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IGNORED

Selbstladeflinte an Jäger verkaufen?


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Geschrieben

Tja in NRW ist das nicht selten das deine Ansicht verneint wird.

.... Mein SB hat gedroht, wenn er bei einer Kontrolle einen in der WBK auf zwei Schuss begrenzten HA diesen mit einem eingesetzten Magazin grösser zwei Schuss findet diesen zu beschlagnahmen und ein Verfahren gegen mich einzuleiten. ....

Diese Ankündigung von NRW Sachbearbeitern ist mir auch schon zu Ohren gekommen.

Wenn jemand Jagdscheininhaber und Sportschütze ist, dann kann er ganz einfach den NRW-Verhältnissen ein Schnippchen dadurch schlagen, dass er z. B. eine SLF ohne Magazinbegrenzung aufgrund einer Bescheinigung des Sportschützenverbandes erwirbt und bei der Jagd die 2-Schuss-Magazinsperre einbaut.

Ich weiß ist doof, aber immer schön freundlich bleiben, anders ist den ideologisch gesteuerten SBs in NRW nicht beizukommen.

Die sind nicht rechtskräftig geworden und es gibt zusätzlich mein Verfahren das auch negativ war. ....

Danke für die Info! Bin mal gespannt wie das ausgeht (meine Hoffnung hält sich dabei in Grenzen).

Geschrieben

Die sind nicht rechtskräftig geworden und es gibt zusätzlich mein Verfahren das auch negativ war.

[...]

"negativ war"??? Hast Du nicht ein Urteil vom OVG, dass erstens den Klägern recht gibt und zweitens eine recht überzeugende Begründung hat? Ging nicht deshalb die Sache zum BVerwG, weil der Kreis nicht einlenken wollte?

Geschrieben

[...]

Wenn jemand Jagdscheininhaber und Sportschütze ist, dann kann er ganz einfach den NRW-Verhältnissen ein Schnippchen dadurch schlagen, dass er z. B. eine SLF ohne Magazinbegrenzung aufgrund einer Bescheinigung des Sportschützenverbandes erwirbt und bei der Jagd die 2-Schuss-Magazinsperre einbaut.

[...]

Ein schnippchen schlagen muss man doch nur, wenn einem der Besitz um des Besitzes Willen wichtig ist. Was soll der Nur-Jäger mit einer Waffe mit großem Magazin, wenn er die Waffe nicht verwenden darf? Eine SLF mit großem Magazin kann man allenfalls bei der Hundeausbildung einsetzen. Natürlich gibt es noch die theoretische Möglichkeit des Jagd- und Forstschutzes. Aber mal abgesehen davon, dass der dazu berechtigte Personenkreis recht überschaubar ist, ist der praktischen Nutzen einer SLF dabei sehr begrenzt. Das Übungsschießen mit solchen Waffen wird durch die dabei praktizierten Abläufe und die Regeln - insbesondere der Standbetreiber - beherrscht. Eine vollgeladene SLF mit großem Magazin ist da recht unpraktisch.

Geschrieben

Ein schnippchen schlagen muss man doch nur, ....

Alles richtig! Ich denke darüber nach, mir eine SLF - sowohl fürs sportliche Schießen (BDS) als auch für das jagdliche Schießen auf Krähen anzuschaffen. Sportlich ohne und jagdlich mit Magazinbegrenzung.

Wenn Geld keine Rolle spielt, könnte man den ideologisch gesteuerten Sachbearbeitern in NRW ihren Unsinn auch dadurch "spiegeln", zwei - bis auf die Magazinbegrenzung - identische SLF zu erwerben. Die erste aufgrund Verbandsbescheinigung und die zweite aufgrund eines Jagdscheines!

Geschrieben

[...]

Wenn Geld keine Rolle spielt, könnte man den ideologisch gesteuerten Sachbearbeitern in NRW ihren Unsinn auch dadurch "spiegeln", zwei - bis auf die Magazinbegrenzung - identische SLF zu erwerben. Die erste aufgrund Verbandsbescheinigung und die zweite aufgrund eines Jagdscheines!

Schwachsinn.

Geschrieben (bearbeitet)

"negativ war"??? Hast Du nicht ein Urteil vom OVG, dass erstens den Klägern recht gibt und zweitens eine recht überzeugende Begründung hat? Ging nicht deshalb die Sache zum BVerwG, weil der Kreis nicht einlenken wollte?

Nein, das waren meine zwei Mitstreiter in Arnsberg und Köln und dann in Münster.

