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IGNORED

Wesenstest


Plotzki

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Hallo Zusammen,

vielleicht hat das ja schonmal jemand gemacht. Meine Frau möchte im Sommer bei mir im Revier für Ihren Hundeverband einen Wesenstest durchführen. Ca.8 Hunde.

Von der Örtlichkeit her seh Ich da kein Problem, abgelegende Wiese, keine Häuser in der Nähe und das Wild hält sich tagsüber auch nicht in der Nähe auf.

Wie sieht es aber rechtlich aus, es müssen pro Hund 3 Schuss (Schreckschuss) abgegeben werden? Zählt das als Bedürfnisumfassender Zweck? Kleinen Waffenschein kann Sie sich ja noch besorgen, damit sie die Plempe überhaupt dahin bekommt.

Muss das vorher bei der Behörde angemeldet werden wegen dem schiessen?

Mit dem Grundeigentümer kläre Ich das ab, sollte kein Problem werden. +

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

Gruß

Björn

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Wie sieht es aber rechtlich aus, es müssen pro Hund 3 Schuss (Schreckschuss) abgegeben werden? Zählt das als Bedürfnisumfassender Zweck? Kleinen Waffenschein kann Sie sich ja noch besorgen, damit sie die Plempe überhaupt dahin bekommt.

Muss das vorher bei der Behörde angemeldet werden wegen dem schiessen?

Mit dem Grundeigentümer kläre Ich das ab, sollte kein Problem werden. +

Also:

- Falls Deine Frau irgendwo schießen will, braucht sie grundsätzlich eine Schießerlaubnis. Bei Kartuschen-Waffen und Kartuschen Munition vereinfacht sich das, damit darf entsprechend der Ausnahme in §12 (4) 1. b ) auf befriedetem Besitztum ohne Erlaubnis geschossen werden. (Daß die Waffen eine PTB-Zulassung haben, setze ich jetzt einfach mal voraus)

- Der Transport der Waffe auf dieses Privatgelände wäre auch OK, nach meinem Verständnis liegt hier ein erlaubnisfreies Führen zum bedürfnisumfassten Zweck vor, das ist dann bei den Voraussetzungen "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" auch OK. Für den bedürfnisumfassten Zweck dieser Kartuschenwaffe würde ich den Wesenstest der Hunde akzeptieren. Wer "sicher" gehen will, nimmt den kleinen Waffenschein.

- Ich würde der örtlichen Polizei Bescheid geben, falls irgendjemand Stress macht. Genau mit den Worten: Wir machen auf dem Grundstück von XXX einen Wesenstest für Hunde. Dazu schießen wir mit einer Schreckschusswaffe ca. 30 mal, findet statt am xx.xx.xxxx von ... bis....Diese Information birgt in sich die Gefahr, daß die Jungs in Grün dann eine Schießerlaubnis fordern, obwohl es nicht nötig wäre.

- Mach das mit dem Eigentümer schriftlich, dann hast Du einen Beleg für die Ausnahme nach §12 (4) 1. b )

Gutes Gelingen

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Soweit eigentlich alles kein Problem. Transport in verschlossenem Behältnis und gut.

Dafür braucht's keinen kleinen WS. Das einzige Problem besteht meines Erachtens im "befriedeten Besitztum" es sei denn, der Platz, wo das stattfinden soll ist eindeutig "befriedet" ( eingezäunt o.ä.).

Handelt es sich dabei um einen auch für Fremde zugänglichen Bereich, würde das mMn eine Schießerlaubnis voraussetzen. Und die ist vorher zu beantragen.

Also ab auf's Amt und vorher für klare Verhältnisse sorgen!

ansonsten siehe Antwort von Tyr13...

MfG

LWB

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Hi,

melde das auf jeden Fall zuvor bei der Polizei an. Die Leute sind heutzutage super nervös was Schusswaffen und deren Geräusche angeht. Im schlechtesten Fall rücken ein paar mehr Polizisten an.... Auch wenn keine Häuser in der nähe sind. Man weiß ja nie wer gerade spazieren geht o.ä..

Gruß

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[...]

Meine Frau möchte im Sommer bei mir im Revier für Ihren Hundeverband einen Wesenstest durchführen. Ca.8 Hunde.

[...]

Wenn es Jagdhunde sind, fällt zumindest das Schießen unter § 13 (6) WaffG. Ob es befugte Jagdausübung ist und ggf. ein Jagderlaubnisschein (Hessen) benötigt wird steht im Landesjagdgesetz.

Ich vermute aber es sind keine Jagdhunde. Dann braucht man:

Das Einverständnis der Grundstückseigentümer,

einen kleinen Waffenschein und

eine Schießerlaubnis.

