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IGNORED

Waffenimport aus nicht EU-Land(auch nicht Schweiz)


baer42

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wer von Euch hat schon mal eine Waffe aus einem nicht EU-Land(auch nicht Schweiz)

importiert und kann mir was zu dem Ablaufprozedere was sagen?

Meine Waffenbehörde sagt sie sei nicht zuständig und hat mich an das BAFA verwiesen,

diese wiederum sagen das ich keine Erlaubnis zur Einfuhr benötige.......

der §29 des WaffG sagt aber was anderes bzw der §33 sagt das man auf Verlangen die Erlaubnis vorlegen muss. :confused: :confused:

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Hallo,

wer von Euch hat schon mal eine Waffe aus einem nicht EU-Land(auch nicht Schweiz)

importiert und kann mir was zu dem Ablaufprozedere was sagen?

Meine Waffenbehörde sagt sie sei nicht zuständig und hat mich an das BAFA verwiesen,

diese wiederum sagen das ich keine Erlaubnis zur Einfuhr benötige.......

der §29 des WaffG sagt aber was anderes bzw der §33 sagt das man auf Verlangen die Erlaubnis vorlegen muss. :confused: :confused:

Dann frag das Innenministerium, die müssen dir nach §29 (3) was dazu sagen können, damit nutzt du den von denen verzapften §§ irrsinn :eclipsee_gold_cup:

Ach so: den Zoll bei dem ganzen Zirkus nicht außer Acht lassen, aber das weißt du ja schon, gell?

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sag deiner Behörde du möchtest eine "Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition in die Bundesrepublik Deutschland" gem. Anlage 13 der WaffVordruckVwV.

Wenn sie fragt warum, weil das in den Ziffern 29 und 33 ff der WaffVwV und im § 29 WaffG so vorgesehen ist.

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Servus,

wenn du erlaubnispflichtige Waffen aus einem nicht-EU-Land einführen möchtest, dann brauchst du zunächst eine Verbringungserlaubnis nach § 29 (1) WaffG. Die AWaffV führt diesen Paragraphen weiter aus. Demnach wird die Verbringungserlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt. Das ist deine lokale Waffenbehörde (§ 48/49 WaffG). Zur Erteilung dieser Erlaubnis musst eine Reihe von Angaben machen (§29 (2) AWaffV), darunter auch die Daten vom Verbringer der Schusswaffen. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn eine Spedition beauftragt werden soll.

Solltest du selbst die Waffe über die Grenze verbringen, so musst du beim Grenzübertritt diese beim Zoll anmelden und deine Verbringungserlaubnis und WBK vorlegen (§ 33 WaffG).

Zollrechtlich hast du in diesem Fall eine Freimenge von 430,- EUR. Liegt der Warenwert (Rechnungspreis in Euro umgerechnet mit dem Wechselkurs auf zoll.de) darüber aber noch unter 700,- EUR, so musst du einen pauschalierten Einfuhrabgabensatz von 15% bezahlen. Darüber wird nach Tarif verzollt, d.h. eventuell anfallender Zoll + 19% EUSt.

Wenn du es dir schicken lässt, dann gelten die o.g. Freimengen nicht und du musst immer nach Tarif verzollen.

Grüße,

Christian

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Danke für die Info's,

Zollrechtlich wird da nicht viel kommen können da dies ein Garantiefall ist und ich keinen Kaufpreis zu zahlen habe,

das entsprechende Formular zu der Beantragung einer Verbringungserlaubnis habe ich schon da und soweit ausgefüllt,

es geht jetzt nur noch darum der Behörde klar zu machen das sie zuständig ist und das Dokument dann ausstellen muss.

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[...]

Zollrechtlich wird da nicht viel kommen können da dies ein Garantiefall ist und ich keinen Kaufpreis zu zahlen habe,

das entsprechende Formular zu der Beantragung einer Verbringungserlaubnis habe ich schon da und soweit ausgefüllt,

es geht jetzt nur noch darum der Behörde klar zu machen das sie zuständig ist und das Dokument dann ausstellen muss.

