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IGNORED

KW-Schrank: 200kg-Grenze bzw. Verankerungspflicht


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema KW-Aufbewahrung: so, wie in der Sachkunde gefragt wird, könnte man den Eindurck bekommen, als gelte die 200kg-Regel (Gewicht oder entsprechende Verankerung) lediglich für B-Schränke (wenn man mehr als 5 KW darin lagern will), nicht jedoch für Schränke ab Widerstandsgrad 0 (Frage 8.16 im Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung Stand 2010 S. 96). Ähnlich äußerte sich jüngst ein Verkäufer.

Wenn ich mir § 13 AWaffV so durchlese, kann ich das nicht nachvollziehen, sondern lese ziemlich unmissverständlich, daß die 200kg auch für Schränke des Widerstandsgrades 0 gelten (wenn man darin bis 10 KW aufbewahren will). Ich habe mal alles Überflüssige rausgekürzt:

In einem Sicherheitsbehältnis, das [...] Widerstandsgrad 0 [...] oder der Sicherheitsstufe B [...] entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen [...] aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

So auch die Aussage meines SB.

Interpretiere ich § 13 AWaffV richtig oder ist an dem, was der Händler sagt, etwas dran? Würde mir eine Menge Arbeit ersparen, aber für eine Diskussion mit dem SB sehe ich ersteinmal keine Grundlage.

Der Unterschied hinsichtlich der Aufbewahrung von Munition ist klar.

Kann jemand dazu etwas erhellendes Beitragen?

Schöne Grüße

Waldi

Bearbeitet von Waldi08
Geschrieben

Mhh, schönes Schaubild, bloß kann ich aus § 13 AWaffV nichts dergleichen ableiten. Abs. 2 bestimmt lediglich, daß ein Schrank in Widerstandsgrad 1 nötig ist, wenn ich mehr als 10 WK aufbewahren will.

Geschrieben (bearbeitet)

Mannomann, immer wieder die gleiche Platte. Hatten wir doch gerade vor ein paar Tagen nur:

http://forum.waffen-online.de/topic/438869-standort-des-waffenschranks/page-2

Siehe mein Beitrag Nr. 27

Ja nee, ist mein eigener thread, der aber eine andere Ausgangsfrage hatte, deshalb wollte ich den nicht weiter abbiegen. Offensichtlich bin ich "wirklich nicht in der Lage [.], ein bis zwei Paragraphen zu lesen UND zu verstehen": inwiefern ist dort abzuleiten, daß für einen 1er Schrank die 200kg Abreißgewicht nicht gelten? Kann ich nicht erkennen (wäre ja froh!). Satz 2 schreibt lediglich vor, daß für mehr als 10 KW ein 1er Schrank vorgeschrieben ist. Der folgt aber auf Satz 1 in dem die 200kg vorgeschrieben sind.

Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens [...] Widerstandsgrad I [...] entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen [die ja dann nicht plötzlich leichter sein oder lose in der Gegend herumstehen dürfen....]

Das bedeutet m.E.:

- 5 KW ind 0 oder B

- 10 KW in 0 oder B, wenn 200kg (Abreiß)Gewicht

- < 10 KW in 1 (wenn 200kg (Abreiß) Gewicht)

Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren, 50 € mehr wäre mir die Arbeitsersparnis wert.

Bearbeitet von Waldi08
Geschrieben (bearbeitet)

Das bedeutet m.E.:

- 5 KW ind 0 oder B

- 10 KW in 0 oder B, wenn 200kg (Abreiß)Gewicht

- < 10 KW in 1 (wenn 200kg (Abreiß) Gewicht)

Ja bis auf Punkt 3: Beim 1ser gibt es keine Gewichtsbeschränkung/Verankerung (wie bei B/0). Allerdings sagt das BKA BW bis zu 30 KW und auch Verankerung (wiederspricht der WaffVwV): http://www.tresor-discount.de/pdf/misc/LKA-BW-Sichere-Aufbewahrung-von-Waffen-und-Munition.pdf.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Oh Mann, watt denn nu?

