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IGNORED

Wer kann die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Waffenrechtssachen für das uns umgebende Ausland erklären?


Gast

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Geschrieben

Bei E-Gun kaufen Franzosen die gesamte Palette Ruger-Vorderlader für ausgezeichnete Preise weg. Angeblich sind diese Revolver in Frankreich einfach zu erwerben. So in der Art würde mich interessieren was in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Belgien, Schwei, Östereich usw. amtlich ist.

Geschrieben

Meinst du für deutsche Käufer in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Belgien, Schwei, Östereich usw. oder meinst du für einheimische Käufer?

Noch ne Frage: darf es da überhaupt einen Unterschied geben? Im Grunde müsste doch wie beim Arbeitsplatz und beim Aufenthaltsrecht "gleiches Recht für Alle" in der EU gelten?

Geschrieben

Meinst du für deutsche Käufer in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Belgien, Schwei, Östereich usw. oder meinst du für einheimische Käufer?

Das jeweilige Waffenrecht eines souveränen Staates gilt -dort- für Einheimische wie Ausländer gleichermaßen und unterschiedslos.

Geschrieben

Bei der Abgabe vonn THC haltigen Produkten unterscheiden die Niederländer auch nach Staatsangehörigkeit. Nix mit unterschiedslos. Wer die besonderen schweizerischen Nationalitätenlisten im Waffenrecht beobachtet bemerkt ebenfalls alles abr keine Gleichstellung.

Ob überhaupt an Ausländer verkauft wird oder dies eine anschließende Meldung nach sich zieht muss für jeden Einzelfall geprüft werden.

Viele deutsche Käufer in Belgien haben schon üble Erfahrungen gesammelt. Mit in Österreich frei erwerbbaren Griffstücken für Glocks gab es auch schon große Probleme.

Geschrieben

Bei der Abgabe vonn THC haltigen Produkten unterscheiden die Niederländer auch nach Staatsangehörigkeit. Nix mit unterschiedslos. Wer die besonderen schweizerischen Nationalitätenlisten im Waffenrecht beobachtet bemerkt ebenfalls alles abr keine Gleichstellung.

Ob überhaupt an Ausländer verkauft wird oder dies eine anschließende Meldung nach sich zieht muss für jeden Einzelfall geprüft werden.

Viele deutsche Käufer in Belgien haben schon üble Erfahrungen gesammelt. Mit in Österreich frei erwerbbaren Griffstücken für Glocks gab es auch schon große Probleme.

Mag alles stimmen, was Du sagst.

Hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun als daß es sie nur bestätigt.

Du solltest sorgfältiger lesen, was andere schreiben.

Danke.

(Was THC mit dem Waffenrecht zu tun hat erschließt sich mir immer noch nicht.)

Geschrieben

Also ich beginne mal:

Österreich: Hier sind Vorderladerrevolver WBK-pflichtig, allerdings werden Sie nichtmehr auf die Stückzahl der WBK angerechnet. Die normale ÖSI-WBK hat zunächst nur 2 Plätze.

Schweiz: Hier benötigt man für den Erwerb eines Vorderladerrevolvers einen Waffenerwerbsschein. Also der gleiche gerine Aufwand wie für eine P 226.

Geschrieben

Mag alles stimmen, was Du sagst.

Hat aber nichts mit meiner Aussage zu tun als daß es sie nur bestätigt.

Du solltest sorgfältiger lesen, was andere schreiben.

Danke.

(Was THC mit dem Waffenrecht zu tun hat erschließt sich mir immer noch nicht.)

Dann ist deine Aussage eine Nullaussage gewesen. Das das Waffenrecht gilt ist allgemein bekannt. Ich bin etwas mehr in deine undeutliche Aussage eingegangen und habe auf unterschiedliche Behandlung in den Länder für Einheimische und Ausländer (was nebenbei die Frage war auf die du keine Antwort gegeben hast) hingewiesen. Das THC Beispiel verdeutlicht noch einmal, dass unterschiedliche Behandlung von EU Bürgern nicht auf Waffen beschränkt sind und ist zudem medial verbreitet und daher griffig.

Du solltest sorgfältiger lesen was andere schreiben.

Danke.