Nur Zur Klarstellung: Import und Verbrinung meinen hier die Waffe war nie in Deutschland oder wurde früher aus Deutschland ausgeführt. Nun kommt die Waffe nach Deutschland und soll hier verbleiben.

War die Waffe schon mal hier (Garantiefall klingt so) dann ist das eine andere Baustelle.

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Mail an die Behörde

Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition in die Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXX,

nach Rücksprache mit XXXXXXXXXXXXXXXXXX ergeben sich

folgenden Fakten:

nach den § 29 & 33 des Waffengesetzes benötige ich eine Erlaubnis um

Waffen oder Munition in den Geltungsbereiches

des Gesetzes zu Verbringen und muss diese auf Verlangen vorzeigen.

Die für mich zuständige Waffenbehörde ist für die Ausstellung dieser

Erlaubnis zuständig.

Der § 29 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung(AWaffV) beschreibt im

Detail welche Angaben dafür gemacht werden müssen.

(zu finden auf den Seiten 20-22 Mitte der Allgemeinen

Waffengesetz-Verordnung), zu finden auch auf dem Vordruck:

Antrag_auf_Verbringungserlaubnis_Boito xx.pdf

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken zum

Waffengesetz(WaffVordruckVwV) wird auf Seite 2 unter Punkt 1.13 das

zugehörige Formular : Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition

in die Bundesrepublik Deutschland (Anlage 13, zu finden auf Seite 17) angegeben

Ich habe die entsprechenden Dateien beigefügt so wie den vorläufig

ausgefüllten Antrag auf eine Erlaubnis zum Verbringen von

Schusswaffen/Munition.

Sobald ich die restlichen Daten aus Brasilien habe werde ich den Antrag

komplett ausgefüllt bei Ihnen einreichen.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

jetzt bin ich mal gespannt wie der gute Herr jetzt reagiert,

ich werde berichten

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Nur Zur Klarstellung: Import und Verbrinung meinen hier die Waffe war nie in Deutschland oder wurde früher aus Deutschland ausgeführt. Nun kommt die Waffe nach Deutschland und soll hier verbleiben.

War die Waffe schon mal hier (Garantiefall klingt so) dann ist das eine andere Baustelle.

ich bekomme aus Kulanz/Garantie wie auch immer Gründen eine neue Waffe geschickt

da die alte irr-reparabel ist

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Mail an die Behörde

jetzt bin ich mal gespannt wie der gute Herr jetzt reagiert,

ich werde berichten

Warum mit so einem Schreiben vorwarnen? Stell den Antrag wenn du alle Daten hast.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wirst du wohl trotzdem entrichten müssen. Frag bei der Zollauskunft lieber vorher nach.

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Zollrechtlich wird da nicht viel kommen können...

Nun ja, zollrechtlich ist eine Garantiereparatur/-austausch im Drittland eine sog. passive Veredelung, denn deine Waffe ist bei der Wiedereinfuhr nicht im exakt gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr. Einfuhrabgaben fallen keine an, aber wahrscheinlich musst du eine schriftliche Zollanmeldung ausfüllen. Streng genommen musst du bei der Ausfuhr bereits das Verfahren eröffnen (PV-Schein ausstellen lassen) und bei der Wiedereinfuhr beenden, aber für nicht kommerzielle Einfuhren gibt es die Möglichkeit, das Verfahren zu vereinfachen. In diesem Fall reicht die Abgabe der schriftlichen Zollanmeldung bei der Wiedereinfuhr aus, was aber für ein Laien schon schwer genug sein dürfte.

Liegst du aber unter 300,- EUR Warenwert (die 430,- EUR hat man im Flugverkehr, das hätte ich vielleicht früher erwähnen sollen), dann bleibts bei der einfachen mündlichen Anmeldung zum freien Verkehr.

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Warum mit so einem Schreiben vorwarnen? Stell den Antrag wenn du alle Daten hast....

Siehe Startpost:

Hallo,

wer von Euch hat schon mal eine Waffe aus einem nicht EU-Land(auch nicht Schweiz)

importiert und kann mir was zu dem Ablaufprozedere was sagen?

