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IGNORED

Verbraucherrecht und Rücksendungsbimbam - was ist aktuell eigentlich die Rechtslage


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Es gibt Muster-AGB, in denen das genau behandelt wird.

Ein Beispiel:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XXXXXXX) mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonder wichtige Änderung: Die Rücksendekosten können nun ohne Wenn und Aber dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Gerade kleinere Firmen nutzen diese Möglichkeit, und werden dadurch deutlich entlastet.

Eigentlich keine Änderung, lediglich klargestellt: Der Händler darf dem Kunden eine Wertminderung in Rechnung stellen, sofern diese nicht durch sachgemäße Prüfung auf die zugesicherten Eigenschaften vermeidbar war. Das war auch schon vorher so, hat aber bei manchen Waren trotzdem einen Totalverlust zur Folge, wenn die sachgerechte Prüfung der zugesicherten Eigenschaften einen Weiterverkauf unmöglich macht (Bsp. Wasserbett). Darüber hinausgehende Kosten dürfen meines Wissen (juristischer Laie) dem Kunden nicht berechnet werden.

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Du musst die vertragliche Leistung zurück geben oder Schadenersatz leisten.

Eine Kaffeemaschine auspacken und anschauen ist okay. Benutzt Du sie uns schickst sie dann zurück ist das nicht mehr gedeckt und Du musst die Wertminderung ersetzen.

Kommt darauf an ob -Gebrauchsspuren- zu sehen sind, ich habe auch schon x.Digitalkameras mir zu schicken lassen und damit

unterwegs fotografiert (und nicht nur ein,zwei Bilder) und nie Probleme mit Versandhändlern gehabt.

Allerdings wurden die Teile auch sorgfältigst behandelt und darauf geachtet das keine Abnutzungsspuren an das Display

kommen, danach alles wieder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und die Ware so wie sie war in der Originalverpackung

zurückgeschickt (habe mir sogar Fotos gemacht wie alles im Karton angeordnet war).

Sicher ist es natürlich dann bei den Händlern das ein oder andere Propukt zu erwerben, so das man nicht zum NUR Retournierer

wird, die können Händler nämlich auch abstoßen wenn sie denn wollen.

Leider ist es so das man zB.Kameras gar nicht im Laden richtig beurteilen kann die Serienstreuung auch unter den Produkten

ist recht groß die Aufnahmen selbst bei gleichen Einstellungen oft von unterschiedlicher Qualität.

Dazu kommt das "richtige" Fotoläden oft nur zwei-drei Digitalkameras zur Auswahl haben, anders als zB. Saturn und Co.

Aber auch hier kann ich nicht beurteilen wie die Aufnahmen im Aussenbereich werden und sogenannten Rezensionen im

Internet traue ich nicht 100% da muss man sich oft selbst überzeugen.

Nicht jetzt kommen mit Händler fragen oder gar "beraten" lassen..... die meisten Verkäufer der Märkte haben keine Ahnung

über die Artikel die dort stehen.

Und der sündhaft teure Einzelhändler am Bahnhof in der Innenstadt geht von sich aus und seinen Verdiensten aus der Mode,

Hochzeits und Industriefotografie die nicht ohne sind nach dem Motto "wenn se gute bilder wollen müssense...." ne Canon EOS

5D MarkIII kaufen (kostet nur knapp 3000 EUR der Body) und dazu nen Rotring Objektiv für 2000 EUR und dann noch einen

Systemblitz (empfehlen immer die überteuerten Systemmarken) ala 600RT für nochmal 650 EUR (Fachhändler hier nochmal

100 sic! EUR teurer) wären wir bei dieser Empfehlung bei "geradeeinmal" 5650 EUR (ohne lichtstarken Telezoom)!

Auf solche "Beratungen" kann ich getrost verzichten weil ich weder ein Goldesel bin noch ständig einen Betrag eines Kleinwagens

ständig mit mir rumschleppen will. (Komischerweise sind die Fotografen auch alle extrem Canon lastig....).

Da zahle ich lieber das ein oder andere Mal Versandkosten und wähle mir dann das aus was für meine Bedürfnisse am nächsten

heran kommt. Wollt mir mal bei besagten Händler was "leihen" sollte ich den Neupreis! als Kaution übernehmen+saftige Leihgebühren

und auch für alles haften falls was kaputt geht :gaga:

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