Zum Inhalt springen
IGNORED

Einheitliches Jagdrecht und Schalenwild-Minimalkaliber für ganz Österreich


Lueger

Empfohlene Beiträge

Guten Tag, Kumpels.

Ich bin neu in diesem Forum. Jäger in einem Waldrevier mit Schneisen. Beruflich Jurist.

Da ich mich beruflich und natürlich auch privat viel mit Jagdrecht und Waffenrecht befasse, fiel mir beim lesen in einem anderen Forum vorige Woche ein Gesetzesvorhaben auf.

Es ist eine Änderung der Kompetenz für das Jagdwesen in Österreich beabsichtigt.

Ich bin nicht der Ansicht, daß eine solche Änderung des österreichischen Jagdrechts wirklich erforderlich ist, aber ich habe mich heute entschlossen, Mitglied dieses Forums zu werden, um die Möglichkeit zur Diskussion in dieser Thematik zu haben; um meine eigenen Ansichten darzulegen und die Ansichten anderer Forumsmitglieder kennenzulernen.

Ein bundesweit einheitliches Minimalkaliber für die Jagd auf Schalenwild hätte zweifellos den Nachteil, daß Jäger aus der Steiermark dann nicht mehr die völlig freie Kaliberwahl haben und gezwungen wären, "aufzurüsten". Der Vorteil läge aber in einem Impuls für die Wirtschaft (Waffenproduzenten, Waffenhandel), da eine signifikante Umsatzsteigerung bei den Jagdgewehren zu erwarten wäre.

Wer Interesse an dieser Problematik hat, soll sich den Entwurf anschauen:

www.jagdcorps.jimdo.com

Interessant ist, daß in diesem Jagdverband angeblich vier Minister Mitglieder sind . . .

WaiHai

Lueger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus, und erstmal Willkommen hier.

Zum Thema: es wird eine Lachnummer werden. Meinst Du wirklich, Jäger, die bisher erfolgreich mit einer 243er auf ihr Rotwild gejagt haben, werden sich duch ein entbehrliches Gesetz davon abbringen lassen ?

Sie werden nur darauf achten, es niemand mehr wissen zu lassen.

Eine solche Generalreglementierung war bisher sachlich nirgends nötig, deshalb wird sie auch nicht akzeptiert werden. Der Waffenhandel soll sich keine Hoffnungen machen - zumal praktisch jeder, der mit seiner geliebten, rückstoßarmen 243er jagt, ohnehin schon auch was ausreichend dickeres im Stall stehen hat, es halt nur nicht so gerne nimmt. Ausnahmen kriegen ähh... bestätigen die Regel.

Eine solche Reglemtioerung hat einzig und alleine das Ziel, eine gewisse Anzahl von Jägern kriminalisieren zu wollen. Einen sachlichen Grund dafür gibt es nicht.

Btw: ich bin nicht betroffen. Aus - für mich relevanten, aber keineswegs Allgemeingültigkeit anstrebenden - ballistischen Gründen habe ich mich von meinen 243ern getrennt.

WH

Nachtrag: ich wollte es mir erst verkneifen, aber nach dem neuerlichen Lesen des von Dir zitierten Links kann ich den Autoren nur aus vollem Herzen attestieren, daß sie ballistische Vollhonks sind. 6,5x57 als ideale Jagdpatrone .. ja, ist klar. Keine Ahnung von Innenballistik, von Brennschluß, und die Patronenschachtel ist die jagdliche Bibel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer hätte denn ein Interesse an einem einheitlichen österreichischen Recht - klar die Industrie, aber viel näher liegend unsere p.t. Juristen.

Wenn ich allein schon lese "Akademisches Jagdcorps Donau" bin ich froh bei einer Bauernjagd im Waldviertel dabei zu sein, wo ich nichts mit Herrschaften zu tun habe, die sich nicht einmal eine eigene e-Mail-Adresse leisten können. :ridiculous:

wahei

tempest

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus, Sniper

Ich bin auch der Meinung, dass 243 gestattet werden soll!

In England wurde gesetzlich beschlossen, dass dieses Kaliber für Rotwild gestattet ist.

Noch besser gefiele mir die wiener oder die niederösterreichische Lösung, die lediglich "40 mm Hülsenlänge" vorschreibt.

Somit ist für Schalenwild 222 gestattet und alles darüber.

Mit so einer Regelung könnte ich persönlich gut leben, wenn das österreichweit so geregelt wird.

( Lediglich manche Steirer wären arm dran, denn dann könnten sie nicht mehr mit 22 Hornet auf Hirsch und Sau schießen.

Aber so was tut ja ohnehin in der Praxis kein vernünftiger Jäger . . . )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber so was tut ja ohnehin in der Praxis kein vernünftiger Jäger . . . )

Wirklich nicht.

Das Steiermärkische Jagdgesetz sagt zu dem Thema in den "Sachlichen Verboten" lapidar:

Es ist verboten, mit Munition auf Wild zu schießen, die keine ausreichende Wirkung erwarten läßt.

