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IGNORED

Doppelte Verwendung eines WES


Papierleschweizer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hoi zämme

neulich rief mich die KaPo TG an, um mich auf einen "Fehler" beim Umgang mit einem WES hinzuweisen:

Im November beantragte ich einen WES für eine Pistole und eine Flinte. Zurück kam ein WES für "1-2 Feuerwaffen".

Nachdem der WES da war, habe ich ihn nach Bern für die Importbewilligung geschickt (Pistole wurde in D gekauft).

Die Importbewilligung kam zusammen mit dem Original WES zurück. Somit hatte ich wieder einen kompletten Satz eines WES.

Mit dem habe ich dann in der Schweiz noch meine Kel-Tec KSG gekauft.

Und das fand die KaPo dann nicht sonderlich i.O.

Ohne jetzt auf der rechtlichen Seite rumzuhacken (FedPol hätte den WES eben nicht zurückschicken sollen.... ist ein typischer Prozessfehler;-), muss ich sagen, dass ich das Vorgehen der KaPo absolut super finde: Ein Anruf, der Hinweis auf ein Fehlverhalten und gut ist. In Deutschland wäre wahrscheinlich gleich ein SEK vor der Türe gestanden.

Also, wer eine Waffe aus dem grossen Kanton importieren will: Separater WES.......

Viele Grüsse

Uwe

Geschrieben

Nachdem der WES da war, habe ich ihn nach Bern für die Importbewilligung geschickt (Pistole wurde in D gekauft).

Die Importbewilligung kam zusammen mit dem Original WES zurück. Somit hatte ich wieder einen kompletten Satz eines WES.

Mit dem habe ich dann in der Schweiz noch meine Kel-Tec KSG gekauft.

Und das fand die KaPo dann nicht sonderlich i.O.

Also, wer eine Waffe aus dem grossen Kanton importieren will: Separater WES.......

Du hast Glück gehabt, die hätten dich büssen (Geldstrafe) können. Ich habe da eine Vermutung was da vorgefallen ist in deinem Fall. :rolleyes: Ich erkläre auch warum. Du hast mit deinem WES zwei Waffen bei zwei verschiedenen Bumas gekauft bzw. in deinem Fall ans SECO gesendet für die Eintragungen und das ist verboten wenn beide Bümas bzw. das SECO und ein anderer Büma auf dem selben WES die Eintragungen machen. Ich vermute mal, dass es so abgelaufen ist, sonst hätte die Kapo TG nicht reklamiert. Klar wurde da in deinem Fall die Kapo TG sauer. Pro WES ein Büma/SECO der die Waffe/n auf dem WES einträgt, egal ob zweite oder dritte Waffe von einem anderen Büma ist. Gang und gebe bei Waffenbörsen beispielsweise, da habe ich auch schon 2-3 Waffen von zwei oder drei Bümas an der Waffenbörse gekauft aber schlussendlich hat nur ein Büma dann die Eintragungen auf dem WES gemacht.

Ich hatte einen ähnlichen Fall wie dein aktueller Fall, damals vor bald 1 1/2 Jahren aber ich bin da anders vorgegangen als du. Ich habe mir eine Waffe aus Deutschland gekauft. Waffe vorausgezahlt. Händler in Deutschland sandte die Waffe zu meinem Büma in die Schweiz, beim Büma selber noch eine zweite Waffe bei ihm gekauft, Büma trägt die importierte Waffe aus Deutschland auf den WES ein plus die bei ihm erworbene Waffe auf den gleichen WES=ein WES, ein Büma der die Eintragungen der zwei Waffen gemacht hat=et voilà Behörde zufrieden.

Kurz und bündig: Wenn du einen WES ans SECO wie ich vermute für die Importbewilligung der Waffe in Deutschland sendest, für die Eintragungen, ist dein WES quasi dann "verbrannt." Du kannst danach nicht noch den voreingetragenen WES benützen um in der Schweiz bei einem anderen Büma Waffe/n zu kaufen.

