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IGNORED

R. G. anzeigen wegen Hetze.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 23.8.2016 um 16:46 schrieb Asgard:

...

Oder den Lügner einfach ignorieren.

 

 

Meine Rede!

 

Bei Gelegenheit dagegen an-argumentieren in Ruhe und mit belegten Fakten.

 

Wirkt besser als jeder Schaum vorm Mund.

Geschrieben
Am 16. August 2016 um 20:37 schrieb Singleshot:

Grafes "sportmordwaffen.de" zeigt bereits durch seine Namensgebung, dass es ihm nicht um Seriosität geht, sondern um die mittelbare Dämonisierung eines Tatwerkzeugs für potentielle Täter. Ein Tatwerkzeug, das im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB statistisch sehr selten verwendet wird. Laut BKA-Falldatei von 2010:

 

5129 Verstöße gegen das WaffG mit Schusswaffen

7862 registrierte Fälle von Verlust bzw. Diebstahl einer Schusswaffe.

(Der Diebstahl illegal besessener Waffen wird in aller Regel nicht angezeigt, da der Besitzer sich damit selbst einer Straftat bezichtigen würde)

496 Fälle im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB

(Fälle, wo mit einer Schusswaffe gedroht, geraubt, verletzt oder getötet wurde etc.)

Davon aus legalem Besitz in 27 Fällen.  

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

 

Ganze SIEBENUNDZWANZIG Fälle einer konkreten Gefährdung durch Schusswaffen aus legalem Besitz bleiben unter dem Strich übrig! 

 http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Bundeslagebild_Waffenkriminalit.C3.A4t_2011

 

Falls Roman Grafe hier mitlesen sollte: Im rechtsstaatlichen Sinne lässt sich daraus kein Verbot des legalen Waffenbesitzes (der wahrscheinlich nur ein Fünftel des Gesamtbesitzes oder noch weniger ausmacht) ableiten und begründen! 

Aber Grafe geht es überhaupt nicht darum. Es geht ihm nicht darum, Recht zu haben, sondern - gegen alle Realität und rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit - Recht zu behalten. Er erwähnte unlängst in einem seiner "Artikel", 5,8 Mio. legaler Schusswaffen befänden sich in Privatbesitz (gemäß Nationalem Waffenregister). Er erwähnte jedoch nicht den mehrfach höher geschätzten, illegalen Besitz. Er spricht von "tödlichen Waffen", "Mordwaffen als Sportwaffen" und liefert dafür eine geradezu absurde, durchweg irreale Definition: 

 

Ach gar? Und olympische KK-Waffen bzw. Bockdoppelflinten für das olympische Wurfscheibenschießen? Weniger gefährlich? Ein Flinte im Nahbereich - über deren Wirkung mag ich im Falle einer Bluttat lieber nicht nachdenken - nur geht eine solche kaum einmal von Wurfscheibenschützen aus, geschweige denn von olympischen. Grafe erwähnt diese Waffen explizit nicht auf seiner Startseite, sondern tarnt die Tatsache ihrer olympischen Verwendung mit dem Begriff "alternativ". Er erwähnt gleichsam nicht, dass ein flauschiges Kopfkissen völlig genügt, um einen Menschen durch Ersticken zu töten. Erwähnt nicht den banalen Besitz von "gefährlichen Waffen" zu x-hundert-millionenfachen Exemplaren: Messer aller Art. Mit denen man schnell viele Menschen töten kann.

Beispielsweise dort, wo der Besitz von Schusswaffen schon lange verboten ist:

 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tokio-offenbar-tote-und-verletzte-bei-messerangriff-a-1104689.html

 

Aber was rechtfertige ich mich als legaler Waffenbesitzer vor einem Neojakobiner und Eiferer, dem es um die Erziehung anderer nach seinem egomanischen Weltbild geht! Der vom "Sportwaffen-Wahn" spricht und damit spiegelbildlich nur seinen eigenen Wahn verrät. Der einen Bogen schlägt von der Dämonisierung der Waffe hin zur psychologischen Stigmatisierung ihrer Besitzer. Ein Blick in §§ 5 und 6 WaffG dürfte ihm vor Augen halten, dass der Gesetzgeber von jeglichem Wahn befallene WBK-Antragsteller nach Kriterien ausschließt, zu deren uneingeschränkte, amtliche Überprüfung das schriftliche Einverständnis des Betreffenden vorliegen muss! Eben wegen dieses tiefen Eingriffs in Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Überprüfung der  Zuverlässigkeit und Eignung. Für Letztere lautet die vielfältige Versagungs-Formel: Wenn Tatsachen (die in der Person liegen) die Annahme rechtfertigen, dass... Eine Basis, die nach politischem Gut- (oder Schlecht)dünken künftig weiter ausgebaut werden könnte.

