Zum Inhalt springen
IGNORED

Schießbuden: Laufender Hase


Turbofrettchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich hab mir im Keller einen kleinen Schießstand aufgebaut. Und ich bin grad auf der Suche nach iwas, das sich bewegt. Normale Ziele zum Umschießen findet man viele aber kaum etwas, dass sich bewegt. Man findet nur so nen Hirsch, der hin und her fährt...

Aber ich möchte sowas, wie es immer bei Volksfesten, Kirchweihen etc. in den Schießbuden gibt. Da läuft ein Hase immer im Kreis und wird automatisch wieder aufgestellt. Ich bin mir sicher, ihr wisst was ich mein ;)

Nun die Frage: Weis jemand, wo man sowas kaufen kann? Ich find im Internet einfach nix :/

Lg Turbo

Geschrieben
Hallo zusammen.

Ich hab mir im Keller einen kleinen Schießstand aufgebaut. Und ich bin grad auf der Suche nach iwas, das sich bewegt. Normale Ziele zum Umschießen findet man viele aber kaum etwas, dass sich bewegt. Man findet nur so nen Hirsch, der hin und her fährt...

Aber ich möchte sowas, wie es immer bei Volksfesten, Kirchweihen etc. in den Schießbuden gibt. Da läuft ein Hase immer im Kreis und wird automatisch wieder aufgestellt. Ich bin mir sicher, ihr wisst was ich mein ;)

Nun die Frage: Weis jemand, wo man sowas kaufen kann? Ich find im Internet einfach nix :/

Lg Turbo

Hallo Turbofrettchen,

viel Erfolg bei Deiner Suche und Glückwunsch zu Deiner Kreativität.

Allerdings ist der Bau eines Schiessstandes rechtlich geregelt und damit mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden...bist Du sicher, dass Du von rechtlicher Seite alles in trockenen Tüchern hast?

Carsten

Geschrieben
Hallo Turbofrettchen,

viel Erfolg bei Deiner Suche und Glückwunsch zu Deiner Kreativität.

Allerdings ist der Bau eines Schiessstandes rechtlich geregelt und damit mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden...bist Du sicher, dass Du von rechtlicher Seite alles in trockenen Tüchern hast?

Carsten

Ha danke für die Antwort. Ich hätte vll erwähnen sollen, dass es ausschließlich für luftgewehre ist ;) Sprich bis 7,5 J Also alles völlig in Ordnung =)

Für echte Waffen isses ja fast ein Ding der unmöglichkeit sowas Privat zu machen :P

Geschrieben
...bist Du sicher, dass Du von rechtlicher Seite alles in trockenen Tüchern hast?

Wenn er bei 'Frei ab 18' schreibt, wird es sich um Druckluft handeln. Und wenn er im Keller schießt, werden die Geschosse sein umfriedetes Grunzstück kaum verlassen können.

Bei Onkel Google habe ich auf die Schnelle auch nix gefunden. Aber bald beginnen ja die Frühlingsfeste, da würde ich hingehen und einen Schießbudenbetreiber fragen.

Ansonsten: Um so etwas selbst zu bauen, muss man kein Raketentechniker sein. :lol:

Geschrieben
Wenn er bei 'Frei ab 18' schreibt, wird es sich um Druckluft handeln.

Das ist schietegal! Druckluft= Schusswaffe! (Ein Geschoss wird durch einen Lauf getrieben...bei FEUERWAFFEN muss es mit heissen Gasen sein....aber das ist für den Schiessstandbetrieb unerheblich!)

Siehe Zitat unten...die roten Hervorhebungen sind von mir.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen."

(Zitat Ende)

Meine private Lesart: Deinen privaten Spass-Stand anmelden oder sofort auflösen (oder Waffen- oder Munitionshersteller oder -Sachverständiger oder Wissenschaftler werden).

Nach meinen Informationen ist es jedoch was anderes, wenn kurzzeitig, also nur während des Schiessens ein Zielmedium aufgestellt wird, also nach dem Luftpumpen wieder abgebaut wird. Zum Schießstand wird die Sache, wenn die Ziele fest montiert sind, z.B. so ne Diabolo-Falle fest an die Wand geschraubt wird.

Machs abnehmbar und häng das Ding hin und wieder weg und alles ist gut.

Jaja, ich weiss, es ist lächerlich, aber das sind auch andere Gesetze, oder?

(Sollte ein waffenrechtlich beschlagenerer Mensch Entwarnung geben freut es mich für den Threadstarter.)

Carsten

Geschrieben
Das ist schietegal!.....

