Zum Inhalt springen
IGNORED

Umzug von Österreich nach Deutschland


loki77

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin sportschütze, österreichischer staatsbürger, in besitz der österreichischen waffenbesitzkarte mit zwei eingetragenen faustfeuerwaffen.

aus beruflichen gründen werde ich die nächsten jahre nach deutschland ziehen, noch ist unklar für wie lange, möchte allerdings mein hobby hier auch weiterhin ausüben.

jetzt meine frage, wie stell ich das am besten an, dass ich meine beiden waffen mitnehmen kann? auf was muss ich achten?

nach deutschen recht muss ich doch in einem verein für ein jahr angemeldet sein. hinzu kommt, soweit ich das in erfahrung bringen konnte, dass ich als ausländischer staatsbürger sogar noch drei jahre in deutschland gemeldet sein muss bevor ich den antrag auf eine waffenbesitzkarte stellen kann. klingt schon mal alles recht langwierig, noch dazu wo meine aufenthaltsdauer noch nicht fix ist, vielleicht sogar kürzer als drei jahre sein wird.

gibt es vielleicht irgendwelche ausnahmeregelungen die diese zeiten für eu bürger und besitzer einer wbk aus dem heimatland verkürzen? gibt es hier im forum vielleicht jemanden der erst kürzlich ähnliches problem hatte?

soweit ich weiß, hat man als sportschütze die möglichkeit mit einem europäschichen feuerwaffenpass zu veranstaltungen seine waffen nach deutschland mitzunehmen. das ergebnis meiner recherche wird dann wieder sehr wiedersprüchlich. manche sagen, man muss eine einladung zu dieser veranstaltung vorlegen, andere behaupten das sei zwischen österreich und deutschland nicht notwendig. auch soll es angeblich mit dem efwp möglich sein, nur zum training(!) zu einem deutschen schießstand zu fahren. was ich nicht weiß, wie lange darf dann dieser aufenthalt sein? hab im inet gelesen, dass schützen aus deutschland zu veranstaltungen nach österreich fahren und dann im anschluss gleich zwei wochen urlaub hier machen und die waffen im hotelsafe verwahren. wie ist es umgekehrt?

vielleicht noch wichtig: natürlich werde ich in deutschland gemeldet sein, mich auch in einem schützenverein anmelden (von dort hab ich auch den tipp mich mit meinem problem an dieses forum zu wenden) und ich werde auch in regelmässigen abständen für die dauer von ein bis zwei wochen immer wieder nach österreich fahren.

ein wohnsitz in österreich bleibt bestehen.

hoffe ich muss meine waffen nicht die nächsten drei jahre in österreich bunkern od gar verkaufen bis ich hier endlich eine wbk beantragen kann.

mit der bitte um hilfestellung und tipps,

liebe grüße aus Österreich

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn ich es richtig lese willst du von Ö nach D? Ich würde deine Behörde in Ö fragen und zus die an deinem neuen Wohnort aus D. Alles andere ist nur halbwissen. Was du brauchst ist den Europ Feuerwaffenpass bei z.b. Der Nummer das du regelmässig von Ö über die Grenze fährst um in D in einem Verein zu trainieren dessen Mitglied du auch bist. Da du ja einen Wohnsitz in Ö behälst könnte es daher schon so funktionieren. In D gibt es soviel ich weiß kein Gesetz das vorschreibt seine Waffen bei sich zu lagern. Kann ich z.b. Beim Nachbarn machen, solange dieser keinen Zugriff darauf hat. Also warum auch nicht in deiner Zweitwohnung in entsprechendem nach deutschem Recht Behältnis z.b. B Schrank.

Schau mal in den Anhang.

post-54252-0-00841200-1403885114_thumb.j

Bearbeitet von callahan44er
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@callahan44er

vielen dank für die rasche antwort. ja genau an das hab ich gedacht es so zu machen um die zeit bis zur deutschen wbk zu überbrücken. wobei der verein halt nicht wirklich in grenznähe liegt, weiß nicht ob das auch eine rolle spielt, fürchte iwie schon.

keine ahnung wie es an den deutschen ämtern ist, aber in österreich sind die behörden nicht gerade sehr auskunftsfreudig wenn es um das waffengesetz geht. die halten gern mal mit informationen zurück und lassen einen dann ins messer laufen. im besten fall hat man dann "nur" zusätliche amtswege und abgeben.

daher wollte ich mich vorab hier informieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kenn mich mit Örecht nicht aus. Wenn du das schriftlich machst auch? Dann ruf die deutsche Behörde an oder Mail denen. Meine Behörde gibt da Auskunft ohne Probleme. Ich weiss nicht wie das bei anderen ist. Ich glaube nicht das hier jemand ist der das auch schonmal gemacht hat und daher den genauen Ablauf weiss.

Fakt ist das es ja Möglichkeiten gibt. Warum also nicht auch bei Zweitwohnsitzen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja stimmt... Allerdings fährt er in dem Bsp dann gleich wieder zurück. Macht mich misstrauisch. Bin ja dann doch für einen längeren Zeitraum hier. Nicht falsch verstehen.. Bin wirklich für jeden Tipp u jede Info/Idee dankbar. Will da nix falsch machen u riesen Schwierigkeiten bekommen.

Aus welchem Buch hast du das?

Nochmals danke!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von meiner Waffensachkunde. Wenn du nichts falsch machen willst, ruf die deutsche Behörde an bzw schreib die an. Ja es ist ja auch nur ein Beispiel. Im deutschen Waffg. ist auch beschr. was man machen muss wenn man auf einer Reise ist mit seinen Waffen. Da steht aber nicht wie lang die Reise dauern darf. Wie gesagt bei deutscher Behörde nachfragen. Z.b. darf man durch Spanien ohne Erlaubnis keinen Bogen transportieren. Das gibt richtig mecker!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

nicht soviel Theater machen um den Mist.[...]

Und wenn man ihm draufkommt, z.B. weil einer im Verein ein wenig neidisch ist oder er sich mit einem streitet und der ihm mal so richtig eine reinwürgen will, dann war er Waffenbesitzer gewesen und das ist dann seine kleinste Sorge.

Der Vereinsboss der bei sowas mitmacht begeht die gleichen OWi wie der "Gast" und auch bei den Straftaten ist er (der Vereinsboss) wegen Mittäterschaft oder Beihilfe dabei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Dauerlösung funktioniert nur mit Genehmigung der Behörde:

In dem Europäischen Feuerwaffenpass kann die Behörde des besuchten Landes die Mitnahme der Waffen für bis zu 1 Jahr genehmigen.

Kann mehrfach verlängert werden.

D.h. mit Deinem Österreichischen Europäischen Feuerwaffenpass gehst Du zur deutschen Behörde an Deinem deutschen Wohnort und lässt Dir die Mitnahme Deiner Waffen nach/in D für 1 Jahr genehmigen (Seite 5 des EFP).

Danach kannst Du wie ein deutscher Sportschütze Deine Waffen in Deutschland benutzen und auch beliebig häufig mit nach Österreich und zurück nehmen.

Bearbeitet von Sindbad
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.