(Was deine Aussage mit der Beantwortung der Frage zu tun hat erschließt sich mir immer noch nicht)

Geschrieben

unterschiedliche Behandlung in den Länder für Einheimische und Ausländer (was nebenbei die Frage war auf die du keine Antwort gegeben hast)

Nochmal, extra für Dich:

Auf die Frage von Hinnerk

Meinst du für deutsche Käufer in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Belgien, Schwei, Östereich usw. oder meinst du für einheimische Käufer?

habe ich folgende Antwort gegeben:

Das jeweilige Waffenrecht eines souveränen Staates gilt -dort- für Einheimische wie Ausländer gleichermaßen und unterschiedslos.

Ich habe mit diesen fünfzehn Worten exakt das von Dir (s.o.) bemängelte beantwortet, und zwar richtig und abschließend. Was in einem Land frei zu erwerben ist kann dort auch ein Ausländer frei erwerben. Sollte dieser Gegenstand woanders erwerbscheinspflichtig sein, darf er eben nur nach dem dort gültigen Gesetz eingeführt oder aus dem betreffenden Land ausgeführt werden. Für den Erwerb von erwerbscheinpflichtigen Waffen hat jedes Land seine eigenen zu beachtenden Vorschriften, welche u.U. bei Ausländern abweichend sein können, in jedem Fall aber für jeden gleich geregelt und somit unterschiedslos sind.

Du solltest eine Aufforderung, genauer zu lesen, ernst nehmen und nachdenken, weshalb Du sie bekommen hast.

Danke.

Geschrieben

Na bleibt es ja bei meiner Aussage: Dein Beitrag ist eine glatte 0, denn er beinhaltet keine Information. Die Antwort ist keine Hilfe auf die Fragestellung.

Lesen, ernstnehmen, nachdenken!

Geschrieben

Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt - Interessieren wrde mich wie der jeweilige Inländer von seinem eigenen nationalen Waffengesetz

tangiert ist. Das wäre zum Vergleich mit den Konditionen in Deutschland ja nicht ganz schlecht zu wissen. Und damit unter anderem .....

Bei dem Beispiel Frankreich hatte mir ein Freund mit Sachverstand berichtet, dass dort Vorderlader grundsätzlich frei zu erwerben sind.

Dementsprechend erschließt sich der sehr aktive Exportweg in Richtung Frankreich -

Wobei ich es Schade finde, dass die sehr guten Ruger-Vorderlader-Revolver und sonstige Qualitäts-Revolver mit hohem Preis für deutsche Sportschützen - futsch gehen.

Geschrieben

Dann präzisiere ich : Deine Aussage ist falsch.

Über diesen Punkt rentierte sich eine Diskussion.

Wenn Du mir erklären würdest, wo der angebliche Fehler hinsichtlich meiner Antwort an Hinnerk und der weiter unten folgenden Erklärung liegen soll.

Geschrieben

Jungs,

bei den Beiträgen könnte man den Eindruck gewinnen, dass sich hier ein paar so richtig ganz toll super lieb haben!

Soll ich ein paar Boxhandschuhe mit auf die IWA nehmen?

Ansonsten mein Beitrag dazu:

Ja, wenn du im EU Ausland wohnst und selbst aus der EU bist, gelten die dortigen Gesetze für dich und du kannst das kaufen, was die Einheimischen auch kaufen können. Wenn du dort nicht wohnst, geht es nicht so einfach.

Schwarzpulverwaffen sind in Frankreich nicht nur frei ab 18, sie sind total frei, jedenfalls jetzt noch, genauso wie Pulver bis 2 kg. Da aber ein neues Gesetz verabschiedet ist, zu dem aber die Vorschriften noch fehlen, weiß man nicht so genau, wie das zukünftig ist. Daher wird wohl jetzt etwas schneller gekauft. Repetiergewehre für Randzünder bis 6 mm und nicht mehr als 10 Patronen mit einer Gesamtlänge über 80 cm sind auch noch frei ab 18, aber anmeldepflichtig. Normale Schrotflinten bedürfen zwar zum Erwerb einen Schützenausweis oder Jagdschein, werden aber nicht angemeldet.

Belgien dürfte alles frei sein, was bis Ende WW2 unterwegs war, Dänemark eher nichts und in Österreich waren Langewaffen unter Kal. 50 soweit kein HA frei, aber das hat sich dort dank EU wohl erledigt oder so ähnlich (die Angaben aber ohne Karabiner!).

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt - Interessieren wrde mich wie der jeweilige Inländer von seinem eigenen nationalen Waffengesetz

tangiert ist. Das wäre zum Vergleich mit den Konditionen in Deutschland ja nicht ganz schlecht zu wissen.

