann das Kindergartenniveau der EU wieder etwas gestiegen.

An alle die es interessiert zum Thema Import aus Russland ,

 

ich hab eine Antwort auf meine Anfrage bei Waffen-Schumacher bekommen, das Embargo betrifft NICHT Waffen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Embargos gegen Russland schon in der EU waren. Dafür kann man also ganz legal Ersatzteile und Zubehör kaufen, man muß es wahrscheinlich dem Zoll nur erklären, da die Fragen stellen werden.

 

Der entscheidende Satz ist im § 77 der AWV (Aussenwirtschaftsverordnung) des BAFA: Absatz (4) Satz 1.

Zitat:

5a519ea819639_77AWV.jpeg.d7fd967f711aa86df91175921a169e0a.jpeg

 

 

 

 

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