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IGNORED

Vereinsauflösung


HugoS

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Mehrere Sportvereine in unserem Landkreis wurden bereits aufgelöst, weil niemand bereit war,

sich als Vorstand zur Verfügung zu stellen.

Wie ist das bei einem Schützenverein, der aufgelöst wird, weil

- keine Standabnahme mehr möglich ist oder

- sich niemand mehr als Vorstand zur Verfügung stellen möchte.

Was wird dann z. B. bei den Waffenbesitzern aus den Bedürfnissen?

Welche Zeit haben sie, sich einen anderen Verein zu suchen?

Es gibt dann doch irgendwelche Liquidatoren und es dauert insgesamt mindestens 6 Monate, oder?

Vielen Dank!

Hugo

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Waffenrechtliche Bedürfnisse sind an einen Verbandszugehörigkeit geknüpft. Melde dich bei dem einen Verein ab und beim nächsten an. Fertig.

Genau darum geht es dem Themenstarter ja mit seiner Frage

Was wird dann z. B. bei den Waffenbesitzern aus den Bedürfnissen?

Welche Zeit haben sie, sich einen anderen Verein zu suchen?

Grundsätzlich ist das Bedürfnis, sowohl bei Beantragung als auch Bestätigung, Angelegenheit des Verbands,

aber

der Fortbestand des Bedürfnises ist aber erst mal an eine Vereinsmitgliedschaft (welcher einem anerkannten Verband angehören muß)

geknüpft - siehe hierzu auch dessen Verpflichtung, ausscheidende Mitglieder der Waffenbehörde zu benennen.

Außerdem stellt sich noch die Frage, endet im Falle der Auflösung des Vereins nicht auch die Verbandsmitgliedschaft des Schützen, er ist ja nur durch den Verein mittelbar Verbandsmitglied ?

Also sind die Sorgen des TE mindestens im Hinblick auf die Zeitfrage, durchaus berechtigt - zumal man sich ja in anderen Schützenvereinen oft nicht so einfach "anmelden" kann !

Es könnte also durchaus eine zeitliche Lücke entstehen, in welcher eine Vereinszugehörigkeit fehlt,

dadurch womöglich die Verbandszugehörigkeit entfällt

und

die Waffenbehörde tätig werden könnte - klar, worst case, aber immerhin denkbar.

Mein Rat in solchem Falle wäre, sich unverzüglich bei Eskalierung der Vereinsprobleme mit dem zuständigen Landesverband in Verbindung zu setzen und dessen Hilfe sowohl bei der Suche

nach einer neuen "Heimat" für die Schützen, als auch bei eventuell notwendigen Verhandlungen mit der Waffenbehörde zu erbitten.

Meine privat/persönliche Vorsorge für diesen durchaus denkbaren, prekären Fall,

ist die Mitgliedschaft in zwei heimatnahen Vereinen mit zwei zuständigen Verbänden

und zusätzlich noch einem überregionalen Verband -

auf die Art sollte eine Bedürfnislücke "eigentlich" nicht praktisch werden können.

Gruß

G.T.

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Wie ist das bei einem Schützenverein, der aufgelöst wird, weil

- keine Standabnahme mehr möglich ist oder

- sich niemand mehr als Vorstand zur Verfügung stellen möchte.

mal Nachgefragt:

a ) der Stand ist so vergammelt, das es zuviel Geld kostet, die Auflagen zu erfüllen

b ) keiner aus dem alten Vorstand ist es Schuld

c ) keiner will der nächste Sündenbock sein????

Auflösen ist einfach, es profitiert der laut Satzung genannte Verein vom Vereinsvermögen, sofern vorhanden.

Aber warum???

Als Verein kann ich mich z.B. auch in andere Stände einmieten; damit würde der Zirkus wegen des Bedürfnis erst gar nicht aufkommen.

Also Schlußstrich ziehen und die Vergangenheit ruhen lassen, unter diesen Umständen ist es eventuell einfacher, Personen für den Vorstand zu finden.

Wird dafür noch Zeit benötigt, und der alte Vorstand will nicht mehr, beim Amtsgericht formlos einen Notvorstand beantragen.

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