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IGNORED

Aufbewahrung dokumentieren - 30€


Scorpus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...denn durch dem Strassenverkehr sterben SEHR viel mehr Menschen als durch illegale/legale Schusswaffen.

saludos de pancho lobo :drinks:

Wow!

Die zunehmende Motorisierung in den Entwicklungsländern als eine Chance zur Bekämpfung der drohenden Weltüberbevölkerung zu sehen, läßt einen echt wieder für die Menschheit hoffen. :yes:Tata Motors gebührt der Weltnachhaltigkeitspreis. :good:

... und da dacht' ich doch glatt, dass die Menschheit an Güte und Nächstenliebe zugrunde gehen würde, wenn ihr kein Asteroid zuvor kommt. :closedeyes:

bouffie :friends:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sorry zu spät...

wenn die Angaben der Aufbewahrung fehlen, würde der Antrag sicherlich abgelehnt werden...

Das gilt freilich nur bei Ersterwerb, ich hatte mir zu Weihnachten ein 12/70er Einzellader geholt, da mußte ich kein erneuten Aufbewahrungsnachweis erbringen.

Geschrieben

Ich muss/musste bei jedem Eintrag (gelb)bzw. Voreintrag (grün) das Standart-Dokument "Antrag auf Waffenbesitzkarte" ausfüllen in dem unter anderem nach der Aufbewahrung gefragt wurde.

Geschrieben

Das in den Anträgen auf gelb und grün, nach der Aufbewahrung gefragt wird, ist der normale Regelfall, allerdings brauchst du keine

erneuten Belege wie Rechnung, Fotos etc. bei Antragsabgabe beilegen, das meinte ich damit.

Ich hatte damals vom Tresor und Möbelsafe nach der Aufstellung verschiedene Fotos gemacht, dazu die Kopien der Rechnungen,

war alles in Ordnung.

Anbei hatte ich vor Antrag nochmals die Behörde gefragt ob sich bei der Aufbewahrung die Sicherheitsstufe ändern würde,

war allerdings nicht so.

Geschrieben

Auch bei meinem allerersten Voreintrag (2006) habe ich die Angaben über die Aufbewahrung zwar angegeben (hingeschrieben) einen "Beweis" (Foto,Kaufbeleg oä) habe ich jedoch nicht geliefert.

Geschrieben
... einen "Beweis" (Foto,Kaufbeleg oä) habe ich jedoch nicht geliefert.

Hättest Du aufgrund von Änderungen des WaffG aber inzwischen müssen. Der § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG lautet aktuell "(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

Geschrieben

Mhhhhhh-

Ich habe mittlerweile ( vor 2 Jahren) zwar bilder hingeschickt. Aber ob das ein Nachweis ist?

Könnte ich ja auch im Internet kopiert haben...

Eigentlich müsste ich das aber bei jedem Antrag machen...

Geschrieben
Mhhhhhh-

Ich habe mittlerweile ( vor 2 Jahren) zwar bilder hingeschickt. Aber ob das ein Nachweis ist?

Könnte ich ja auch im Internet kopiert haben...

Eigentlich müsste ich das aber bei jedem Antrag machen...

Ich habe letztes Jahr auch nur Bilder bei der Behörde abgegeben, da mein Waffenschrank aus 1995 ist und daher kein Schildchen drin hat.

Ne Rechnung gibts auch nicht mehr.

Die Bilder haben aber ausgereicht. Der Schrank wurde als A-Schrank mit B-Innenfach eingestuft.

Und Nachweis bei jedem Antrag ist auch nicht nötig (in Hannover), da die Verwahrung in deren PC dokumentiert ist.

Ich musste den Nachweis lediglich bei der ersten Waffe ablegen.

Nachweis bei jeder Neubeantragung wäre auch arg übertrieben.

Gruß,

Wolfgang

Geschrieben

:confused: hola amigos,

aber vielleicht hat der/die SB/in mal viel Zeit, und zählt mal eure Kurz-und Langwaffen und vergleicht die vorhandenen Waffenschränke mit der Anzahl...wenn dann nicht alles WaffG konform ist kann es passieren dass man-ohne Neuantrag-die Aufbewahrung nochmal nachweisen muss.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
Hättest Du aufgrund von Änderungen des WaffG aber inzwischen müssen. Der § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG lautet aktuell "(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

Hier hat die Behörde nach Schema F alle angeschrieben und gebeten, auch wenn man den Nachweis bereits von sich aus erbracht hatte, ihren Formbrief auszufüllen und mit entsprechenden aussagekräftigen Anlagen einzureichen.

Geschrieben
Ich muss/musste bei jedem Eintrag (gelb)bzw. Voreintrag (grün) das Standart-Dokument "Antrag auf Waffenbesitzkarte" ausfüllen in dem unter anderem nach der Aufbewahrung gefragt wurde.

