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Waffenschein und der Staatsanwalt von 1960


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Interessanter Rückblick ......Kommentar des ersten Staatsanwalts Konrad Händel zum Waffengesetz um 1960.....

 

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb chapmen:

Interessanter Rückblick ......Kommentar des ersten Staatsanwalts Konrad Händel zum Waffengesetz um 1960.....

 

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So,so "politisch verdächtige" liest sich wie aus dem Jargon der STASI oder aus dem des dritten Reiches würde

mich nicht wundern wenn der "Werte Herr Staatsanwalt" in diesen schon tätig war wie viele seiner Kollegen

in der BRD bis in die 70iger Jahre hinein...

Geschrieben

Ich halte diese "eng auslegen" Geschichten auch für falsch. Gesetze macht bei uns die Legislative. Die setzt den Maßstab. Und wenn sie es "eng" haben will, dann muss sie es eben eng formulieren. Der Beamte, der dann das Gesetz ausführt, der hat nicht eigene Maßstäbe on top drauf zu legen, sondern das zu machen, was da steht.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb rüdiger400:

So,so "politisch verdächtige" liest sich wie aus dem Jargon der STASI oder aus dem des dritten Reiches

 

 

Die deutsche Geschichte auf einen Zeitraum nach 1933 zu reduzieren wird der historischen Wahrheit nicht gerecht, ist aber einfach.

Diese Umschreibungen befinden sich bereits in Notstandsgesetzen nach 1914 und auch im Schusswaffengesetz von 1928.

Mit dem Waffengesetz von 1938 wurden diese dann präzisiert und bestimmte Personengruppen namentlich genannt.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb knight:

Ich halte diese "eng auslegen" Geschichten auch für falsch. Gesetze macht bei uns die Legislative. Die setzt den Maßstab. Und wenn sie es "eng" haben will, dann muss sie es eben eng formulieren. Der Beamte, der dann das Gesetz ausführt, der hat nicht eigene Maßstäbe on top drauf zu legen, sondern das zu machen, was da steht.

 

Bis heute gibt es im Verwaltungshandeln einen Ermessensspielraum. 1960, als diese Abhandlung geschrieben wurde, war dieser Spielraum größer als heutzutage, ganz einfach weil es viele Gerichtsurteile die den Spielraum eingeengt haben noch nicht gab.

BigBang sei dank gibt es noch vereinzelt Beamte die ihren Ermessensspielraum zu Gunsten des Bürgers nutzen, oder wäre dir das auch nicht recht?

 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb SchwererReuther:

BigBang sei dank gibt es noch vereinzelt Beamte die ihren Ermessensspielraum zu Gunsten des Bürgers nutzen, oder wäre dir das auch nicht recht?

 

Es ist eine Sache einen Ermessensspielraum situativ angepasst mal in die eine Richtung, mal in die andere Richtung zu nutzen, so dass sich das im Groben und Ganzen alles ausgleicht.

 

Es ist eine andere Sache den Ermessensspielraum als Einbahnstraße zu sehen, und ihn "nur" eng auszulegen ohne auch mal ein "weit" in gleichem Maßstab dagegen zu stellen.

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