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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinte in Ö


WolfK33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich versteigere eine Mossberg Pumpe bei eGun und habe gerade eine Anfrage erhalten ob ich auch nach Österreich versenden würde.

Gehe ich recht in der Annahme daß "Pumpguns" bei Euch privat nicht legal zu erwerben sind ?

Danke,

Gruß Wolf

Geschrieben

Na ja theoretisch kann die BH schon einem interessierten Waffenbesitzer Plätze der Kat A genehmigen......ist sicherlich ein Ausnahmefall, aber möglich ist das.....bei einer sehr netten Behörde, nicht in Wien!

Beispiel: sehr erfolgreicher Sportschütze der mit der Pumpe in Deutschland an Wettkämpfen teilnimmt

Geschrieben

Na ja theoretisch kann die BH schon einem interessierten Waffenbesitzer Plätze der Kat A genehmigen......ist sicherlich ein Ausnahmefall, aber möglich ist das.....bei einer sehr netten Behörde, nicht in Wien!

Beispiel: sehr erfolgreicher Sportschütze der mit der Pumpe in Deutschland an Wettkämpfen teilnimmt

Das ist fast ausgeschlossen.

Kat A Genemigungen für Pumpen für Sportliche Zwecke sind schon Höchstgerichtlich ausgeschlossen worden.

Legal an eine Pumpe in Österreich zu kommen ist somit (vieleicht noch Sammeln und das nicht sicher) zur Gänze unterbunden worden.

Geschrieben

Das ist fast ausgeschlossen.

Kat A Genemigungen für Pumpen für Sportliche Zwecke sind schon Höchstgerichtlich ausgeschlossen worden.

Legal an eine Pumpe in Österreich zu kommen ist somit (vieleicht noch Sammeln und das nicht sicher) zur Gänze unterbunden worden.

natürlich vor Gericht würdest du scheitern, aber es gibt auch Vitamin B bei der Waffenbehörde. Ist zwar selten aber es gibt auch WBKs mit 100 Plätzen......

@ wolfK33, schließ es nicht kategorisch aus, sofern er eine Genehmigung für Kat A vorweisen kann, kann das schon seine Richtigkeit haben. Die Behörde muss es halt nur bestätigen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Seit der WaffG Reform letzten Herbst dürfen zumindest alle Waffenhändler auch ein Waffenbuch für verbotene Waffen führen, und diese somit auch legal besitzen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ja, dürfen wir Ösis, mit WBK halt. Wir dürfen auch mit Ausnahmegenehmigung eine VRF haben, sowas bekommst bei uns aber leider nicht. Oder sagen wir so. Die Chance drauf ist 1 zu 10Mrd

Geschrieben

Selbstladeflinte muss mind. 90 cm Gesamtlänge und (kein oder!) 45 cm Lauflänge haben, auch im kürzestmöglichen Zustand (also eingeschoben/eingeklappter Schaft), außerdem darf die SLF keine "Pumpfunktion" wie einige umschaltbare HA-Flinten es haben, besitzen.

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