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IGNORED

Suche sehr guten Anwalt für Waffenrecht


Pibros

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Geschrieben

Wobei zu beachten ist, dass eine Rechtsschutzversicherung

meist nur das Anwaltshonorar nach RVG erstattet.

Spitzenanwälte arbeiten oft nur mit Honorarvereinbarungen

welche oft ein mehrfaches der gesetzlichen Vergütung betragen.

Natürlich. Seht euch nur mal die regelmäßig geringen Streitwerte in diesen verwaltungsrechtlichen Prozessen an. Oft nur 5.000 Euro. Dann nehmt euch die RVG-Tabelle und rechnet eine 2,3 Gebühr für die erste Instanz. Und dividiert das durch eine beliebige Zahl zwischen 10 und 100. Das Ergebnis ist nicht des Anwalts Stundenlohn sondern der Umsatz, von dem noch die Kosten von 50% bis 70% abgehen. Und das ist die Entlohnung eines Selbständigen, der keinen regelmäßigen Gehaltseingang und keine Fortzahlung im Krankheitsfall hat. Und mit diesem horrenden Honorar auch noch die zahlreichern minderwertigeren Fälle ausgleichen soll.

Die Gleichung ist einfach: Einsatz bedeutet Zeitaufwand, die Sachen schreiben sich nicht von alleine, auch Nachdenken kostet Zeit und wenn alles vom Himmel fallen würde, dann wäre auch die Autoreparatur in 10min erledigt. Privatleute wollen sich Stundensätze von angemessen 200 bis 400 Euro für so etwas nicht leisten. Aber warum soll ich als hochqualifizierter RA für ein Taschengeld arbeiten, wenn jede Werkstatt ein Mehrfaches berechnet? Das eine oder andere pro-bono-Mandat kann und soll man sich leisten, aber wer sich Schußwaffen leisten kann, der zählt nicht wirklich zu dieser Klientel.

Geschrieben

Eine wirklich _gute_ Rechtsschutzversicerung sollte die Kosten einer Vergütungsvereinbarung übernehmen. Sonst bringt's ja nicht viel. Im Strafrecht gibt es das auch häufiger (als "Spezial" oder "Premium" oder wasweißich Doppelbock Strafrechtsschutz). Im Verwaltungsrecht ist es noch selten, kann aber u.U. von Verbänden bei Gruppenrechtsschutz ausgehandelt werden.

Carcano

Geschrieben

Eine wirklich _gute_ Rechtsschutzversicerung sollte die Kosten einer Vergütungsvereinbarung übernehmen. Sonst bringt's ja nicht viel. Im Strafrecht gibt es das auch häufiger (als "Spezial" oder "Premium" oder wasweißich Doppelbock Strafrechtsschutz). Im Verwaltungsrecht ist es noch selten, kann aber u.U. von Verbänden bei Gruppenrechtsschutz ausgehandelt werden.

Carcano

Kenne ich nur aus dem gewerblichen Bereich, und auch da nur allerhöchst selten.

Geschrieben

Was sieht denn im Normalfall so eine Vergütungsvereinbarung vor, wenn man verliert?

Was ist "Normalfall"? Von sehr begründeten und seltenen Ausnahmen abgesehen wird natürlich immer alles bezahlt. Das ist ja weder mein Streit noch mein Risiko. Ich bin, pointiert formuliert, nur ein Mietling, ein Söldner. Schon unsere Altvorderen kannten die Weisheit "Des Anwalts Mühe ist oft vergebens, aber nie umsonst." ;-). Schlimm genug, daß ich in meinen eigenen Prozessen das Risiko trage. Das kann auch bei Aktivprozessen im Obsiegensfall je nach Hartleibigkeit oder Potenz des Gegners und Höhe der Forderung zum Nullsummenspiel werden. Eines meiner ersten Mandate vor fast 30 Jahren, EDV-Recht, war so etwas. Trotz des damals lächerlichen Stundensatzes von umgerechnet 80 Euro hat das den Mandaten mehr gekostet als gebracht. Der Wert war eben nicht so riesig hoch, die Erstattung entsprechend, der Gegner leider sowohl extrem hartnäckig als auch finanziell potent - Geld und Aufwand des RA spielte keine Rolle. Außerdem hatte der nur begrenzt Ahnung von der Materie und dem damals natürlich völlig kenntnislosen Richtern jede Menge Unsinn aufgetischt, dem wir entsprechend zeitaufwändig entgegentreten mußten. Leider kann man dies im Vorfeld kaum abschätzen.Tendenziell ähnlich ist es aber auch im WaffR. Mit den SB kann man ja fachlich und auch in Grenzen rechtlich diskutieren. Aber welcher Richter hat schon von Waffen oder dem WaffR wirklich Ahnung? Man denke nur nan dien unsäglichen Entscheidungen zum (sportlichen) Schießen mit Sammlerwaffen.

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