MT80 Posted May 19, 2012 Posted May 19, 2012 Mahlzeit, meine Behörde schickte mir heute eine Aufforderung zur Nachweis der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen. Ich soll Fotos vom offenen Schrank schiessen "so dass man auch die Bolzen oben und unten von der Schranktür erkennen kann"! Mein B-Tresor (laut Typenschild) hat aber oben und unten gar keine Bolzen. Ist der jetzt nicht gesetzeskonform? Gruß MT
hexoplast75 Posted May 19, 2012 Posted May 19, 2012 Laut VDMA 24992 sind Schließungen nach oben und unten erst ab einer Schrankaußenhöhe von 1m vorgeschrieben.
Turrican Posted May 19, 2012 Posted May 19, 2012 Mein B-Tresor (laut Typenschild) hat aber oben und unten gar keine Bolzen. Ist der jetzt nicht gesetzeskonform? Gude.... Sofern auf dem Typenschild steht "nach VDMA 24992 Stand Mai 1995" sollte der Tresor gesetzeskonform sein! Ist das etwa wieder ein Versuch eines SB seine eigenen Regeln zu machen? Gruß Turrican
MT80 Posted May 19, 2012 Author Posted May 19, 2012 Gude....Sofern auf dem Typenschild steht "nach VDMA 24992 Stand Mai 1995" Ist das etwa wieder ein Versuch eines SB seine eigenen Regeln zu machen? Gruß Turrican Steht drauf! Ich hoffe mal, dass das ein Standardbrief ist den sie auch für Langwaffenschränke veschicken. @Hexoplast: Das mit der Türhöhe wusste ich nicht - danke für die Info. Vielen Dank für die fundierten Antworten. Ihr habt sehr zu meiner Beruhigung beigetragen. Gruß MT
MT80 Posted May 21, 2012 Author Posted May 21, 2012 Habe heute eine E-Mail der Zuständigen Mitarbeiterin bekommen: "Die sichere Aufbewahrung ist somit von Ihnen nachgewiesen!" Vielen Dank nochmal an Hexoplast75 und Turrican für die Infos. Gruß MT
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