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IGNORED

Lehrgang für Schießstandsachverständige


John USP

Empfohlene Beiträge

vor 47 Minuten schrieb Iggy:

:appl:

Berufsbezeichnungen und akademische Grade[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Quelle: Wikipedia [https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur]

 

 

genau das meinte ich, habe ich nämlich auch gefunden und mich dann gewundert

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Am 22.9.2016 um 15:37 schrieb WolfgangH:

Obacht, .. Vorsicht ist geboten !!!

 

Nach einem Telefonat bei dem Verein DEVA e. V. stellte sich heraus, dass dort mal wieder "ausgewiesene Experten" ihr Dasein fristen, aber kein einziger Schießstandsachverständiger komischerweise. Wahrscheinlich wollen die sich deshalb dahingehend erstmal selbst ausbilden ..

...

 

 

Hallo WolfgangH,

wie kommst du zu dieser Meinung. Ich habe kürzlich mit einem Freund gesprochen, der einen Schrotschießstand unter sich hat,

und die DEVA hat dort Berechnungen durchgeführt die problemlos von der Behörde akzeptiert wurden.
Darüber hinaus hat mein Freund auch viele gute Tips zur Sicherheit erhalten.

 

Ich glaube nicht, dass das einer kann, der so gar keine Ahnung hat.

 

 

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  • 1 Monat später...

Hallo 

Am 30.9.2016 um 08:15 schrieb Sauer_200:

 

Hallo WolfgangH,

wie kommst du zu dieser Meinung. Ich habe kürzlich mit einem Freund gesprochen, der einen Schrotschießstand unter sich hat,

und die DEVA hat dort Berechnungen durchgeführt die problemlos von der Behörde akzeptiert wurden.
Darüber hinaus hat mein Freund auch viele gute Tips zur Sicherheit erhalten.

 

Ich glaube nicht, dass das einer kann, der so gar keine Ahnung hat.

 

 

Hallo Sauer_200,

 

vllt. kann dir dein Freund mal näher definieren, was auf seinem Schrotschießstand "ach so Besonderes" berechnet wurde für seine Behörde .. und teilst es hier mit.

 

Es kann sich ja nur um Sicherheits- oder Umweltaspekte handeln. Vllt. wollen die die Anzahl der verschossenen Wurfscheiben bzw. der Schrote (Masse Bleieintrag) oder sogar deren Flugweiten "berechnet" wissen, ob diese außerhalb des Schießstandes jemanden an den Kopf knallen.

 

Sei´s drum .. 

1.) Jedes pobelige Ballistikprogramm berechnet natürlich solche Flugbahnen, z. B. - wie bei interessierten Schützen bekannt - QuickT. oder das Programm des berühmten Schweizer Ballistikers BK und v. a. - dafür braucht man in der heutigen Zeit keine Versuchsanstalt, was gibt´s da zu testen?

2.) Die geforderte Sicherheit für den Schrotschießstand ist in den Schießstandrichtlinien ausführlich beschrieben, das kann jeder selber nachlesen und zudem gibt´s den Schießstandsachverständigen vor Ort.

3.) Ob man dafür besondere Ahnung haben muss, unwissenden Behörden etwas vorzurechnen, kannst du nun selbst beantworten ...

 

Vom Wiederladen hatte DEVA mal Ahnung, zumindest als die noch das Wiederladebuch machten. Aber, glaubt man den Presseberichten unserer Berliner Polizei in Bezug auf den DEVA-eigenen Schießstand in Berlin, fragt man sich schon, ob DIE überhaupt ausbilden können, und das meinen vereidigte (!) Schießstandsachverständige ..

 

 

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