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IGNORED

Erwerbsstreckung 2/6


rockwilder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bist du fertig ? Dann können wir ja zum Thema zurück kommen, wir wollen ja nicht, dass dieses superduper (und für dich kostenlose) Forum zugemüllt wird. ;)

Lern einfach mal Lesen-es wird sich dir eine völlig neue Welt erschliessen!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

obwohl ich mich bei dem Ton hier frage wo das alle noch hinführt, muß ich sagen, daß das Thema noch aktuell ist.

Ich bekomme meine weiteren Voreinträge, jedoch ERST wenn die 2/6 Frist abgelaufen ist. Der SB ist auf dem Standpunkt, daß der Eintrag einen Erwerb möglich macht, somit ein Verstoss gegen die Erwerbsstreckung so unterbunden werden kann.

Nun meine Frage: Ich bekomme die beiden weiteren Voreinträge. Soweit so gut. Nun kaufe ich für einen Eintrag eine Waffe, sehe dann eine Waffe die auf die gelbe WBK kommt und kaufen diese. Erwerbsstreckung erreicht.

Ist der weitere Eintrag erst einmal nicht mehr nutzbar, jedoch 1 Jahr ab Eintrag gültig. Kann er mir da Ärger machen?

VG Rock

Geschrieben

Der Eintrag ist 1 Jahr gültig ("berechtigt zum Erwerb bis XX.XX.XXXX")

Für die Einhaltung der 2/6 Regelung bist in erster Linie immer noch du verantwortlich - siehe auch gelbe WBK = Erwerb ohne vorherigen Eintrag.

Er hat keine Rechtsgrundlage dir wegen dem rechtmäßigen Eintrag in die grüne WBK Probleme zu machen.

Geschrieben

Das WaffG hat noch mehr Spitzfindigkeiten zu bieten ^_^

WaffG

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1.

erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

Und hier mal die WaffVwV2012

14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3

... Die Halbjahresfrist wird

erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der

ersten Waffe in die WBK.

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