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IGNORED

Jäger und 2-Schussmagazin im Halbautomat


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Einige hier haben von Verfahren und Urteilen berichtet bei denen es grundsätzlich um die Problematik Jäger und Magazine mit mehr als zwei Schuss in Halbautomaten ging. Teils wurde über Beschränkungen in der WBK, teils über Verfahren wegen der Benutzung am Schießstand berichtet.

Ich möchte mich hier weiter informieren. Könntet ihr bitte Aktenzeichen, Links zu externen Berichten über die Verfahren und ähnliches posten?

Gerne empfange ich die Info auch als PN oder auf anderen Wegen. Vertraulichkeit wird hierfür zugesichert.

Geschrieben

Ich denke öffentlich weckt man schlafende Hunde - mein SB liest hier mit !!!!!!!!!Und zwar täglich 1-3 Stunden !

Aber doch nicht in der Arbeitszeit oder?

Abmahnen und Raus damit!

Geschrieben

Ich denke öffentlich weckt man schlafende Hunde - mein SB liest hier mit !!!!!!!!!Und zwar täglich 1-3 Stunden !

Du wirst es nicht glauben.. mein SB schreibt hier so gar gelegentlich etwas :shok:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ach.. unsere SB trollen nicht rum, die machen eine sehr gute Arbeit

Gelegentlich werden solche Leute als Schleimer betitelt :lol2:

Geschrieben

Warum so böse?

Es gibt auch in dem Arbeitsfeld gute und böse!

Ich kann gegen meine Behörde z.Z. auch nicht meckern. Früher wars mal anders und was die Zukunft bringt...?

Leider werden die SBs regelmäßig wegbefördert. Ist halt immer recht spannend, was dann nachkommt!

Geschrieben

...

Leider werden die SBs regelmäßig wegbefördert. Ist halt immer recht spannend, was dann nachkommt!

Wir haben die letzten 25 Jahre da anscheinend Glück gehabt.. ich wüsste keinen (ausser solche die generell mit allem und jedem ein Problem haben) der mit der Waffen oder Jagdbehörde nicht zufrieden wäre!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Das grundlegende Problem ist - glaube ich - das die SBs alle VERWALTUNGSFACHLEUTE sind. Die werden dann vielleicht noch ein wenig auf Waffenrecht getrimmt und dann für eine gewisse Zeit auf den Posten gesetzt. Im Prinzip dürfte es aber Wurscht sein, ob die Person jetzt in der Führerscheinstelle oder der Waffenrechtsabteilung sitzt. Einen richtigen Bezug zu Waffen oder zur Jagd dürften die wenigsten haben. Schlimm wird es vermutlich, wenn die schon zu Dienstantritt einen Rucksack voller Vorurteile mit sich herumschleppen.

Da liegts dann an uns, durch freundliches Auftreten zu überzeugen!

Geschrieben

[...]

Wenn er Zeit hat, sollte er unbedingt hier auch noch mal reinschauen:

http://www.wildundhu...hp?f=45&t=88981

[...]

Da steht leider nichts außer den bekannten Meinungen der "üblichen Verdächtigen". Lautstärke und Wiederholung sind aber keine Argumente.

Was mich interessiert sind die Begründungen von Urteilen. Es gibt davon - glaubt man WO-Threads - mindestens zwei: Eines zum Thema Eintrag in die WBK und eines zum Thema Benutzung von Halbautomat durch Jäger auf dem Schießstand. Aus den WO-Threads ergibt sich aus, dass Personen mit Detailkenntnis hier im Forum posten. Von diesen Personen erhoffe ich Informationen.

Geschrieben
...Ich möchte mich hier weiter informieren. Könntet ihr bitte Aktenzeichen, Links zu externen Berichten über die Verfahren und ähnliches posten?...

Mein Verfahren vor dem VG Düsseldorf steht noch an.

Die Verfahren vor dem VG Iserlohn und Köln verliefen negativ. Es steht jetzt ein Termin vor dem OVG Münster an.

Du bekommst sicherlich Auskunft beim VDW und Dr. Scholzen, auch ohne Mitglied zu sein. Vielleicht trittst du in den VDW ein und schliesst dich uns an. Ansonsten habe Verständnis das ich dir zum laufenden Verfahren nichts schreibe. Urteile kannst du in der Urteilsdatenbank der Justiz NRW mit Stichwortsuche finden.

Es geht darum ausserhalb der Jagd z.B. beim Jagdschutz und auf dem Schießstand das zehn Schuss Magazin beim HA zu benutzen. Es ist eine Verpflichtungsklage.

Geschrieben

Meines Wissens bezogen sich beide Urteile auf die Eintragung "2-Schuss Magazin" in der WBK. Dort hat man die Gründe außerhalb des §19 BJagdG nicht anerkannt. Mind. einen Fall hat Scholzen begleitet. Ich verstehe seine Schwierigkeit in der Darlegung nicht. Allein der Trainingszweck des laufenden Keilers ist auf stetes Wiederholen des Bewegungsablaufes ausgerichtet. Allein aus der Bewegungs- und Trainingslehre begründet sich der wiederholte Ablauf ohne störendes Nachladen. Dieses dauernde Nachladen verhindert einen ordnungsgemäßen Trainingsverlauf durch stete Unterbrechung. Das weiß jeder Sportwissenschaftler.

