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IGNORED

Kurzwaffe und verbotene Messer zusammen im Tresor?


Last_Bullet

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Nach der Kontrolle darf ich sagen, dass es kein Problem darstellt die Schusswaffe und die verbotenen Messer gemeinsam in einem B-Tresor mit Innenfach aufzubewahren.

Geschrieben

:victory: hola amigos,

zur BW Fallmesser: ich habe seinerzeit (2003) beim BKA um eine Ausnahmegenemigung gebeten für 1 BW Fallmesser, 1 Balisong, 1 Springmesser / Ausstritt vorne / Stilettschliff, 1 Springmesser / Austritt seitlich / Stilettschliff, und diese nach 1 Jahr auch kostenlos bekommen mit folgenden Auflagen: Führungsverbot, nur im Waffenschrank (mind."B") aufzubewahren, und jetz kommt der HAMMER " die Ausnahme gilt NUR für meine damalige (immer noch aktuelle) Adresse, d.h. falls ich umziehe muss ich neu beantragen beim BKA".

Wenn man das BW Fallmesser aber auseinader nimmt kann man die Klinge und das Griffstück sogar in der Hosen-oder Jackentasche spazieren tragen, weil zerlegt ist es KEIN Verbotener Gegenstand mehr. :rofl:

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Schön zu lesen, dass es noch jemanden gibt mit solch einer Genehmigung! Höre ich zum ersten mal, dass die Genehmigung an die Adresse gebunden ist, und nicht an die Person. Davon steht bei mir nichts. Du hast also neben den Messern auch erlaubnispflichtige Schusswaffen?

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