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IGNORED

Verkauf an Sammler


Daniel_M

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Am Wochenende habe ich eine geerbte Kurzwaffe im Internet versteigert. Nun teilt mir der Käufer mit, dass seine WBK noch in Arbeit ist und ich die Waffe einem befreundeten Sammler überlassen soll. So weit, so gut.

In der Sammler-WBK wird als Sammelgebiet "Polizei- und Militärrevolver/-pistolen bis Einführungs- oder Entwicklungsjahr 1945" genannt (verkürzt wiedergegeben).

Bei der Waffe handelt es sich um einen S & W 686-Revolver, dessen Einführung laut Wikipedia in den 1980ern war.

Und nun?

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort. Bei Einlagerung vom Händler lasse ich mir einen Scan der Handelserlaubnis mit Sachbearbeiter der Behörde wie bei Verkauf an WBK-Inhaber schicken?

Geschrieben

Ansonsten, ja. Habe ich auch so gemacht - Kopie der Handelserlaubnis, dann beim LRA (Nummer natürlich selber rausgesucht) angerufen, die sagten ok - und gut wars. Der örtliche Händler ist ja in der Regel keiner der "üblichen Verdächtigen", die man vom Namen kennt.

Geschrieben

Warum nimmst du nicht einfach das Geld entgegen und verschickst die Waffe in ein paar Wochen wenn seine WBK klar ist?

Man muss ja nicht das Geld des Handelspartners mit Gewalt vernichten.

Es sei denn, dein Waffenschrank oder deine WBK Leiden an irgendeiner Not. Dann muss man natürlich

Umwege machen.

LG

M

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