Für Frankreich habe ich keine Ahnung, für Östereich und die Schweiz gibt Wikipedia etwas her: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenrecht

Dabei bitte beachten:

Das jeweilige Waffenrecht eines souveränen Staates gilt -dort- für Einheimische wie Ausländer gleichermaßen und unterschiedslos.

Genau wie das Waffenrecht der BRD hier in der BRD.

Geschrieben

Juhu:

Zu deinem vorletzten Beitrag vergleiche einfach mal die Zeiten der Beitragsbearbeitungen. Ich hatte längst berichtigt, dass dein Beitrag nicht fehlerhaft, sondern sogar ohne Informationsgehalt ist.

Frage: Wie hoch ist die Fallbeschleunigung?

Antwort: Es gelten die physikalischen Grundlagen zur Schwerkraft!

Kann man sich nicht nur sparen, sondern greift bei direkten Zitaten die Fragesteller an. Wenn du keine Antworten geben willst oder kannst, lass es einfach sein überhaupt einen Text zu erstellen.

Geschrieben

Wenn du keine Antworten geben willst oder kannst, lass es einfach sein überhaupt einen Text zu erstellen.

Die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung von Einheimischen und Ausländern hatte ich bereits mit meiner ersten Antwort richtig und abschließend beantwortet. (Makalu liegt da knapp daneben, es spielt keine Rolle ob der Ausländer aus der EU kommt oder z.B. Chinese ist.).

Siehe hier:

Das jeweilige Waffenrecht eines souveränen Staates gilt -dort- für Einheimische wie Ausländer gleichermaßen und unterschiedslos.

Ich bezweifle Deine Lesekompetenz.

Geschrieben

Ne, ganz so ist es nicht. Da die Zuverlässigkeit oft nicht so einfach zu überprüfen ist. In D kann es durchaus sein, dass der Chinese oder sonstwoher aus Afrika usw. erst mal 5 Jahre in die Röhre schaut.

Bei freien Zugs sollte es aber keine Rolle spielen.

Was jetzt mit meinem Angebot zu den Handschuhen?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ich bezweifle Deine Lesekompetenz.

Ich bezweifle nicht nur deine Lesekompetenz. Die Kompetenz auf konkrete Fragestellung konkret zu antworten wäre nicht zu bezweifeln. Das ist offensichtlich.

Mit deiner Art wäre die Antwort von 99,9% aller WO Fragen: Es gilt das WaffG. Das ist ganz toll.

Geschrieben

Also Jungs,

macht jetzt mal Nägel mit Köpfen. Eine sehr gute Zeit wäre Sonntag Morgen gegen 10 Uhr. Da suchen wir uns in der IWA Halle 5 ein nettes Eck aus und tragen das über 5 Runden a 3 Minuten aus. Der Gewinner bekommt von mir ein Bier ausgegeben!

Da könnt ihr doch nicht nein sagen, oder?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ne, ganz so ist es nicht. Da die Zuverlässigkeit oft nicht so einfach zu überprüfen ist. In D kann es durchaus sein, dass der Chinese oder sonstwoher aus Afrika usw. erst mal 5 Jahre in die Röhre schaut.

Bei freien Zugs sollte es aber keine Rolle spielen.

Was jetzt mit meinem Angebot zu den Handschuhen?

Das steht ja so in den jeweiligen Gesetzen des jeweiligen Landes (zumindest in D, in der Schweiz bekommt so mancher Ausländer gar nichts) und widerspricht somit nicht meiner Aussage. Wir meinen selbstverständlich beide dasselbe.

Zu den Handschuhen: Der schiiter wird sich wohl nicht bei mir vorstellen, wenn doch, brauche ich keine Handschuhe, denn so schnell hau' ich keinem auf's Maul. Ich fahr' ihm eher nur drüber.......... :diablo:

Geschrieben

$ 4 (2) WaffG Die Erlaubnis....kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens 5 JAHREN im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Damit kriegt der sog. Chinese aller Voraussicht nach nix.

Geschrieben

Mein lieber schiiter,

leider weiß ich nicht, wer sich hinter Deinem Nick versteckt.

Sonst würde ich Dir u.U. ganz anders antworten.