Tipp: Also einfach zukünftig, egal ob du 1-3 Waffen kaufst, immer nur ein Büma der die Eintragungen für den WES vornimmt, sonst zwei WES, zwei verscheidene Bümas die eintragen usw.

Geschrieben

Du hast Glück gehabt, die hätten dich büssen (Geldstrafe) können.

Welchen Fehler hat er den gemacht? Art. 16 WV, Abs. 2 bezieht sich auf den Erwerb von Waffen in der Schweiz und dieses Kriterium hat Papirleschweizer eingehalten.

Beim nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen in die CH ist diese Einschränkung wie sie für den Erwerb in der CH gilt nicht erwähnt. Es lief alles richtig ab in diesem Fall.

Die erwerbende Person muss jeweils den Empfang der Waffen bestätigen und dies innerhalb von 6 Monaten. Somit kann sich ein "Deal" gestaffelt über 6 Monate erstrecken.

Art. 16

Ausnahmsweiser Erwerb von mehreren Waffen oder wesentlichen

Waffenbestandteilen mit Waffenerwerbsschein

(Art. 9

b Abs. 2 WG)

1

Die zuständige kantonale Behörde kann einen einzigen Waffenerwerbsschein

ausstellen für den Erwerb von bis zu drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen,

sofern diese gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden.

2

Die erwerbende Person muss den Empfang jeder Waffe oder jedes wesentlichen

Waffenbestandteils auf dem Waffenerwerbsschein mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Geschrieben

Die Importbewilligung kam zusammen mit dem Original WES zurück. Somit hatte ich wieder einen kompletten Satz eines WES.

Mit dem habe ich dann in der Schweiz noch meine Kel-Tec KSG gekauft.

Das (fett gekennzeichnet) hat er falsch gemacht bzw. den Kauf einer zweiten Waffe bei einem anderen Veräusserer als das SECO.

@Metcalfe

Lies mal die Passage nochmals durch aus (Art. 9 b Abs. 2 WG)

1 ; sofern diese gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden.

Er bekam also vom SECO den WES zurück bereits mit der Entragung der importierten Waffe von Deutschland so wie ich vermute und hat dann mit diesem erhaltenen WES bei jemanden anderem, sprich wohl einem Büma also zweiten Veräusserer das Kel-Tec KSG erworben und eintragen lassen und das hätte er eben nicht tun dürfen gemäss von dir zitierten Paragraphen. Sonst hätte es wohl kaum einen Rüffel gesetzt von der KAPO TG. Wäre gut wenn der Threadersteller hier Licht ins Dunkel bringen könnte und den Sachverhalt so schildern würde, wie es sich tatsächlich abgespielt hatte bzw. ob ich mit meiner Vermutung richtig liege oder nicht.

Geschrieben

Das (fett gekennzeichnet) hat er falsch gemacht bzw. den Kauf einer zweiten Waffe bei einem anderen Veräusserer als das SECO.

Das Seco ist kein Veräusserr nach dem Waffengesetz sondern nur Bewilligungsinstanz. Der Ermahnung der Polizei war nicht richtig, den Art. 16 WV bezieht sich auf den Erwerb bei einem CH Waffenhändler und dort war zu jenem Zeitpunkt keine Waffe von einem anderen Waffenhändler eingetragen.

Geschrieben

Das Seco ist kein Veräusserer nach dem Waffengesetz sondern nur Bewilligungsinstanz.