Ich bin in Düsseldorf abgeprallt und da die beiden jetzt in Leipzig hängen wurde ich da angehängt. Münster war damit obsolet.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Alles richtig! Ich denke darüber nach, mir eine SLF - sowohl fürs sportliche Schießen (BDS) als auch für das jagdliche Schießen auf Krähen anzuschaffen. Sportlich ohne und jagdlich mit Magazinbegrenzung.

Wenn Geld keine Rolle spielt, könnte man den ideologisch gesteuerten Sachbearbeitern in NRW ihren Unsinn auch dadurch "spiegeln", zwei - bis auf die Magazinbegrenzung - identische SLF zu erwerben. Die erste aufgrund Verbandsbescheinigung und die zweite aufgrund eines Jagdscheines!

Warum Krähen nicht mit mehr als 2 Schuss im Magazin bejagen?

Geschrieben

Warum Krähen nicht mit mehr als 2 Schuss im Magazin bejagen?

Weil sie entweder zum Wild gehören (z.B. in Bayern) oder als freilebende Tiere unter die analoge Schutzregelung der BArtSchV fallen.

Geschrieben

Warum Krähen nicht mit mehr als 2 Schuss im Magazin bejagen?

Weil man es nicht darf.....

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben

Das jagdliche Training ist die bessere Begründung.

Jagdliches Training mit einer SLF mit großem Magazin?

Auf welchem Schießstand kann man eine SLF mit großem Magazin zum "jagdlichen Training" überhaupt und falls doch, sinnvoll nutzen?

Geschrieben (bearbeitet)

Man kann damit Tontauben schießen, man kann damit den laufenden Keiler schießen, man kann damit Kipphasen schießen. Jagdparcour....Alles sinnvoll und möglich. International sind SLF beliebte Jagdwaffen. Die Tauglichkeit lässt sich somit nicht leugnen.

Ansonsten kann man das auch gern zur SLB übertragen und damit alle Kugeldisziplinen trainieren.

Gerade für das automatisieren von Bewegungsabläufen ist das sehr sinnvoll-wie jeder Trainer bestätigen kann. Hier kommts auf die Anzahl an Wiederholungen an. Nachladen hat diesbezüglich keinen Trainingseffekt bzw. einen störenden.

P.S.: Eine SLF ist natürlich auch für Schalldämpfer besser geeignet ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

.....Nachladen hat diesbezüglich keinen Trainingseffekt bzw. einen störenden.....

Das sahen einige Richter/innen anders, nur 2 Schuss im Magazin sind erlaubt, egal ob auf der Jagd oder Stand.

Die Argumentation Jagdschutz wäre sogar fatal gewesen, dann wäre die Verhandlung nach fünf Minuten erledigt gewesen.

Von wegen Waldpolizist usw

Geschrieben (bearbeitet)

Mich interessiert diese Einzelmeinung wenig. Dein Anwalt wollte aber auch meine damaligen Hinweise nicht beachten. Ich hatte dir allerdings auch geraten einen kompetenten Vertreter (ia, ich weiss über wen wir reden) zu wählen. Wolltest du aber auch nicht ;)

Selbst die DJV Ordnung lässt größere Magazinlapazitäten zu. Man braucht aber -wie gesagt- Kompetenz, um das einem jagdlichen Laien (Richter) auch nahebringen zu können.

Wenn man selbst nicht in der Lage ist, bezahlt man einen Trainer der sportwissenschaftliche Belege zu motorischen Trainings liefert.

Ich hatte dich gewarnt ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Man kann damit Tontauben schießen, man kann damit den laufenden Keiler schießen, man kann damit Kipphasen schießen. Jagdparcour....Alles sinnvoll und möglich. International sind SLF beliebte Jagdwaffen. Die Tauglichkeit lässt sich somit nicht leugnen.

Ansonsten kann man das auch gern zur SLB übertragen und damit alle Kugeldisziplinen trainieren.

Gerade für das automatisieren von Bewegungsabläufen ist das sehr sinnvoll-wie jeder Trainer bestätigen kann. Hier kommts auf die Anzahl an Wiederholungen an. Nachladen hat diesbezüglich keinen Trainingseffekt bzw. einen störenden.

P.S.: Eine SLF ist natürlich auch für Schalldämpfer besser geeignet ;)

Nun ja, wenn Du auf eine Tontaube das ganze Magazin loswerden willst, kannst Du das versuchen. In den meisten Fällen dürfte aber die Taube getroffen oder zu weit weg sein. Dein großes Magazin hilft also nicht. Bevor Du das Podest wechselst darfst Du bei der SLF aber das Magazin leer machen. Schrot oder FLG auf den laufenden Keiler geht hier nicht aber wenn es ginge, wieviele Schüsse bekommst Du in einem Durchlauf drauf? Der Kipphase ist schon nach zwei oder drei Schuss restlos weg, was willst Du da mit mehr Patronen im Magazin? Bei den Parcours hier kommt eine Taube die Du mit einem oder zwei Schuss beschießen darfst, wozu willst Du mehr laden?

