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IGNORED

Streit in HamburgSchießerei an Hamburger S-Bahn-Station: 25 Menschen gehen aufeinander los


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Geschrieben

Lieber Jager, auch du sitzt hier der ISSO-Argumentation der vielen Etatisten auf, ich schrieb "Und ja, wenn man PKW/Womo mit in den umfriedeten Besitz einbezieht ...", dies impliziert eben NICHT, dass dem heute bereits so ist.^^ Die Feinheiten der Sprache sind manchmal schon vielfältig, ich weiß.^^

Lieben BigMamma, Ja WENN es denn so leicht währe... Aber ein PKW wird eben NICHT mit "umfriedeten Besitz" gleichgesetzt. Und somit lässt sich das auch nicht anwenden.

Das gilt auch für eine Gaststätte, trotzdem hat der Kneiper dort Hausrecht.^^ Und so wie der Kneiper jeden aus seinem Etablissement raus werfen kann, kann das auch die DB auf ihren Bahnhöfen. Die Mittel dafür muss man ihr freilich an die Hand geben.

PS: Außerdem umfasst die Trageregelung auch Wohn- und vor allem GESCHÄFTSRÄUME und der HBF dürfte wohl unschlüssig ein Geschäftsraum der DB sein.

Natürlich hat ein Geschäftsmann das Hausrecht in seinen Geschäftsräumen. Das beinhaltet aber eben NICHT das Recht in Räumen, die der Öffentlickkeit zugängig sind, wie z.B. eine Gaststätte, eine Schußwaffe zu führen.

Und natürlich kann die DB "Rauswerfer" anheuern! Aber diese dürfen keine (Schuss)Waffen tragen.

Man sollte nicht den Fehler begehen und Gesetze und Wunschträume zu vermischen. Der Schuß geht meist nach hinten los!

Unsere derzeitigen Gesetze beinhalten nur ein sehr begrenstes maß an Logik. Und sollte es wirklich mal ein Schlupfloch geben, (welches der Allgemeinheit nützen könmnte) giebt es bestimmt irgendwelche Durchführungsbestimmungen, in dem irgentwelche kleinen Beamten dem Richter erlären, was der Gesetzgeber eigentlich will.

(Warum der das dann nicht gleich so ins Gesetz geschrieben hat, werde ich nie Verstehen! Bestes Beispiel Verhältnissmäßigkeit und Notwehr!)

Geschrieben

Aber ein PKW wird eben NICHT mit "umfriedeten Besitz" gleichgesetzt.

Natürlich hat ein Geschäftsmann das Hausrecht in seinen Geschäftsräumen.

Das beinhaltet aber eben NICHT das Recht in Räumen,... eine Schußwaffe zu führen.

Und natürlich kann die DB "Rauswerfer" anheuern

Aber diese dürfen keine (Schuss)Waffen tragen.

Man sollte nicht den Fehler begehen und Gesetze und Wunschträume zu vermischen.

Unsere derzeitigen Gesetze beinhalten nur ein sehr begrenstes maß an Logik.

1. Und was hält einen davon ab, sie als Wohn-/Geschäftsraum mit aufzunehmen ? In anderen Ländern brauchen die Cops was vom Richter, um darin wühlen zu können, also haben sie wohl doch einen anderen Status als eine Wiese vor dem Haus.

2. Das halten wir so fest.

3. Du meinst, auch nicht durch den Inhaber des Hausrechts und seiner Bevollmächtigten ? Dabei kann es nicht davon abhängig sein, dass es in diesem Geschäftsräumen Publikumsverkehr gibt. Die 12er Flinte unter dem Tresen war eigentlich Standard in gewissen Ecken der Welt.

4. Das halten wir so fest.

5. Unter der Prämisse von 3. sehe ich da keinen Grund zu.

6. Gesetze sind aber von Menschen gemacht und sind nicht von Gott gegeben und in Stein gehauen vom Himmel gefallen und deswegen unantastbar. Von daher spricht nichts dagegen, daran zu arbeiten, auch "Wunschträume" irgendwann in Gesetz zu gießen und altes dafür zu entsorgen.

7. Und schon deswegen sollte man 6. nicht aus den Augen verlieren.

Geschrieben

Das gilt auch für eine Gaststätte, trotzdem hat der Kneiper dort Hausrecht.^^ Und so wie der Kneiper jeden aus seinem Etablissement raus werfen kann, kann das auch die DB auf ihren Bahnhöfen. Die Mittel dafür muss man ihr freilich an die Hand geben.

PS: Außerdem umfasst die Trageregelung auch Wohn- und vor allem GESCHÄFTSRÄUME und der HBF dürfte wohl unschlüssig ein Geschäftsraum der DB sein.