Genau, wenn er die Vorrichtung zur eigenen Erbaunis hinstellt, mit seinen Luftpüstern darauf schießt, zudem noch im eigenen Keller, hat das jedem scheißegal zu sein da erlaubt.

(mein Walther Matchluftgewehr darf ich zu Hause auch so viel schießen wie ich möchte).

Gruß Klaus

Geschrieben
Genau, wenn er die Vorrichtung zur eigenen Erbaunis hinstellt, mit seinen Luftpüstern darauf schießt, zudem noch im eigenen Keller, hat das jedem scheißegal zu sein da erlaubt.

(mein Walther Matchluftgewehr darf ich zu Hause auch so viel schießen wie ich möchte).

Gruß Klaus

Der generelle Unterschied zwischen Moral, gesundem Menschenverstand und Recht ist geläufig?

Es geht auch nicht ums "Schiessen mit Luftdruckwaffen" sondern um den "Schießstand". Auch ein Unterschied....

Und ja: mir ist es egal was er in seinem Keller macht ^_^ ...ich weiss aber nicht ob das evtl. Mitleser ähnlich sehen.

"Dont shoot the messenger" ist Dir geläufig? Gut, dann fahr mal Deinen aggressiven Ton (und Deine rechtliche Falschinformation) ein bissel zurück. Danke.

Gruß

Carsten

Geschrieben
Gut, dann fahr mal Deinen aggressiven Ton ... ein bissel zurück.

Sind wir eine Mimose ? :ridiculous: An dem Ton war gar nichts aggressiv, der war maximal deutlich. ;) Und wenn man mit einer Druckluftpuste sogar im Freien auf seiner privaten Wiese herum schiessen darf, solange das Grundstk. als solches erkennbar ist und das Geschoss vorm Zaun noch zum stehen kommt, dann wohl auch erst recht im eigenen Keller, oder wie oder was ? Stell dir mal vor, früher ging das sogar mit .22 short und 9 Flobert, also so bösen Feuerwaffen-Kalibern. ;)

Geschrieben
Hallo,

wir schweifen wieder mal vom Thema ab.

Es geht nicht hier nicht um die Legalität von Schießständen im privaten Keller!

Also bitte zurück zum Thema.

Gruß

Michael

Er hat völlig recht =) Wir brauchen darüber nicht diskutieren ;) Ich weis 100% das es legal is und des reicht mir ;)

Mir geht es eher um dieses Gerät.

Aber wie ich sehe, hat von euch keiner ne Ahnung wo man so was herbekommen kann. Mist Dann wohl entweder selber bauen od. Mal am Frühlingsfest fragen :)

Aber Danke an alle =)

Geschrieben
Sollte ein waffenrechtlich beschlagenerer Mensch Entwarnung geben freut es mich für den Threadstarter.

Probieren wir's mit § 12 Absatz 4 Ziffer 1 lit. a) WaffG. :rolleyes:

Col. Hahti (ass. iur.)

Edith: Sorry Michael. :sad:

Geschrieben

Wenn wir schon beim Thema Schießbuden sind, mich würde mal interessieren wo man so ein Gewehrchen erwerben kann mit dem man das Bild restlos entfernen kann.

Meistens sind diese Teile an einen Kompressor/ Luftschlauch angeschlossen.

Gibt es einen Laden für Schießbudenzubehör?

Geschrieben
...mich würde mal interessieren wo man so ein Gewehrchen erwerben kann mit dem man das Bild restlos entfernen kann.

Bahnhof? :blink:

Meistens sind diese Teile an einen Kompressor/ Luftschlauch angeschlossen.

Näää. :rolleyes:

Nach allem, was ich in Cannstatt auf dem Frühlings- und Volksfest gesehen habe, sind die Gewehre mit dem 'Luftschlauch' Lichtgewehre, mit denen irgendwelche spaßigen Gags ausgelöst werden können.

Es steht übrigens nicht umsonst 'Fotografieren verboten' dran... wenn die Kamera nämlich blitzt, gehen alle Attraktionen aus einmal los. :D

Der Schießbuden- Klassiker ist das Anschütz 275 oder das größtenteils baugleiche Haenel 310, außerdem gab es auch noch ein ähnliches Modell von Diana, mit Zählwerken im Schaft und pöööhsen Kornbacken, die der Staatsgewalt damals entgangen sind... ein unverzeihlicher Fehler im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. :nea:

Ich hab' schon Besucher auf dem Schießstand gesehen, die den Kammerstängel, z.B. eines KK- Gewehrs, nach dem Hochklappen versuchten, nach hinten zu biegen. ^_^

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.