Punktum.

Mehr braucht's nicht.

Der Rest ist Mitdenken und Eigenverantwortung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Vorschlag ist nicht uninteressant, Sniper.

Eine österreichweite Regelung im neuen Bundesjagdgesetz so wie jetzt im Steiermärkischen Jagdgesetz: "Es ist verboten, mit Munition auf Wild zu schießen, die keine ausreichende Wirkung erwarten läßt."

Wäre an sich nur logisch. Denn wenn ein Schütze unverantwortlich ist und auf zu weite Distanz schießt, führt auch das stärkste Kaliber zu Waidwundschüssen und anschweißen des Wildes. Das Kaliber ist nur ein Faktor von mehreren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre an sich nur logisch.

Richtig. Aber leider völlig unrealistisch. Diesem komischen Corps geht's ums reglementieren und wichtigmachen. Verhaltensweisen, die man an sich eher von unseren nördlichen Nachbarn kennt

Der erigierte Zeigefinger hält schleichend auch bei uns Einzug ... Bitter, wenn's auch noch aus den eigenen Reihen kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja - und wieviel sie von der Sache verstehen, zeigt sich eben in dem o.g. Pamphlet.

Ich sagte ja - reglementieren und wichtigmachen. Fachwissen ist hiezu nicht erforderlich - aber das brauchen sie ja in ihrem Job auch nicht.

Sind Dir die 4 Minister bekannt ? Namentlich ?

Haben sich die jemals öffentlich pro legalem Waffenbesitz geäußert ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus Sniper,

Von den 4 Ministern weiß ich, weil ich dort beim Jagdcorps nachgefragt habe, was überhaupt unter einem "Jagdcorps" zu verstehen wäre.

Aber ich will die Namen nicht ins Netz stellen, das wird mir schon zu heiß . . . Bin ja kein Enthüllungsjournalist.

Wenn es Dich interessiert, kannst ja selbst ein Mail hinschicken . . .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man weiss ja nie - wenn da wirklich was im Busch ist mit "Bundesjagdgesetz" für ganz Österreich, dann können wir Jäger uns die "ach so geliebten" neun Landesjagdgesetze "teuer abkaufen" lassen . . .

Wir verlangen ein Bundesjagdgesetz, das aus jedem Landesjagdgesetz die jägerfreundlichste Bestimmung herausholt, das den "kleinsten gemeinsamen Nenner" aller neun Landesjagdgesetze darstellt.

Dazu haben wir ja unsere großkopferten XMeister und Funktionäre. Die sollen dann unsere Interessen wahren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sagen wir mal so - ein einheitliches Bundesjagdgesetz sehe ich wertneutral.

So was ist per se weder "gut" noch "schlecht".

Ein einheitliches Bundesjagdgesetz kann der reinste Horror sein - wenn aus allen 9 Landesjagdgesetzen die jeweils jägerfeindlichsten Bestimmungen herausgekletzelt werden. So was ist dann ein Giftkessel.

Ein einheitliches Bundesjagdgesetz kann die reinste Wohltat sein - wenn aus allen 9 Landesjagdgesetzen die jeweils sinnvollsten Bestimmungen genommen werden. "Die Rosinen aus den 9 Kuchen herausholen".

Was dann tatsächlich sein wird, wird die Zukunft weisen. Wenn die Jägerschaft ordentliche Standesvertreter hat, kann es klappen.

Wenn aber nur diese lästigen Sonntagsredner, die längst von der Parteipolitik gekauft sind, tätig werden, ist es vorbei.

Mit Schaumschlägern kann man keine Politik machen.

Es gibt leider viel zu viel Jagdfunktionäre, die in Wahrheit geschaffene Obstruktionsredner sind - die können über irgend ein uninteressantes Thema 2 Stunden lang reden, bis jeder schon vor Wut zittert.

Die Jäger haben die Standesvertretung, die sie verdienen. Wer Idioten wählt, darf dann nicht jammern . . .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also einer österreichweiten Regelung im neuen Bundesjagdgesetz so wie jetzt im Steiermärkischen Jagdgesetz könnte ich viel abgewinnen:

"Es ist verboten, mit Munition auf Wild zu schießen, die keine ausreichende Wirkung erwarten läßt."

Diese No-Na-Aussage erhöht die Eigenverantwortung des Jägers.

Aber auch gegen eine österreichweite Regelung wie im Niederösterreichischen Jagdgesetz hätte ich persönlich keinen Einwand:

"Schalenwild mindestens 222"

Allerdings ist mir klar, daß die Betreiber dieser Bundes-Gesetzesinitiative nach einem möglichst breiten Konsens in der Jägerschaft suchen und daher aus allen 9 Landesgesetzen die Rosinen herausklauben werden.

Also ein Gesetz "nach dem Geschmack aller österreichischen Jäger". Mir soll's Recht sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.