Meine Waffenbehörde sagt sie sei nicht zuständig und hat mich an das BAFA verwiesen,

diese wiederum sagen das ich keine Erlaubnis zur Einfuhr benötige.......

der §29 des WaffG sagt aber was anderes bzw der §33 sagt das man auf Verlangen die Erlaubnis vorlegen muss. :confused: :confused:

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Siehe Startpost:
Bei dem Schreiben oben macht der SB nichts. Es ist kein Antrag und der Schreiber gibt selbst es an es fehlen Daten die er nachliefert. Bei einem komplett ausgefüllten Antrag hat der SB das Ding auf dem Tisch - schriftlich. Wenn er dann meint er sei nicht zuständig, möge er dies schriftlich mitteilen (Bescheid). Das wird er aber nicht, weil dann seine Inkompetenz oder Faulheit - je nach dem - schriftlich dokumentiert wäre. Also belibt dem SB nur tätig zu werden weil sonst nach drei Monaten die Untätigkeitsbeschwerde folgt.
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Nun ja, zollrechtlich ist eine Garantiereparatur/-austausch im Drittland eine sog. passive Veredelung,

denn deine Waffe ist bei der Wiedereinfuhr nicht im exakt gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr.

es findet kein Austausch statt sondern es wird einfach nur eine neue Waffe geschickt, anhand der SN wurde

die defekte Waffe einem Fabrikationsfehler zugeordnet

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Ok, um das ganze zusammenzufassen:

Du hast eine defekte Waffe daheim von einem brasilianischen Hersteller/Händler. Dieser schickt dir eine neue Waffe an deine Adresse und die defekte bleibt hier.

Demzufolge brauchst du für die Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG auch die Daten des Transportunternehmens beim Grenzübertritt. Also müsstest du in Erfahrung bringen, was für eine Firmer der brasilianische Hersteller/Händler mit dem Transport nach Deutschland betraut und mit wem diese Firma hier zusammenarbeitet.

Für die Waffe musst du dann regulär 2,7% Zoll (Pistolen und Revolver) und 19% EUSt bezahlen, auch wenn es sich um eine kostenfreie Garantielieferung handelt.

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Demzufolge brauchst du für die Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG auch die Daten des Transportunternehmens beim Grenzübertritt.

auch das ist in der Pipeline, auf den Seiten der Berliner Behörde ist zum Glück das Formular zum Beantragen eingestellt,

da stehht alles drauf was gebraucht wird bzw ausgefüllt werden muss

http://www.berlin.de/imperia/md/content/po...laubnis_neu.pdf

ich muss nur noch(wie schon erwähnt) meiner Behörde klarmachen das sie zuständig ist, da ich ein gutes Verhältnis

habe möchte ich erst mal nicht mit dem Hammer drauf hauen sondern hoffe das man sich nach lesen meiner e-Mail

sachkundig macht.

den Hammer auspacken kann ich dann immer noch wenn man sich weiter querstellt

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Alternativ könntest du auch diese Seite einfach ausdrucken und mitnehmen

Danke Dir, habe das mal per Mail an den SB weitergeleitet.

Es ist einfach nur Sxxxxxe wenn die zuständigen Behörden nicht sach-und/oder fach-kundig sind

oder aus welchen Gründen auch immer nichts machen wollen

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Das ist wohl wahr. Vermutlich ist der SB auf das BAFA gekommen, weil für Waffenausfuhren eine Genehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht besteht. Natürlich macht das bei der Einfuhr keinen Sinn.

Sag dem Hersteller, dass er eine Rechnung beilegen soll. Da du für diese Einfuhr nichts zahlst, reicht eine einfache Proforma-Rechnung, wo der Warenwert draufsteht. Die Codenummer für Pistolen und Revolver lautet 9302 0000 00 0, es sei denn es handelt sich um einen Vorderlader.

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Mein SB hat sich für die Informationen bedankt & wird den Antrag so er eingeht bearbeiten.

Das ist wohl der 1te Fall mit Import aus nicht EU.

so habe ich mir das vorgestellt und habe weiterhin ein gutes Verhältnis, man muss nicht immer

auf Konfrontation gehen, Reden/Schreiben hilft oft besser weiter(leider aber auch nicht immer.......)

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  • 3 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

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