Mag ja sein aber wer hat dann die Daten der Pistole eingetragen aus Deutschland? Wahrscheinlich hatte der deutsche Büma die Daten ans SECO weitergeleitet und eben nicht der CH-Büma wo der Antragsteller die Kel-Tech KSG gekauft hatte. Schlussendlich kommt es ja auf das gleiche heraus. Er hat den WES nach Bern für die Imporbewilligung gesendet. Die Daten werden entweder vom SECO direkt oder inidrekt via deutschen Büma übertragen und dann wäre es korrekt gewesen wenn es dabei geblieben wäre. Aber nicht nachher noch eine zweite Waffe bei einem anderen CH-Büma kaufen und die Daten dann durch den zweiten Veräusserer eintragen lassen auf dem nun zurückgesandten WES vom SECO. Glaube mir, ich habe das Prozedere schon durch bzw. vorher abgeklärt und darum damals einen anderen Weg gewählt, nämlich der Versand der Waffe aus Deutschland in die Schweiz zu einem CH-Büma und dann dort per WES eintragen lassen. ich weiss schon wieso ich das so gemacht habe, genau um das zu vermeiden was jetzt dem Threadersteller passiert ist.

"Das Unglück" nahm wahrscheinlich seinen Lauf, weil die Behörde bzw. SECO den WES an den Absender zurückgesandt hätte, sonst wäre das Malheur wahrscheinlich nie so passiert. Hätte halt der Antragssteller einen zweiten WES lösen müssen für das Kel-Tech KSG.

P.S: Vorausgesetzt es hat sich so tatsächlich abespielt wie ich vermute. Ich warte noch auf die Auflösung des Threaderstellers

Geschrieben

Der gesamte Vorgang ist letztlich folgender gewesen:

- WES beantragt und bekommen

- WES für die Importbewilligung zur FedPol geschickt

- Importbewilligung kam zusammen mit dem leeren (unverändertem) WES

- Importbewilligung (ohne WES) zum deutschen Händler geschickt

- Waffe kam in die Schweiz

Danach eben die Flinte beim CH-Büma gekauft.

Geschrieben

@Papierleschweizer

Danke dann nehme ich vorherige Aussagen (Vermutungen) zurück. So wie in deinem Fall geschildert, hätte es eben nicht ablaufen dürfen. Da wurden seitens Behärden geschlafen bzw. du nicht richtig aufgeklärt. Das Problem war sehr wahrscheinlich, dass die Waffe aus Deutschland eben nicht auf den WES eingetragen wurde, was hätte eben so nicht passieren dürfen. Das SECO direkt oder indirekt via deutschen Büma hätte die Waffe aus Deutschland auf den WES eintragen sollen. Darum hat sich wahrscheinlich bei dir die KAPO TG gemeldet, weil du eine Waffe erworben hast, (die aus Deutschland) die für sie auf dem WES nirgends ersichtlich ist, darum kamen dann die Fragen. Andere Möglichkeit ist das klassische Missverständnis, wahrscheinlich hat das SECO gedacht, du wirst dem CH-Büma dann mitteilen, dass du eine Waffe aus Deutschland importiert hast und er der CH-Büma trägt dann die Daten der importierten Waffe ein, du das aber nicht gewusst hast und demzufolge nun das passiert ist wie es passiert ist.

In Zukunft, falls du wieder eine Waffe aus Deutschland impotierst, mache es so, wie ich es gemacht habe, du sparst dir dann nämlich die Kosten der Importbewilligung, die hat in meinem Fall der CH-Büma übernommen bzw. der hatte schon längst eine Dauerbewilligung dafür als CH-Büma.

Geschrieben

Dass man als Schweizer mit dem WES weitere Waffen erwirbt ist legal! Ob es da aber anderslautende Bestimmungen für niedergelassene Nichtschweizer gibt ist mir unbekannt.

Das SECO (zuständig für Waffen die dem Güterkontrollgesetz unterliegen) oder die Zentralstelle Waffen (zuständig für Waffen die dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen) benötigen den WES nur als Ausweis, deshalb kein Eintrag. Diese Stellen melden die importierten Waffen beim Eintreffen in der Schweiz direkt dem jeweiligen kantonalen Waffenbüro weiter.

MfG

Mitr

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