Aber hier nochmal für ganz Dumme:

Die Antwort auf die Frage, ob man -in DE umgebenden Ländern- als Ausländer beim Waffenrecht unterschiedlich behandelt wird ist richtig und abschließend:

"Das jeweilige Waffenrecht eines souveränen Staates gilt -dort- für Einheimische wie Ausländer gleichermaßen und unterschiedslos."

Das, was der Einheimische kaufen darf, darf sich der Ausländer auch kaufen. Dies betrifft z.B. die erwähnten Schwarzpulverrevolver in Frankreich.Wenn Du als Deutscher "-dort-" wohnst kannst Du genauso einkaufen wie der Franzose. Die Gesetze regeln Näheres, z.B. evtl. Wartefristen oder Ausschlüße bestimmter Landsmannschaften. Daran hat sich der Ausländer gleichermaßen wie der Einheimische unterschiedslos zu halten.

Diese Antwort kam bereits im Beitrag #3. Du hast das bis #20 aber anscheinend noch nicht kapiert.

Ich für meinen Teil gebe Antworten auf gefragte Fragen und nicht auf ungefragte oder gedachte und eingebildete.

Wenn jemand intellektuell mit meiner Antwort nicht klarkommt, möge er doch bitte nachfragen, wie das gemeint ist.

Ein Hinweis auf die Schweiz oder Belgien oder Glock/Österreich ändert nichts an meiner endgültigen Aussage, daß Ausländer und Einheimische je nach Gesetz und Land dort gleich behandelt werden. Genauso wie in Deutschland. Wenn Du nämlich im Ausland etwas -dort- erwerbscheinfreies einkaufst und es in ein Land verbringst, wo es erwerbscheinpflichtig ist und Du erfüllst nicht die rechtlichen Voraussetzungen dazu, hast Du die Arschlochkarte. Gilt in die andere Richtung genauso.

Das alles kann man in fünfzehn Worten ausdrücken. Mancher versteht's, mancher nicht.

Geschrieben

$ 4 (2) WaffG Die Erlaubnis....kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens 5 JAHREN im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Damit kriegt der sog. Chinese aller Voraussicht nach nix.

Natürlich: Steht im Gesetzestext, hat eine klare Aussage (wobei: "kann"), gilt für jeden gleichermaßen und unterschiedslos.

Der Chinese muß halt 5 Jahre in DE wohnen um Anspruch zu haben. Deswegen kann er sich aber einfach so eine Gasplempe oder eine Druckluftwaffe kaufen wenn er 18 Jahre alt ist.Der hat sich genauso wie Du an das Gesetz zu halten.

Geschrieben

Du könntest zur Kenntnis nehmen, dass der Fragesteller keine flapsigen Allgemeinplatzierungen suchte. Es wäre angebracht, die Aussagen zu konkretisieren. Es war eben gerade die Frage, welche Vorraussetzungen in den verschiedenen Ländern erforderlich sind . Diese sind bekanntlich immer nach den nationalen Waffengesetzen, aber in den Länder eben vollkommen verschieden. Diese Unterschiede aufzuzeigen, wäre die erwartete Antwort.

Deine Antwort ist und bleibt für alle: So wie es da steht. Was für eine große Hilfe und wie man herrlich darauf rumreiten kann doch alles mit nichts gesagt zu haben.

Du kannst deine Antworten auch einfach per Piktogramm geben: :boese040:

Geschrieben

Wie Du bei erneutem Studium des threads feststellen könntest, war mein Text die Antwort auf folgende Frage:

Meinst du für deutsche Käufer in den Niederlanden, Dänemark, Polen, Belgien, Schwei, Östereich usw. oder meinst du für einheimische Käufer?

WELCHE Voraussetzungen in den verschiedenen Ländern erforderlich sind hat Hinnerk nicht gefragt und so sah ich auch keinen Grund ihm darauf ausführlich zu antworten. Weil ich -wie schon gesagt- auf konkrete Fragen antworte und nicht auf gedachte oder eingebildete. Vielleicht will der Fragesteller ja gar nichts von eingebildeten oder gedachten Antworten wissen?

Insofern war meine Antwort die alleinig richtige. Du kannst das gerne anders sehen, mußt Dich für diesen Fall aber damit abfinden, daß ich Dich für genauso bekloppt halte wie Du mich.

Geschrieben

Ja, du bist der Sonnenkönig! Ich huldige deiner Weisheit und Hilfsbereitschaft...blablabla

Deine Antwort ist und bleibt Dünnes und das soll es für mich dazu gewesen sein.

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