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"Bedürfnisnachweis", Beantragung WBK und ein paar Fragen...


leakim

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Hallo,

ich bin seit letztem Frühjahr 2011 Mitglied in einem Schützenverein. Ich war im ersten Jahr, also bis diesen Frühling 2012, 18 Mal im Schießtraining und habe auch an Kreis- sowie Vereinsmeisterschaft teilgenommen. Eigentlich wollte ich auch im Frühjahr dann gleich die WSK absolvieren, um meine WBK beantragen zu können. Leider musste ich aber berufsbedingt für einige Monate nach Hamburg und hier wieder angekommen, hatte ich jede Menge mit meinem letzten Semester an der Uni/ der BA-Thesis zu tun, so dass es mir bisher immer noch nicht gelungen ist, die WSK zu absolvieren.

Jetzt zu meiner Fragen:

Im ersten Jahr, muss man ja meines Wissens nach min. 18 Mal im Training gewesen sein, sowie die Kreis- und Vereinsmeisterschaft absolviert haben um nach Ableisten der WSK die WBK beantragen zu können, richtig? Was ist aber mit dem zweiten Jahr bzw. generell mit der Zeit danach? Seit Frühling war ich nämlich nicht mehr im Training, da ich 1). aus den oben genannten Gründen schlicht weg sehr wenig Zeit hatte und 2). das Schießen auf 25m etwas langweilig finde und möglichst bald auch in einen Verein wechseln wollte, wo ich IPSC schießen kann. Laufe ich jetzt Gefahr, keinen "Bedürfnisnachweis" mehr erbringen zu können? Ich meine mich zu erinnern, dass mein "Trainer"/ die Schießaufsicht mal zu mir meinte, es reiche nach dem ersten Jahr an Kreis- und Vereinsmeisterschaften teilzunehmen. Liegt das im Ermessen des Schützvereines, jenen "Bedürfnisnachweis" auszustellen?

BTW: Ich werde ab Anfang September für ein paar Monate nach Berlin ziehen und würde jetzt gerne dort die WSK absolvieren sowie evtl. endlich ein paar Stunden in einem IPSC-Verein schnuppern...

VG und Danke!

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Die Trainingsnachweise die zum Zeitpunkt des Antrags auf Bedürfnisbescheinigung schon älter als ein Jahr sind, zählen m.W. nicht.

Die Teilnahme an Meisterschaften ist innerhalb des Grundbedürfnisses vom Gesetz auch nicht gefordert.

Die Verbände/Vereine stellen teilweise höhere Hürden auf, als vom Gesetz verlangt.

Deswegen fragst du am besten bei deinem Verband nach, denn dieser stellt das Bedürfnis ja auch aus.

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Hallo,

das Ganze hört sich ja stark nach DSB an. Soweit ich weiß ist die komplette Zeit davor irrelevant. Es zählt nur das letzte Jahr in welchem 18 mal geschossen werden muss. Das du davor schon geschossen hast interessiert die nicht.

Markus

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Soweit ich weiß .... Jahr in welchem 18 mal geschossen werden muss.

Das ist so nicht ganz korrekt, zumindest nicht wenns die gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben betrifft.

Am Besten nochmals nachlesen.

gruß alzi

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Das ist so nicht ganz korrekt, zumindest nicht wenns die gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben betrifft.

Am Besten nochmals nachlesen.

gruß alzi

Das ist richtig. Aber deswegen habe ich ja geschrieben das es sich wahrscheinlich um den DSB handelt und der 18 mal fordert. Was bringts ihm das gesetzlich weniger gefordert wird?

Markus

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Das ist richtig. Aber deswegen habe ich ja geschrieben das es sich wahrscheinlich um den DSB handelt und der 18 mal fordert. Was bringts ihm das gesetzlich weniger gefordert wird

Wird's das ? Das ist 'ne Erstbeantragung und da gilt für die Ersterteilung einer grünen WBK 12x regelmäßig (1x je Monat) oder 18x unregelmäßig als Grundlage.

siehe 14.2.1 WaffVwV:

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

MfG

LWB

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