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IGNORED

Ausländer und Waffen/Schießstandbesuche


Cuga

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leider kenne ich nur die Schießleiterrichtlinie, aber evtl. meinst Du ja die. Ist unter http://www.bdmp.de/d...ndbuch/Reg5.pdf im "Handbuch 5" zu finden.

herzlichen Dank! Das hatte ich gesucht.

Da steht es nochmal klar drin, um Schießleiter zu sein braucht man eine Lizenz (Papier oder anderer Datenträger) die man im Anschluss an den BDMP-Lehrgang erhält oder die man bei anerkannter anderweitiger Qualifikation (mit entsprechendem Zusatz) auf Antrag ausgestellt bekommt. Kein Papier - kein Schießleiter i.S.d. Sportordnung des BDMP.

Geschrieben

(Wieder gelöscht)

Müsste jetzt zu sehr in die rechtlichen Untiefen abtauchen mit der Gefahr irgendetwas falsches in die Welt zu setzen.

Einigen wir uns auf: "freiwillig" den Snubby zuhause lassen und ansonsten nach Ziff. 3 trainieren.

Wenn ich bei Gelegenheit etwas dazu finde, greife ich das noch einmal auf. Denn heut' ist nicht alle Tage. Ich schreib' wieder, keine Frage..

Der Passus Ausbildung "für eigene Zwecke" und Verweis auf Par. 10 Awaffv in der Schießleiterordnung scheint noch ein Punkt zum einhaken zu sein.

Geschrieben
[...]Der Passus Ausbildung "für eigene Zwecke" und Verweis auf Par. 10 Awaffv in der Schießleiterordnung scheint noch ein Punkt zum einhaken zu sein.

Ja immer diese schlecht gemachten Verweise aber die ganzen Ordnungen des BDMP sind keine Ruhmesblatt für den Verfasser. Beredtes Beispiel ist die in diesem Froum schon dsikutierte Ordnung zum Gebrauchsmusterschutz.

"Für seine Zwecke" ("eigene" steht da nicht) bedeutet für Zwecke des BDMP. Der § 10 AWaffV enthält in Absatz 6 Regelungen zur Qualifizierung von Aufsichtspersonen, das mag gemeint sein.

Geschrieben
[...]Einigen wir uns auf: "freiwillig" den Snubby zuhause lassen und ansonsten nach Ziff. 3 trainieren.[...]

Warum?

Ich unterstelle mal, wer einen Snubby zuhause hat, der hat auch eine waffenrechtliche Erlaubnis dafür. Damit darf "er" gem. § 9 Absatz 1 Ziffer 1 AWaffV auf dem Stand damit schießen. "Er" darf dann auch ganz außerhalb des BDMP oder irgendeiner Sportordnung schießen, kann z.B. allein für die 25 m Distanz der Off-Duty-Revolver-Disziplin "trainieren" oder Munitionssorten testen. Nur an Sportschützen oder "Jedermann" sollte er den Snubby nicht weitergeben (Ausnahme der Ausleihende hätte ebenfalls eine Erlaubnis für einen Snubby - aber jetzt wird es schon sehr speziell).

Geschrieben

der Ausleihende

Du meinst den Leih-Nehmer :)

Bin, wie gesagt anderer Meinung, was "auf Grundlage einer genehmigten SpO" bedeutet, sehe das definitiv als Grauzone an.

Geschrieben

1. Du meinst den Leih-Nehmer :)

2. Bin, wie gesagt anderer Meinung, was "auf Grundlage einer genehmigten SpO" bedeutet, sehe das definitiv als Grauzone an.

Zu 1. Ich meine den, der auf dem Schießstand vorübergehend erwirbt bzw. zu erwerben beabsichtigt.

Zu 2. Ist Dir unbenommen, ich habe keine Deutungshoheit. Solltest Du mal auf einen stoßen auf den Deine Beschreibung aus #26 vorletzter Absatz passt, dann bekommen wir vielleicht eine dritte Meinung zu lesen. ich bin da ganz zuversichtlich.

Geschrieben

herzlichen Dank! Das hatte ich gesucht.

Da steht es nochmal klar drin, um Schießleiter zu sein braucht man eine Lizenz (Papier oder anderer Datenträger) die man im Anschluss an den BDMP-Lehrgang erhält oder die man bei anerkannter anderweitiger Qualifikation (mit entsprechendem Zusatz) auf Antrag ausgestellt bekommt. Kein Papier - kein Schießleiter i.S.d. Sportordnung des BDMP.

Nur zur Info, falls jemand schon eine anderweitige Qualifizierung (eines anderen Verbandes) hat, dann muss derjenige trotzdem die Schulung beim BDMP mitmachen, braucht aber keine Prüfung mehr abzulegen. Macht ja auch irgendwie Sinn, wenn "BDMP-Besonderheiten" bzw. "wie lese ich das Sporthandbuch des BDMP", etc. unterrichtet werden. Einfach ein Antrag mit Nachweis eines anderen Verbandes langt nicht, es braucht immer die Teilnahme an einer BDMP-Schießleiterschulung.

Geschrieben

Moin,

Ich meine mich grob an irgendein Gesetz zu erinnern, dass es untersagt Ausländern Waffenkäufe zu ermöglichen, respektive daran, dass hier irgendwann mal etwas derartiges erwähnt wurde.

Schießstandbesuche mit Nicht-EU-Bürgern, sind aber unbedenklich, falls es obiges tatsächlich geben sollte?

Kontext: Zwei Austauschstudenten schießen zu Hause, nachdem das Thema auf einer Party zur Sprache kam, wollen wir mal gemeinsam auf den Stand gehen.

Danke für eure Hilfe

ein noch verkaterter

Cuga

Na, mich hat man mit einem Ausländer (gebürtig), inzwischen aber Deutscher, verwechselt oder sowas... zumindest im Fragebogen der POL... glaubt man nicht..

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