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IGNORED

Bedürfnis selber nachweisen? Standaufsicht.


gunnewcomer

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Am 12.12.2016 um 12:10 schrieb Lanzelot50:

Du sprichst in Rätseln.

 

Nein, tut er nicht.

Er kondensiert das Ganze auf die tatsächliche Zuständigkeit von Verein u. Verband. Diese haben lediglich zu prüfen und entsprechend schriftlich zu bestätigen:

Bei erstmaliger Beantragung

- ist der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten Mitglied eines Vereins, der einem nach § 15 WaffG anerkannten Verband angehört? JA

- hat der Antragsteller innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig trainiert (18 mal in unterschiedlichen Zeitabständen, mindestens aber 1 mal monatlich) JA

- ist die zum Erwerb vorgesehene Waffe für die Disziplin XYZ gem. SpO geeignet u. zugelassen? JA

An dieser Stelle enden die Zuständigkeiten von Verein u. Verband. Eine Ablehnung oder Befürwortung findet nicht statt.

Eine ggf. erforderliche Plausibilitätsprüfung obliegt der zuständigen Erlaubnisbehörde. ENDE

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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