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Waffentransport über Umweg


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich gehe ziemlich regelmäßig jede Woche ein mal abends nach der Arbeit auf den Schießstand zum Training (Kurzwaffe). Der Weg von meiner Arbeitsstätte zum Schießstand ist viel kürzer ist als von mir zuhause aus. Damit wäre es eigentlich praktisch, die Waffe im Auto mit zur Arbeit zu nehmen, sie dort im Kofferraum zu belassen und abends direkt auf den Schießstand zu fahren. Das Auto wäre in der firmeneigenen Tiefgarage abgestellt. ABER: ist das erlaubt oder darf ein Waffentransport nur auf direktem Wege stattfinden? Ich habe dazu keine eindeutigen Aussagen gefunden.  

Geschrieben

jetzt nimmst bei Deiner Suche noch den "Tresor im Büro mit ok vom Chef" dazu und Du wirst dazu in diesem Forum sehr sehr viel finden.......

 

 

 

 

 

rechtlich "erlaubnisfreies Führen" nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit.....weißt Du ja.....

Geschrieben

Den ganzen Tag im Auto ist, sobald die Waffe abhanden kommt, ein Problem für Dich.

 

Optimal wäre, wenn Du in der Firma einen eigenen Tresor (nur Du hast Zugriff) hättest und dort die Waffe während der Arbeitszeit unterbringst. Bei mir ist das ein 0er Schrank in meinem Büro bei dem nur ich die Kombination kenne.

Geschrieben

Die Frage tauchte schon öfters auf. Muss mal suchen.

Auf Anhieb finde ich nur das:

 

"Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

 

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist."

 

Mir persönlich wäre eine Tiefgarage, auch wenn firmeneigen, zuwenig im "Blickfeld". Ich nehme die Kanone zwar auch schon mal mit übers Büro auf die Arbeit, aber da parkt der Karren direkt vorm Fenster. Das Büro teilen sich ein Kollege, der auch Sportschütze ist und ich. Und wenn wir was mit haben ist wenigstens einer immer  im Büro und hat die Karre im Blick, wobei wir wirklich selten den Arbeitsplatz verlassen müssen. 

 

Aber  es kommen sicher auch noch fundiertere Beiträge.

Geschrieben

Wenn die Waffe Weg ist bist du dran. Selbst wenn du vor Gericht keine Probleme/ Strafe bekommst , stuft dich halt die Behörde als unzuverlässig ein.  Und dann viel Spaß, wir sehen uns dann in Leipzig!!

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb ShootingDuck:

Ich habe dazu keine eindeutigen Aussagen gefunden.  

Weil Du halt nicht richtig gesucht hast ;)

 

Rein zufällig hatte schon vor Dir jemand die Idee und prompt ist ihm die Pistole geklaut worden. So kam die Sache auf und es folgte was folgen musste, der Widerruf der WBK. Was das VG Düsseldorf dazu sagte findest Du hier: https://openjur.de/u/625700.html

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