In der Eingangsfrage fragst Du nach Unterschieden in der Verankerungsnummer zwischen Stufen B und 0 (wobei deine danach vermerkte Lesart die richtige sein dürfte), und in Beitrag 5 ist dann nach 1 gefragt.

Gesetzlich ist es mEn nicht eindeutig geregelt, ob überhaupt oder ab wievielen KWs ein 1er Tresor gewichts-/verankert sein muß.

Wenn du soviele KWs dein eigen nennst (herzlichen Glückwunsch) ist es doch das Einfachste, das mit deinem SB zu klären und sich bestätigen zu lassen, dann bist Du clean.

Geschrieben

Oh Mann, watt denn nu?

Wenn du soviele KWs dein eigen nennst (herzlichen Glückwunsch) ist es doch das Einfachste, das mit deinem SB zu klären und sich bestätigen zu lassen, dann bist Du clean.

Dann käme jetzt der eigene Waffenraum infrage.

Der Fredstarter könnte seine Besenkammer mit einer entsprechenden Schutztüre versehen (Wid. 1).

Dann braucht man auch nicht mehr aufs Gewicht achten.

Geschrieben (bearbeitet)

Oh Mann, watt denn nu?

In der Eingangsfrage fragst Du nach Unterschieden in der Verankerungsnummer zwischen Stufen B und 0 (wobei deine danach vermerkte Lesart die richtige sein dürfte), und in Beitrag 5 ist dann nach 1 gefragt.

Ich kann Deine Aufregung nicht ganz verstehen. Der Threadtitel lauetet: "KW-Schränke: 200kg-Genze bzw. Verankerungspflicht". Ich finde widersprüchliche Angaben bzw. Aussagen in Prüfungsunterlagen, von Händlern und in der AWaffV. Diese möchte ich für mich gern ausräumen BEVOR ich mit meinem SB spreche. Womit hast Du ein Problem?

Bearbeitet von Waldi08
Geschrieben

bei Widerstandsgrad I ( in Worten: eins ) gibts die 200kg-Grenze nicht.

steht doch ganz eindeutig in §13 Abs.1 Satz 2 AWaffV ... was gibts da zu deuteln..... vgl. Beitrag #2 ... oder zig tausend bisherige Diskussionen hier in diesem Forum !

manchmal reichts sogar den Schießsportverbänden zu glauben oder in einen Katalog der einschlägigen Waffenhandelsfirmen (z.B. Frankonia) zu schauen!

...jetzt mach jemand bitte zu hier...

Geschrieben

... Ich finde widersprüchliche Angaben bzw. Aussagen in Prüfungsunterlagen, von Händlern und in der AWaffV. Diese möchte ich für mich gern ausräumen BEVOR ich mit meinem SB spreche. ...

Na, dann überlege doch mal scharf, welche der genannten Quellen am ehesten Rechtswirksamkeit hat (kleiner Tipp: Ich habe mir erlaubt diese FETT zu setzen).

Ich kann Deine Aufregung nicht ganz verstehen. ...Womit hast Du ein Problem?

Daß in deiner Eingangsfrage erst NUR von Verankerungs-/Gewichtsbeschränkung für B`er versus 0`er Schränke die Rede ist, und der Punkt war im anderen Fred längst schon hinreichend geklärt.

Zitat:

"...

Wenn ich mir § 13 AWaffV so durchlese, kann ich das nicht nachvollziehen, sondern lese ziemlich unmissverständlich, daß die 200kg auch für Schränke des Widerstandsgrades 0 gelten (wenn man darin bis 10 KW aufbewahren will). Ich habe mal alles Überflüssige rausgekürzt:

In einem Sicherheitsbehältnis, das [...] Widerstandsgrad 0 [...] oder der Sicherheitsstufe B [...] entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen [...] aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

So auch die Aussage meines SB.

Interpretiere ich § 13 AWaffV richtig oder ist an dem, was der Händler sagt, etwas dran? Würde mir eine Menge Arbeit ersparen, aber für eine Diskussion mit dem SB sehe ich ersteinmal keine Grundlage.

..."

Im Übrigen hat alzi den Rest gerade trefflich beschrieben.

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