Verwechselst Du hier irgendwas und meinst nur die "Anmeldung des Erwerbs"?

Beim Kauf auf Gelb wird normalerweise nur der Anmeldezettel ausgefüllt, die Waffe eingetragen und fertig.

Oben auf dem Formular kann dann allerdings durchaus mal stehen "Antrag auf Waffen-Besitzkarte, Antrag auf Eintragung in die Waffenbesitzkarte" oder Ähnliches, Zutreffendes bitte unterstreichen oder Nicht-Zutreffendes bitte streichen ...

Und bei der Frage nach der Aufbewahrung kreuzt man dann eben an, daß diese schon nachgewiesen wurde. Da verlangt doch niemand einen Roman über die Aufbewahrung.

mfg

Harry

Geschrieben

@ tar

... und wer ihn schon erbracht hatte, hat immer nur auf den bereits erbrachten Nachweis verwiesen. :closedeyes: DAS war wohl das häufigste Vorgehen bei den Waffenrechtsbehörden. Von daher eigentlich echt mal Service am Kunden. ;)

Geschrieben

bouffie...

so habe ich das gemacht, ich vermute mal, das es auch kein Problem darstellt, weil, was willste auch neu abfotografieren, wenn

eh schon bekannt...

Ich zum Beispiel, habe ein großen B Schrank mit Innenfach, geeignet für Lang- und Kurzwaffen, Munition im Möbelsafe.

Wenn Du allerdings nur ein A-Schrank hast, aber ein B-Schrank benötigst, oder umgekehrt, reichen natürlich die vorherigen Belege nicht mehr aus,

und muß erneut fotografiert werden, inklusive Rechnung...

A-9...

Was hast du überhaupt für Karten, gelbe und grüne, oder nur getrennt...!?

Bei meinem Eintrag für die Flinte wollte die Dame den ausgefüllten Antrag gar nicht haben, die hatte den Beleg vom Händler, 5 Minuten gut wars.

Allerdings ging die auf gelb, bei nem SL oder VSR, Kurz auf grün, hätte es etwas länger gedauert.

Die Damen werden sich schon melden wenn was nicht paßt, dann läßt sich sicher drüber reden...

Geschrieben
bouffie...

so habe ich das gemacht, ich vermute mal, das es auch kein Problem darstellt, weil, was willste auch neu abfotografieren, wenn

eh schon bekannt...

Ich hab's auch nicht anderes gemacht. :rolleyes: Nur hatte ich Ende Juli 2009 eh auf'm Amt zu tun und der SB war etwas verwundert über die unaufgefordert überbrachten Rechnungs- und Lieferscheinkopien. :ridiculous:

Geschrieben
Verwechselst Du hier irgendwas und meinst nur die "Anmeldung des Erwerbs"?

Nö- Bei uns gabs nur dieses eine Formular.

Ich hatte diesbezüglich schon ne nette Diskussion mit meiner SB als meine erste grüne voll war und ich ne neue brauchte.

Ich meinte das ich ja jedesmal nen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte ausfüllte aber "lediglich" Voreinträge bekam und deswegen die neue "grüne" nicht zahlen wolle...

:-)

Habs dann aber doch gezahlt...

P.S.

Wollte gerade schauen wie der Antrag genau heisst. Man konnte ihn bislang online ausfüllen und ausdrucken. Das geht nun nicht mehr...

Geschrieben
Bei uns geht es noch online, der Vordruck heißt genau "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis" und beinhaltet alle waffenrechtlichen Möglichkeiten zum Ankreuzen.

mfg

Harry

Der Punkt "Eintragung einer Erlaubnis..." gab es/gibt es bei unseren Vordrucken nicht.

so in etwa sieht unserer aus (ist von einer anderen Gemeinde da unserer nicht mehr online ist)

Unbenannt.jpg

Geschrieben

Okay A-9...

diesen Antrag oder ähnlich habe ich auch für beide Karten benutzt, also gelb und grün...( Erstbeantragung, Rep, SL )

Bei uns gibt es ein extra Formular, nennt sich in etwa "Anzeige/Erwerb einer Schuss/Waffe"

Das ist nur eine Seite, dort wird nach der Verwahrung gefragt, bei der grünen ebenso, sind 4 Seiten.

Bei uns geht das auch online, Antrag zuhause ausfüllen, ausdrucken, telefonieren zwecks Termin, erscheinen, zahlen und gut...

Geschrieben

DAS ging bei uns bislang auch(zuhause ausdrucken etc.), aber nun steht auf der Page das die Anträge vor Ort abgeholt werden können/müssen.

Termin brauchte ich noch nie. Einfach hin,ggf kurz warten und fertig...

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