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WHL für Dekowaffen


Ameisenbär

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

seit ca. einem Jahr betreibe ich ein Nebengewerbe mit dem Verkauf militärischer Antiquitäten.

Nun meine Frage: Brauche ich für den Verkauf von Dekowaffen (abgeänderte scharfe Waffen) eine Waffen Handelslizenz?

Für Salut und Schreckschuss Waffen, also Waffen mit denen man noch "schießen" kann definitiv ja aber reine Dekowaffen?

Die Problematik mit Altdeko, BKA Abnahme bzw. Beschussamtsabnhame ist mir bekannnt...

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Gruß Andreas

Geschrieben

Guten Morgen,

ganz am Ende der Anlage 2 des Waffengesetzes findest Du die Freistellung von Deko-Waffen bestimmter Kategorien von (fast) allen Vorschriften des Gesetzes, einschließlich von der Erlaubnispflicht für deren Handel, siehe Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Ziffer 4.

Sonnige Grüße

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