powder8 Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 Hallo, ich habe etwas Platzprobleme im Waffenschrank. Meine neue Waffe kommt heute, mein neuer Schrank in 10 Tagen. Im Schrank stehen noch 2 SL-Flinten. Wenn ich in den Waffenschrank von den SL-Flinten nur Lauf und Verschluss stelle/lege, dann sind meine Platzprobleme weg. Das sollte doch Waffenrechtlich OK sein, oder. Der Schaft inkl. Gassystem und Magazin sind doch frei, oder irre ich da? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulli S Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 Hallo,ich habe etwas Platzprobleme im Waffenschrank. Meine neue Waffe kommt heute, mein neuer Schrank in 10 Tagen. Im Schrank stehen noch 2 SL-Flinten. Wenn ich in den Waffenschrank von den SL-Flinten nur Lauf und Verschluss stelle/lege, dann sind meine Platzprobleme weg. Das sollte doch Waffenrechtlich OK sein, oder. Der Schaft inkl. Gassystem und Magazin sind doch frei, oder irre ich da? Gruß Na ja, da Du sagen wir mal gerade eine Neue Bettung am Schaft bearbeitest, und der Schaft ein freies Teil ist, kann eine Kontrolle da absolut nichts dagegen sagen, oder ? Und so eine Bettung in der Heimischen Werkstatt braucht Zeit, da will man die Waffe ja nicht jeden Abend wieder zusammenbauen ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 [...]Das sollte doch Waffenrechtlich OK sein, oder. Der Schaft inkl. Gassystem und Magazin sind doch frei, oder irre ich da?[...] Kannst du zum Lüften ans Fensterkreuz hängen - auch wenn der Kontrolletti da ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
botack Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 Solange er nicht den Kontrolletti ans Fensterkreuz hängt, ist es doch in Ordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulli S Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 Na ja, wir könnten noch diskutieren, ob Lüften des Schaftes / Kontrolleurs ein vom Bedürfnis umfasster Zweck ist ..... Ich tendiere zu JA. Link to comment Share on other sites More sharing options...
shooter_ka Posted October 24, 2012 Share Posted October 24, 2012 Solange er nicht den Kontrolletti ans Fensterkreuz hängt, ist es doch in Ordnung. Der war GUUUUUUT :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted October 25, 2012 Share Posted October 25, 2012 Ich habe mittlerweile für bzw. an 3 meiner Langwaffen Schiebe- oder Klappschäfte "nachgerüstet" (natürlich alles in rechtskonformer Weise/Länge). Eine wunderbare Angelegenheit, was die Platzersparnis im Waffentresor angeht. Da lässt sich die eine oder andere Büchse noch in einem "Winkel" unterbringen, wo sonst nichts mehr ginge. Ein großer US-Hersteller von Nachrüst-Klapp- und Schiebeschäften wirbt zutreffend (u.a.) mit "easy storage". Link to comment Share on other sites More sharing options...
powder8 Posted October 25, 2012 Author Share Posted October 25, 2012 Danke für die "Bestätigung" Schaft mit Magazin und Gassystem liegt im Munitionsschrank. Lauf(mit Patronenlager) und Verschluss im Tresor. WOW schafft richtig Platz. Danke. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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