Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Frage bzgl. Waffenerwerb im Ausland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich bin jetzt seit 2 Monaten in Kroatien und Ende des Monats dürfte ich laut Information der Polizei hier mein Visum erhalten. Wie lange ich hier bleibe keine Ahnung bis jetzt gefällt es mir und an Rückkehr nach Deutschland möchte ich erst gar nicht denken(vor allem nicht bei der derzeitigen Lage). Für im Ausland lebende deutsche ist nach meiner Information das Bundesverwaltungsamt zuständig. Momentan habe ich meine Waffen noch in Deutschland ist das eigentlich ein Problem oder brauche ich mir da keine Gedanken machen(bin ja der einzige der den Schlüssel für den Waffenschrank hat)? Wie ist das hier mit Erwerb von Waffen auf meine WBK - ich habe hier ein paar sehr günstige Waffen im örtlichen Waffengeschäft entdeckt die ich mir auf meine WBK eintragen möchte?

Gilt eigentlich hier der §6 AWaffV weil dort steht ja "Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt." Da hier ja andere Gesetze gelten dürfte doch so eine Ausnahme erfüllt sein oder?

Die Verlockung hier was zu kaufen ist einfach riesig weil es gibt hier z.B. M70 Pistolen für haltet euch fest 30€ und das in top Zustand. Außerdem möchte ich mir unbedingt ne halbautomatische Langwaffe sichern bevor die EU zuschlägt.

Danke und sonnige Grüße

Geschrieben

ich fahr auch immer freitags nach Kroatien und kauf dann auf meine deutsche WBK ein.......

....klär das doch mal im Detail mit dem BVA! die erklären Dir dann auch, was Du alles zu beachten hast, ausser der WBK.

Geschrieben

Ich habe mit denen noch keinen Kontakt aufgenommen da ich befürchte dass das ganze auch gewaltig nach hinten losgehen kann siehe hier: :rtfm:

http://waffenforum.gun-forum.de/index.php/Thread/50612-Auslandsdeutsche-BVA-will-Waffenbesitzkarte-einlagern/

Deswegen wollte ich wissen wie eure Erfahrungen mit denen in Köln sind - ich traue nämlich keinen Waffenbehörden die nicht im südlichen Teil Deutschlands angesiedelt sind. Letztes Wochenende war ich in Serbien und hab da auch mal in nem Waffengeschäft vorbei geschaut bzw. dort mal mit dem Verkäufer geredet und er meinte scherzhaft nur "Here it's all about the money. " :rotfl2: Ich glaub wenn die wüssten was wir hier alles in Deutschland mitmachen nur um es dem Gesetzgeber und Behörden immer recht zu machen würden die uns auslachen und sich denken wenn das auch alles auf uns zu kommt dann treten wir doch besser nicht der EU bei.

Geschrieben

Ja ich muss mich auch an das Gesetz des jeweiligen Staates halten das ist soweit korrekt. Nur es ist ja so angenommen du kaufst dir im Ausland Waffen die in Deutschland keine Genehmigung haben dann kannst du diese ja auch nicht einfach nach Deutschland wieder einführen (das würde ja sonst völlig neue Möglichkeiten erschließen :lol: ) - dieser ganze Prozess heist wohl in unserem bürokratendeutsch "verbringen". Anders ist das wenn man Waffen nur vorübergehend im Ausland z.B. wegen Wettkampf mitgeführt werden (ob mit dem europäischen Feuerwaffenpass dann auch die jeweiligen nationalen Bestimmungen gelten da müsste ich nachschauen - vielleicht gibt es da Ausnahmeregelungen). Möchte man in beiden Ländern auf der sicheren Seite sein ergibt sich aus beiden nationalen Waffengesetzen wohl der kleinste gemeinsame Nenner wobei hier wohl auch die Behörde etwas Spielraum hat siehe §6 AWaffV weil dort steht ja "Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. Es ist auch gut so das es zumindest laut Gesetz noch einen kleinen Silberstreif am Horizont gibt da anderweitig in ungünstigen Konstelationen man sonst doppelt benachteiligt ist.

Das Problem sehe ich nur dahingehend ob das Bundesverwaltungsamt mit dem Bürger eher wohlwollend umgeht sprich Ihre kann Möglichkeiten ausschöpft und sagt naja sollte er wieder nach Deutschland zurück kehren dann werden wir Ihn nicht kriminalisieren oder ob Sie eher die Haltung haben juhu ein Waffenbesitzer weniger im Land und damit der auch nicht mal ansatzweise auf die Idee kommt zurück zu kehren werden wir alle möglichen Barrieren aufbauen - denn wenn man sich das so durchliest haben die schon einige Möglichkeiten das geht sogar bis zur Aberkennung des Bedürfnises (siehe hierzu auch Link oben).

Geschrieben

Diese von dir zitierte Norm meint, dass ein Schießsportverband beantragen kann, bestimmte sportlich bisher nicht zulässige Waffentypen zu gestatten, falls es plötzlich insb. international eine bedeutende Disziplin dafür geben sollte. Falls z.B. kurzläufige AR-15 und Kalaschnikovs nächste Woche olympisch werden sollten (man darf ja mal träumen).

Für deine kroatischen Waffen wird es das nicht geben und selbst wenn, würdest du wohl keinen Verband finden, der nur aufgrund deines individuellen Ansinnens seine Sportordnung entsprechend erweitert und den Ausnahmeantrag stellt.

Das hat mit deinem Ansinnen also alles überhaupt nichts zu tun!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.