Außer das Laden und Entladen kann man hier mit einer SLF mit großem Magazin nichts üben und auf der Mehrzahl der Stände übst Du mit einer SLF überhaupt nicht.

Natürlich kann man einen ganzen Stand mieten und schießen wie es der Betreiber zuläßt aber warum soll ich mit vielen Patronen im Magzin üben, wenn ich das in der Jagdpraxis nicht benutzen darf?

Geschrieben

.... Man braucht aber -wie gesagt- Kompetenz, um das einem jagdlichen Laien (Richter) auch nahebringen zu können. ....

Leider lässt du völlig außer Acht, dass die Richter nicht zwangsläufig deshalb jagdliche Laien sind, weil sie ein Richteramt bekleiden!

Es gibt Richter, die sowohl der Jagd nachgehen als auch Schießsport betreiben!

Darüberhinaus treffen sie ihre Entscheidungen nicht nur nach eigenen Vorstellungen über den Willen des Gesetzgebers sondern beraten sich in der Kammer mit anderen Richtern vor Eröffnung der Verhandlung!

Geschrieben (bearbeitet)

....Ich hatte dich gewarnt ....

Es war von vornherein gescheitert, denn die Richterin ist mit einem Ministeriumsbeamten verheiratet.

Nur wusste ich das erst hinterher und dann beweise mal eine Voreingenommenheit.

Es gibt noch andere Sachen die ich aber öffentlich nicht erwähne.

Es gibt sehr abweichende Meinungen zu meinen Anwalt, in einem ersten älteren Verfahren hat er erfolgreich geholfen meinen Vorderladerrevolver zu bekommen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Es war von vornherein gescheitert, denn die Richterin ist ....

Irgendwie hatte ich es mir schon gedacht, dass da im Hintergrund weitere Personen eine Rolle spielen!

Geschrieben

Nun ja, wenn Du auf eine Tontaube das ganze Magazin loswerden willst, kannst Du das versuchen. In den meisten Fällen dürfte aber die Taube getroffen oder zu weit weg sein. Dein großes Magazin hilft also nicht. Bevor Du das Podest wechselst darfst Du bei der SLF aber das Magazin leer machen. Schrot oder FLG auf den laufenden Keiler geht hier nicht aber wenn es ginge, wieviele Schüsse bekommst Du in einem Durchlauf drauf? Der Kipphase ist schon nach zwei oder drei Schuss restlos weg, was willst Du da mit mehr Patronen im Magazin? Bei den Parcours hier kommt eine Taube die Du mit einem oder zwei Schuss beschießen darfst, wozu willst Du mehr laden?

Außer das Laden und Entladen kann man hier mit einer SLF mit großem Magazin nichts üben und auf der Mehrzahl der Stände übst Du mit einer SLF überhaupt nicht.

Natürlich kann man einen ganzen Stand mieten und schießen wie es der Betreiber zuläßt aber warum soll ich mit vielen Patronen im Magzin üben, wenn ich das in der Jagdpraxis nicht benutzen darf?

Deine Grundannahme ist falsch, daher auch dein Ergebnis.

Geschrieben

Leider lässt du völlig außer Acht, dass die Richter nicht zwangsläufig deshalb jagdliche Laien sind, weil sie ein Richteramt bekleiden!

Es gibt Richter, die sowohl der Jagd nachgehen als auch Schießsport betreiben!

Darüberhinaus treffen sie ihre Entscheidungen nicht nur nach eigenen Vorstellungen über den Willen des Gesetzgebers sondern beraten sich in der Kammer mit anderen Richtern vor Eröffnung der Verhandlung!

Viel gefael um eventuelle Möglichkeiten und kein Bezig zur Realität. Hat jemand keine Ahnung, muss ich das genauer erklären, hat er welche geht es einfacher.

Nun hat nicht jeder Jäger und auch nicht jeder jagende Richtung Ahnung, ein jagdlicher Laie als Richter jedoch gar keine.

Das war mal wieder eine Luftnummer deinerseits.

Geschrieben

...

Die Argumentation Jagdschutz wäre sogar fatal gewesen, dann wäre die Verhandlung nach fünf Minuten erledigt gewesen.

Von wegen Waldpolizist usw

Sicher?

Den Jagdschutz schreibt das Gesetz doch sogar vor!!

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