Zwar könntest du im Jagdrevier ein befriedetes Besitztum errichten, aber dafür braucht es dann die Genehmigung zur Errichtung eines Zaunes. Weidezaun u.ä. macht aus der Wiese kein befriedetes Besitztum.

Beachte auch, dass "Sommer" in der Vegetationsperiode sein kann und je nach Bundesland das Betreten der Wiesen und Felder untersagt sein könnte.

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Ok erst einmal vielen Dank.

Man merkt wieder wie absurd unsere Regelungen sind. *Absurdistan eben*

@Godix: doch es handelt sich um eine reine Retrieververanstaltung.

Werde aber mal meine Behörde anschreiben. Die können es mir ja verbindlich sagen.

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[...]

@Godix: doch es handelt sich um eine reine Retrieververanstaltung.

[...]

Es geht um Jagdhundeausbildung nicht um Ausbildung von Hunden die einer Jagdhundrasse angehören.

Im Klartext: Der Pudel der an Vorbereitung für die Jagdeignungsprüfung des Landes teilnimmt fällt unter Jagdhundeausbildung; der Retriever der nicht als Jagdhund geführt wird eben nicht.

Schau dir trotzdem die Bestimmungen zur Jagdhundeausbildung in deinem Bundesland an.

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Kleiner WS ist völlig unnötig bei so einer Aktion auf einem Privatgrundstück. Der berechtigt nur zum Führen in der Öffentlichkeit, jedoch nicht zum Schießen! Transportieren kann man die Teile ganz normal verschlossen wie scharfe. Da brauchts keine extraerlaubnis.

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Kleiner WS ist völlig unnötig bei so einer Aktion auf einem Privatgrundstück. Der berechtigt nur zum Führen in der Öffentlichkeit, [...]

Warum versuchst du nicht die Begriffe Privatgrundstück, Führen und Öffentlichkeit waffenrechtlich zu verstehen?

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Es ist ja immer wieder schön dass einige Schreiber was in die Tasten tippen was vom Gesetz her nicht abgedeckt ist.

Man sollte vielleicht mal eine Suchmaschine füttern oder im Gesetz nach schauen. Du benötigst für das Transportieren / Führen einer Schreckschusswaffe einen kleinen Waffenschein.

Es wird sogar für den Transport eines Lufgewehr ein kleiner Waffenschein gefordert.

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Es wird sogar für den Transport eines Lufgewehr ein kleiner Waffenschein gefordert.

Brüller...beim nächsten Mal wär ich mit der Basta!Fertig Attitüde vorsichtiger.

Für die Luftflitsche brauchst du für's "zugriffsbereite/Schussbereite" Führen einen großen WS, denn:

§10 (4) ...Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

Das Führen einer Luftdruckwaffe ist also genau wie das Führen einer "echten" Schusswaffe geregelt, und erlaubnisbefreit wenn es unter den Voraussetzungen des §12 erfolgt, das "Bedürfnis" für den bedürfnisumfassten Zweck kann dann einfach der Gebrauch zum Spaß sein.

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1. Es ist ja immer wieder schön dass einige Schreiber was in die Tasten tippen was vom Gesetz her nicht abgedeckt ist.

2. Man sollte vielleicht mal eine Suchmaschine füttern oder im Gesetz nach schauen.

3. Du benötigst für das Transportieren / Führen einer Schreckschusswaffe einen kleinen Waffenschein.

4. Es wird sogar für den Transport eines Lufgewehr ein kleiner Waffenschein gefordert.

zu 1. Das gilt auch für Dein Post.

zu 2. Guter Tip, beherzige ihn.

zu 3. Wenn "Transport" - wie allgemein üblich - den erlaubnisfreien Sonderfall des Führens meint, bei dem eine Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit von A nach B befördert wird, dann nicht.

zu 4. Zu solch geistigen Höchstleistungen sind sogar Richterinnen fähig, trotzdem hat ein "kleiner Waffenschein" nicht das allergeringste mit einer Luft- oder Federdruckwaffe zu tun.

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Hallo, findet die Veranstaltung mit den Hunden in einen Jagdrevier statt? Wenn ja soll der Jagdpächter ein paar Schuss mit der Knallplempe abgeben und gut ist![...]

Hier ist Waffenrecht nicht Hundeausbildungspraxis o.ä.. Der Threadstarter sollte deshalb eine waffenrechtlich korrekte Antwort erhalten und wenn andere Rechtsgebiete gestreift werden, sollte das in der Antwort erwähnt werden.

Irgendwelche, das gültige Recht "ausreizende" oder umgehende Antworten sind in keiner Weise hilfreich. Noch schlechter und dem Legalwaffenbesitz allgemein schädlich sind Antworten die ein nichtrechtskonformes Verhalten als Tatsachenbericht schildern. Sowas sollte mit Schreibsperre nicht unter ... geahndet werden.

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