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IGNORED

Kurzwaffe und verbotene Messer zusammen im Tresor?


Last_Bullet

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:victory: hola amigos,

zur BW Fallmesser: ich habe seinerzeit (2003) beim BKA um eine Ausnahmegenemigung gebeten für 1 BW Fallmesser, 1 Balisong, 1 Springmesser / Ausstritt vorne / Stilettschliff, 1 Springmesser / Austritt seitlich / Stilettschliff, und diese nach 1 Jahr auch kostenlos bekommen mit folgenden Auflagen: Führungsverbot, nur im Waffenschrank (mind."B") aufzubewahren, und jetz kommt der HAMMER " die Ausnahme gilt NUR für meine damalige (immer noch aktuelle) Adresse, d.h. falls ich umziehe muss ich neu beantragen beim BKA".

Wenn man das BW Fallmesser aber auseinader nimmt kann man die Klinge und das Griffstück sogar in der Hosen-oder Jackentasche spazieren tragen, weil zerlegt ist es KEIN Verbotener Gegenstand mehr. :rofl:

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Bearbeitet von pancho lobo
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