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IGNORED

Erlaubnis nach § 27 SprengG - Pulverschein


acdcisok

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zitat von der Webseite der SPI Rubrik "Mitglied werden" => "unsere Beiträge und Mitgliedschaftsvarianten"

"...

Kostendeckungspauschalen bei Ausfertigung von Bedürfnisbescheinigungen:

Die im Zusammenhang mit Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen zu erfüllenden behördlichen Auflagen haben inzwischen einen derartigen Umfang und Kontrollaufwand angenommen, dass wir ausschließlich zum Zweck der Kostendeckung seit dem 01.11.2007 folgende Kostendeckungspauschalen erheben müssen:

Sprengstoffrechtliche Bedürfniserstbescheinigungen auf Grundlage von § 27 Sprengstoffgesetz: 25,-- € (inkl. 19 % Mwst)

Sprengstoffrechtliche Bescheinigungen zum Zwecke der Verlängerung ablaufender Erlaubnisse nach §27 werden von der SPI derzeit noch unentgeltlich erteilt sofern die jeweils zuständige Behörde die Verlängerung unter Vorlage einer einfachen Mitgliedsbescheinigung vornimmt. Bislang war bundesweit die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung ausreichend, die wir auf Antrag ausfertigen und dem betreffenden Mitglied zusenden.

..."

Ich bin kein Mitglied der SPI, vermute aber, dass es bereits einen Sturm der Entrüstung gäbe, wenn die SPI da etwas anböte womit einzelne Schützen dann im entsprechenden Verfahren scheitern. Zumal die SPI bereits seit Jahren die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen anbietet.

Das wäre für die anderen Fürstentümer Verbände, ein gefundenes Fressen.

(edit wg. Schriftgröße)

Geschrieben
...

Ansonsten kann man über die SPI auch die Grüne für SP-Hinterlader beantragen.

Ergänzend dazu: zum Thema waffenrechtliche Bescheinigungen durch die SPI gibt es eine entsprechende Erläuterung auf der Webseite des Rechtsanwaltes Thomas Fatscher (München).

Geschrieben

Man muß überhaupt nicht in irgendeinen Verein eintreten.

Das widerspräche dem GG.

Deshalb kann man freier Schütze gemäß §8 WaffG sein und seinen Pulverschain ganz ohne Verein beantragen.

Das Bedürfnis richtet sich nach dem Schießaktivitäten und nicht danach, ob man in einem Verein ist.

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