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IGNORED

Hätte gerne Rat zu Ermittlungsverfahren


FridericusRex

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wie lange kann das dauern?

Gibt's da eine maximale Zeitspanne?

Das wird Dir hier keiner sagen können.

Du hast in Deinem Anschreiben aber eine Vorgangsnummer und die Daten des Sachberabeiters, den kannst Du auch ruhig anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen und damit kannst Du dann bei der StA den Stand erfragen!

Das klappt auch ohne Anwalt!

Geschrieben

Ich meinte eigentlich die Zeitspanne bis zu einer evtl Anklageerhebung.

Bisher steht ja nur der Tatvorwurf bzw die "Behauptung", um es mal vorsichtig auszudrücken, im Raum.

Der StA kann dieses Thema ja nicht zu seiner persönlichen Lebensaufgabe werden lassen.

Diese Zeitdauer hatte ich gemeint.

Geschrieben
Ich meinte eigentlich die Zeitspanne bis zu einer evtl Anklageerhebung.

Bisher steht ja nur der Tatvorwurf bzw die "Behauptung", um es mal vorsichtig auszudrücken, im Raum.

Der StA kann dieses Thema ja nicht zu seiner persönlichen Lebensaufgabe werden lassen.

Diese Zeitdauer hatte ich gemeint.

Was soll er denn machen, wenn der Umfang der "Verdächtigen" weiter wächst und ein Teil die Mitarbeit, bzw. Kooperation verweigert und es sich um ein einziges Verfahren mit eben mehreren Verdächtigen/Beschuldigten handelt?

Ruf doch einfach an!

  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Zumndest für berechtigte WBK Inhaber ist das Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO eingestellt worden. Das ist auch ein wichtiger Unterschied zur Einstellung nach § 158 StPO.

Allerdings dürfte trotzdem ein Eintrag für 2 Jahre im anwaltschaftlichen Verfahrensregister stehen.

  • 2 Monate später...

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