Befriedetes Besitztum und Hausrecht sind zwei Paar Schuhe.

Ein Bahnhof ist kein Geschäftsraum, es kann in einem Bahnhof aber Geschäftsräume der Bahn geben.

Du hast keine Ahnung, davon aber eine ganze Menge.

PS.: Mein Grundstück ist befriedetes Besitztum, Zaun, abgeschlossenes Gartentor, verschlossenes Haus. Hier bin ich Hausrechtsinhaber. Hätte ich ein Gewerbe könnte ich hier sogar einen Geschäftsraum einrichten. Zaunpfahl => ich bin kein Kneipenwirt. Und du solltest da nicht so oft einkehren.

...

6. Gesetze sind aber von Menschen gemacht und sind nicht von Gott gegeben und in Stein gehauen vom Himmel gefallen und deswegen unantastbar. Von daher spricht nichts dagegen, daran zu arbeiten, auch "Wunschträume" irgendwann in Gesetz zu gießen und altes dafür zu entsorgen.

...

Das steht dir offen, du genießt das aktive und passive Wahlrecht.

Geschrieben

1. Und was hält einen davon ab, sie als Wohn-/Geschäftsraum mit aufzunehmen ? In anderen Ländern brauchen die Cops was vom Richter, um darin wühlen zu können, also haben sie wohl doch einen anderen Status als eine Wiese vor dem Haus.

2. Das halten wir so fest.

3. Du meinst, auch nicht durch den Inhaber des Hausrechts und seiner Bevollmächtigten ? Dabei kann es nicht davon abhängig sein, dass es in diesem Geschäftsräumen Publikumsverkehr gibt. Die 12er Flinte unter dem Tresen war eigentlich Standard in gewissen Ecken der Welt.

4. Das halten wir so fest.

5. Unter der Prämisse von 3. sehe ich da keinen Grund zu.

6. Gesetze sind aber von Menschen gemacht und sind nicht von Gott gegeben und in Stein gehauen vom Himmel gefallen und deswegen unantastbar. Von daher spricht nichts dagegen, daran zu arbeiten, auch "Wunschträume" irgendwann in Gesetz zu gießen und altes dafür zu entsorgen.

7. Und schon deswegen sollte man 6. nicht aus den Augen verlieren.

Diskussion mit Deiner Person kann nicht fruchten, warum?

1. Deine Aufgabe war die Bedeutung des Wortes "befriedet" herauszufinden

2. Juristische Bedeutung der deutschen Worte von öffentlich, teilöffentlich und privat

daraus ergibt sich:

Du hast keine Ahnung, davon aber sehr viel.

Das Beste daran, Deine Ahnungslosigkeit hast du schon seit geraumer Zeit bewiesen.

Geschrieben

1. Und was hält einen davon ab, sie als Wohn-/Geschäftsraum mit aufzunehmen ? In anderen Ländern brauchen die Cops was vom Richter, um darin wühlen zu können, also haben sie wohl doch einen anderen Status als eine Wiese vor dem Haus.

2. Das halten wir so fest.

3. Du meinst, auch nicht durch den Inhaber des Hausrechts und seiner Bevollmächtigten ? Dabei kann es nicht davon abhängig sein, dass es in diesem Geschäftsräumen Publikumsverkehr gibt. Die 12er Flinte unter dem Tresen war eigentlich Standard in gewissen Ecken der Welt.

4. Das halten wir so fest.

5. Unter der Prämisse von 3. sehe ich da keinen Grund zu.

6. Gesetze sind aber von Menschen gemacht und sind nicht von Gott gegeben und in Stein gehauen vom Himmel gefallen und deswegen unantastbar. Von daher spricht nichts dagegen, daran zu arbeiten, auch "Wunschträume" irgendwann in Gesetz zu gießen und altes dafür zu entsorgen.

7. Und schon deswegen sollte man 6. nicht aus den Augen verlieren.

1. Das Gesetz!

3. Wir sind hir aber in Deutschland!

6. Dann wähl die Richtigen Leute oder geh in die Politik. DANN kannst DU auch Direkten einfluss auf die Desetzgebung nehmen!...Wenn Du genügend Leute findest, die Dich Wählen!

Und DAS halten wir mal so fest!

Und DIESES Thema (Hausrecht...) ist nun für MICH hier zu ende!

Geschrieben

Und dann wunderst auch du dich, dass es hier so ist wie es ist ? Dann mache mal... ich erinnere auch dich daran, wenn du wieder mal zu anderen Themen abgehst, zB im Nachbarfred gerade. Das hat eine schizophrene Komponente, das weißt du sicherlich.

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