Geschrieben
[...]

Die Verfahren vor dem VG Iserlohn und Köln verliefen negativ. [...].

Danke für deine wertvollen Hinweise. Iserlohn hat aber wohl kein Verwaltungsgericht, nur ein Amtsgericht. Dort habe ich nichts gefunden. Hast du weitere Hinweise für mich zu dem Verfahren in Iserlohn?

Geschrieben
.... Hast du weitere Hinweise für mich zu dem Verfahren in Iserlohn?

Nein, habe ich nicht. Schreib oder rufe beim VDW an.

Geschrieben

Es ist das Verwaltungsgericht in Arnsberg, mehr sage ich hierzu aber nicht mehr in diesem Forum,

denn hier gibts immer nur die gleichen MEinungen aber keine Unterstützung

Grüße

Frank

Geschrieben

Meines Wissens bezogen sich beide Urteile auf die Eintragung "2-Schuss Magazin" in der WBK. Dort hat man die Gründe außerhalb des §19 BJagdG nicht anerkannt. Mind. einen Fall hat Scholzen begleitet. Ich verstehe seine Schwierigkeit in der Darlegung nicht. Allein der Trainingszweck des laufenden Keilers ist auf stetes Wiederholen des Bewegungsablaufes ausgerichtet. Allein aus der Bewegungs- und Trainingslehre begründet sich der wiederholte Ablauf ohne störendes Nachladen. Dieses dauernde Nachladen verhindert einen ordnungsgemäßen Trainingsverlauf durch stete Unterbrechung. Das weiß jeder Sportwissenschaftler.

Ich aber!

Wenn mit dem laufenden Keiler oder im Schießkino das jagdliche Schießen trainiert wird, dann eben auch mit dem Handicp des 2-schüssigen Magazins. Jeder Jurist würde im gerichtlichen Verfahren vom Gericht die Frage erwarten, warm das jagdlich Schießen auf dem Schießstand oder im Schießkino nicht mit dem gleichen Handicap trainiert wird!

Um derartigen Unsinn nicht erst auf mich zu laden werde ich über ein Bedürfnis fürs BDS-Schießen eine Selbstladeflinte beantragen und mir für die Jagd eine Magazinbegrenzung besorgen! Mal sehen, ob die rot-grün gefärbten SB's dann in die WBK 8-schüssig eintagen!

Geschrieben

Ich nehme an, du beschäftigst dich auch nicht mit motorischen Trainingsabläufen, Bewegungslehre etc.?

Warum? Weil es nicht darum geht ein Handicap zu trainieren, sondern einen Bewegungsablauf zu erlernen. Das ist ein motorisches Training. Beschränkungen sind kontraproduktiv. Sie behindern den Lernerfolg. Bewegungsmuster werden durch stete Wiederholung trainiert.

Eine jagdliche Beschränkung wegen (wahrscheinlich) Weidmännischkeit, hat rein garnichts mit dem handwerklichen Erlernen eines Ablaufes zu tun.

Wer erkennt den Unterschied?

a ) jagdliche Situation

b ) Training, erlernen einer motorischen Fähigkeit, Erfahrungs sammeln

Geschrieben
....

Auch wenn ich die Auflage (2-schüssig) in der WBK bei auf Jagdschein erworbene Selbstladebüchsen oder Selbstladeflinten für Unsinn halte bin ich hinsichtlich deiner Argumentation anderer Meinung.

Insbesondere gehört beim jagdlichen Training das Mitzählen der abgegebenen Schüsse und der Magazinwechsel also die Handhabung der Waffe dazu.

So werden sich auf jeden Fall die Sachverständigen der Jagdverbände einlassen - wenn sie gehört werden.

Klagen bringt in dieser Sache nichts. Hier würde ich - wie ich es schon erläutert habe - den Verhältnissen ein Schnippchen schlagen!

Geschrieben

Das ist dann aber ein anderer Trainingsabschnitt ;)

Bis 2 zählen ist nun auch nicht so trainingsintensiv. Entweder man versteht worum es geht oder eben nicht.

Geschrieben
....

Wir müssen uns deswegen nicht in die Haare kriegen! Ich habe nur das geschrieben wie vermutlich die andere Seite argumentieren wird und das da kein Kraut gegen gewachsen ist!

Geschrieben

Das war nicht zum in-die-Haare kriegen gemeint. Entschuldige falls es so rüberkam. Jeder Sportlehrer oder Schießlehrer sollte das mit der Bewegungslehre erklären können.

Eine auf jagdlicher Situation beruhende Gegenargumentation (di ja bereits so erfolgt ist) ist eine absolute Dummheit und sachfremd. Sie scheidet noch weiter aus, wenn es um jagdsportliches Training geht. Es geht rein um das Trainieren eines Bewegungs/Schießablaufes.

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