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WBK beim Händler - Training/Meisterschaft


Pinata

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
ordnungswidrigkeit und staatsanwaltschaft? interessante kombination. im allgemeinen ermittelt die ordnungsbehörde in solchen fällen.

Ich muss gestehen, dass ich mich genau in diesem Fall nicht so gut auskenne, da das Waffengesetz nur bis zur Ordnungswidrigkeit geht, diese also benennt und ich persönlich noch nie in einer solchen Situation war.

Wer hinterher festsetzt bzw. die Ermittlung der Polizei fortsetzt war mir nicht bewusst, ich dachte Polizei und Staatsanwaltschaft. Ich bitte in dem Fall um Nachsicht. Der Rest bleibt von der Aussage her gleich.

Geschrieben
Die Meinung müssen zu kontrollierende Beamte, die sich übrigens nicht von den Meinungen von irgendwelchen SBs die falsche auskünfte geben aber nicht teilen.

Die Ermittlungen führt dann auch nicht der SB sondern die Polizei und die Staatsanwaltschaft wird dann warscheinlich einstellen, aber wer braucht das schon?

Das diese Regelung in bestimmten Sonderfällen vielleicht nicht so praktisch ist steht ausser Diskussion. Aber diese ganzen Sachen weiß man ja als sachkundiger WBK Inhaber schon vorher, so dass man sich immer darauf einstellen kann. Meine original WBKs gebe ich nicht aus der Hand.

Der sogenannte Leihschein ist übrigens einer der Ausnahmen die dazu führen, dass für das Führen keiner Erlaubnis bedarf, also keine original WBK. Insofern macht ihr das schon richtig, hat aber mit dem Fall des Threaderstellers nichts zu tun.

es wird bei den ermittlungen wenn überhaupt solche erfolgen, auch immer der sb angehört und was will er sagen, wenn ich eine kopie mit seiner unterschrift und seinem stempel habe?

beim leihschein braucht man aber auch eine wbk.

Geschrieben
es wird bei den ermittlungen wenn überhaupt solche erfolgen, auch immer der sb angehört und was will er sagen, wenn ich eine kopie mit seiner unterschrift und seinem stempel habe?

beim leihschein braucht man aber auch eine wbk.

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass in der Regel ein solches Verfahren eingestellt wird. Den Ärger (und ggf. ein Statistikfall?) hat man aber erstmal.

Richtig, der Leiher muss ein Berechtigter sein. Man braucht aber eben nicht die WBK in der die Waffe eingetragen ist.

Geschrieben
Man braucht aber eben nicht die WBK in der die Waffe eingetragen ist.

Aber man benötigt, wie fswald richtig schrieb, (s)eine eigene WBK, auch wenn die geliehene Waffe freilich nicht darin eingetragen ist.

Geschrieben
Aber man benötigt, wie fswald richtig schrieb, (s)eine eigene WBK, auch wenn die geliehene Waffe freilich nicht darin eingetragen ist.

Ja, ich habe ja nichts anderes geschrieben. Ein Berechtigter halt.

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