 

Selbstredend geht seine Forderung "Solche Waffen dürfen nicht länger verkauft und benutzt werden" an der Realität vorbei. "Dürfen" ist nur auf der Seite teutonischen Gehorsams existent und wirksam. Dies wird Grafe indes nicht einsehen wollen; wer wollte sonst noch von ihm reden? Ihm bleibt nur die Flucht in polemische Geflilde, der Schieflage der Realität, der Halb-Viertel, Achtel- bis Nullkomma-Null-Null-Null-Wahrheiten, der inquisitorischen Dämonisierung von Gegenständen und ihrer Besitzer. Der Lebenslüge einer untauglichen Befreiung der Menschheit vor einer Gefahr, die es so nicht gibt. Die schon aufgrund des illegalen Besitzes niemals gelingen kann. Damit besitzt Grafe alle Voraussetzungen zu einem wirtschaftlichen Wohlergehen im sozialindustriellen Zeitalter: Lärme, agitiere, lamentiere, polemisiere! Schaffe ein monströses Problem, zu dem du selbst die Patentlösung in Form eines kategorischen Imperativs lieferst: Verbieten! (KI gemäß Kant: du sollst, denn du kannst). Schaffe die Voraussetzungen zur Befriedigung deines Egos: Inszeniere eine Heilsgeschichte, in deren Mittelpunkt du selbst Heiland sein und deine Jünger um dich scharen kannst.  

 

Einem solchen Individuum mit dem Vorwurf "Hetze" beizukommen, ist rechtlich und praktisch unmöglich. Zumal die Hatespeech-Maasgaben ganz anderen Interessen und Zwecken vorbehalten sind: Der Kahane-konformistischen Dressur zur "Zivilcourage". Derjenige, der einem Gegenstand die diffuse Eigenschaft einer "Sportmordwaffe" zuweist und damit die psychologische Stigmatisierung ihrer vom Waffen-Wahn des potentiellen Mordens befallener Besitzer meint und auf diese Weise infam kommuniziert, genießt im Gegensatz zu den regelmäßig überprüften "Waffennarren" offenbar ein gerütteltes Maß an Narrenfreiheit.          

Am 16. August 2016 um 20:37 schrieb Singleshot:

Grafes "sportmordwaffen.de" zeigt bereits durch seine Namensgebung, dass es ihm nicht um Seriosität geht, sondern um die mittelbare Dämonisierung eines Tatwerkzeugs für potentielle Täter. Ein Tatwerkzeug, das im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB statistisch sehr selten verwendet wird. Laut BKA-Falldatei von 2010:

 

5129 Verstöße gegen das WaffG mit Schusswaffen

7862 registrierte Fälle von Verlust bzw. Diebstahl einer Schusswaffe.

(Der Diebstahl illegal besessener Waffen wird in aller Regel nicht angezeigt, da der Besitzer sich damit selbst einer Straftat bezichtigen würde)

496 Fälle im Zusammenhang mit einer Straftat nach dem StGB

(Fälle, wo mit einer Schusswaffe gedroht, geraubt, verletzt oder getötet wurde etc.)

Davon aus legalem Besitz in 27 Fällen.  

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

 

Ganze SIEBENUNDZWANZIG Fälle einer konkreten Gefährdung durch Schusswaffen aus legalem Besitz bleiben unter dem Strich übrig! 

 http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Bundeslagebild_Waffenkriminalit.C3.A4t_2011

 

Falls Roman Grafe hier mitlesen sollte: Im rechtsstaatlichen Sinne lässt sich daraus kein Verbot des legalen Waffenbesitzes (der wahrscheinlich nur ein Fünftel des Gesamtbesitzes oder noch weniger ausmacht) ableiten und begründen! 

