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IGNORED

"Über Kreuz" lagern


Gast

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Geschrieben

Hallo Leuts! Ich weiß nicht, ob diese Frage schon mal gestellt wurde- deshalb würde mir ein knappes ja oder nein reichen.

Ist es rechtlich in Ordnung, Kurzwaffenmunition in einem Langwaffen A-Schrank zu lagern (ohne Innenfach) - also nicht passend zu den Langwaffen und die Langwaffenmunition im Kurzwaffen- B Tresor zu lagern- also auch nicht zu den gelagerten KW-Waffen passend?

Ich habe eine Geldkassette, die ich im Schrank auf dem Boden verschraubt habe- also wenn da einer was mitnehmen will, muß er mit der Brechstange kommen- nur, meine Munitionsmengen gehen da nicht alle rein, deshalb meine Anfrage.

Danke für Eure Antwort!

MfG!

Geschrieben

Hallo,

ja, ist rechtlich in Ordnung.

Gruß, Wheelgun

---schnelle Antwort! Dafür bedanke ich mich.

MfG!

Geschrieben

Hallo Leuts! Ich weiß nicht, ob diese Frage schon mal gestellt wurde- deshalb würde mir ein knappes ja oder nein reichen.

Ist es rechtlich in Ordnung, Kurzwaffenmunition in einem Langwaffen A-Schrank zu lagern (ohne Innenfach) - also nicht passend zu den Langwaffen und die Langwaffenmunition im Kurzwaffen- B Tresor zu lagern- also auch nicht zu den gelagerten KW-Waffen passend?

Ich habe eine Geldkassette, die ich im Schrank auf dem Boden verschraubt habe- also wenn da einer was mitnehmen will, muß er mit der Brechstange kommen- nur, meine Munitionsmengen gehen da nicht alle rein, deshalb meine Anfrage.

Danke für Eure Antwort!

MfG!

Die Lösung zu deinem schon hier sehr oft diskutiertem Problem steht in der "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung" und zwar im § 13 Abs. 4 Satz 2, letzter Halbsatz. http://www.gesetze-i...waffv/__13.html

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