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IGNORED

Gultigkeit Verbandsbescheinigung


MarianWi

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Anerkannt ist, dass die Verbandsbescheinigung nicht ewig gilt, sondern nach Ausstellung nur einen gewissen Zeitraum lang gültig bleibt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2012, Az. 11 LA 309/12, juris-RdNr. 6).

Da es keine audrückliche gesetzliche Regelungen zur Gültigkeitsdauer von Verbandsbescheinigungen gibt, variiert die Praxis von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Die Auskunft meines Sachbearbeiters war, dass er die Verbandsbescheinigung ein Jahr lang (ab Ausstellung) anerkennt. Bei deinem Sachbearbeiter kann das wieder anders aussehen.

Ich verstehe aber auch nicht das Problem, denn einen Voreintrag kann man ja schon mal beantragen und kann dann immer noch ein Jahr lang in aller Ruhe nach der passenden Waffe suchen.

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