Aber Grafe geht es überhaupt nicht darum. Es geht ihm nicht darum, Recht zu haben, sondern - gegen alle Realität und rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit - Recht zu behalten. Er erwähnte unlängst in einem seiner "Artikel", 5,8 Mio. legaler Schusswaffen befänden sich in Privatbesitz (gemäß Nationalem Waffenregister). Er erwähnte jedoch nicht den mehrfach höher geschätzten, illegalen Besitz. Er spricht von "tödlichen Waffen", "Mordwaffen als Sportwaffen" und liefert dafür eine geradezu absurde, durchweg irreale Definition: 

 

Ach gar? Und olympische KK-Waffen bzw. Bockdoppelflinten für das olympische Wurfscheibenschießen? Weniger gefährlich? Ein Flinte im Nahbereich - über deren Wirkung mag ich im Falle einer Bluttat lieber nicht nachdenken - nur geht eine solche kaum einmal von Wurfscheibenschützen aus, geschweige denn von olympischen. Grafe erwähnt diese Waffen explizit nicht auf seiner Startseite, sondern tarnt die Tatsache ihrer olympischen Verwendung mit dem Begriff "alternativ". Er erwähnt gleichsam nicht, dass ein flauschiges Kopfkissen völlig genügt, um einen Menschen durch Ersticken zu töten. Erwähnt nicht den banalen Besitz von "gefährlichen Waffen" zu x-hundert-millionenfachen Exemplaren: Messer aller Art. Mit denen man schnell viele Menschen töten kann.

Beispielsweise dort, wo der Besitz von Schusswaffen schon lange verboten ist:

 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tokio-offenbar-tote-und-verletzte-bei-messerangriff-a-1104689.html

 

Aber was rechtfertige ich mich als legaler Waffenbesitzer vor einem Neojakobiner und Eiferer, dem es um die Erziehung anderer nach seinem egomanischen Weltbild geht! Der vom "Sportwaffen-Wahn" spricht und damit spiegelbildlich nur seinen eigenen Wahn verrät. Der einen Bogen schlägt von der Dämonisierung der Waffe hin zur psychologischen Stigmatisierung ihrer Besitzer. Ein Blick in §§ 5 und 6 WaffG dürfte ihm vor Augen halten, dass der Gesetzgeber von jeglichem Wahn befallene WBK-Antragsteller nach Kriterien ausschließt, zu deren uneingeschränkte, amtliche Überprüfung das schriftliche Einverständnis des Betreffenden vorliegen muss! Eben wegen dieses tiefen Eingriffs in Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Überprüfung der  Zuverlässigkeit und Eignung. Für Letztere lautet die vielfältige Versagungs-Formel: Wenn Tatsachen (die in der Person liegen) die Annahme rechtfertigen, dass... Eine Basis, die nach politischem Gut- (oder Schlecht)dünken künftig weiter ausgebaut werden könnte.

 

Selbstredend geht seine Forderung "Solche Waffen dürfen nicht länger verkauft und benutzt werden" an der Realität vorbei. "Dürfen" ist nur auf der Seite teutonischen Gehorsams existent und wirksam. Dies wird Grafe indes nicht einsehen wollen; wer wollte sonst noch von ihm reden? Ihm bleibt nur die Flucht in polemische Geflilde, der Schieflage der Realität, der Halb-Viertel, Achtel- bis Nullkomma-Null-Null-Null-Wahrheiten, der inquisitorischen Dämonisierung von Gegenständen und ihrer Besitzer. Der Lebenslüge einer untauglichen Befreiung der Menschheit vor einer Gefahr, die es so nicht gibt. Die schon aufgrund des illegalen Besitzes niemals gelingen kann. Damit besitzt Grafe alle Voraussetzungen zu einem wirtschaftlichen Wohlergehen im sozialindustriellen Zeitalter: Lärme, agitiere, lamentiere, polemisiere! Schaffe ein monströses Problem, zu dem du selbst die Patentlösung in Form eines kategorischen Imperativs lieferst: Verbieten! (KI gemäß Kant: du sollst, denn du kannst). Schaffe die Voraussetzungen zur Befriedigung deines Egos: Inszeniere eine Heilsgeschichte, in deren Mittelpunkt du selbst Heiland sein und deine Jünger um dich scharen kannst.  

 

Einem solchen Individuum mit dem Vorwurf "Hetze" beizukommen, ist rechtlich und praktisch unmöglich. Zumal die Hatespeech-Maasgaben ganz anderen Interessen und Zwecken vorbehalten sind: Der Kahane-konformistischen Dressur zur "Zivilcourage". Derjenige, der einem Gegenstand die diffuse Eigenschaft einer "Sportmordwaffe" zuweist und damit die psychologische Stigmatisierung ihrer vom Waffen-Wahn des potentiellen Mordens befallener Besitzer meint und auf diese Weise infam kommuniziert, genießt im Gegensatz zu den regelmäßig überprüften "Waffennarren" offenbar ein gerütteltes Maß an Narrenfreiheit.          

 

Meinen Glückwunsch für diese klare und messerscharfe Einschätzung !

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