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IGNORED

Soweit die Paranoia reicht


diana13

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Was mein Messerchen angeht, ist mein Wille Gesetz.

BFP

Wetten? :ridiculous:

P.S.:

Habe mir Dein "Messerchen" gerade angeschaut, bei mir würde es auch durchgehen, sogar mit Daumenpin, wenn ich Deinen "Grund" akzeptiere.

Aber meine Meinung ist im Nachhinein bei Ordnungswidrigkeiten nicht unbedingt gefragt.

Geschrieben
Wetten? :ridiculous:

P.S.:

Habe mir Dein "Messerchen" gerade angeschaut, bei mir würde es auch durchgehen, sogar mit Daumenpin, wenn ich Deinen "Grund" akzeptiere.

Aber meine Meinung ist im Nachhinein bei Ordnungswidrigkeiten nicht unbedingt gefragt.

Und wieso, wenn ich fragen darf, amüsiert es Dich dann so, wenn, wie Du selbst offensichtlich bereit bist zu kazeptieren, Deine Meinung in diesem speziellen Falle, nicht gefragt wäre ?

Ich kann das allgemeine Gehampel um offensichtlich nicht mehr- oder minder gefährliche Messer weder verstehen, noch akzeptieren.

Für mich allein zählt die Frage, ist ein mit einem Messer "bewaffneter" Bürger eine Gefahr oder eben nicht !

Diese Frage kann man nur dann offensichtlich logisch und klar beantworten, wenn man sich einem Angriff ausgesetzt sieht.

Da ich nicht vorhabe jemanden anzugreifen, stellt sich sodann die Frage, warum ich es dann nicht bei mir führen darf...

Antwort, weil die Politik es nicht will !

Wem immer es beliebt meiner Argumentation aus sinnhaftigen Gründen zu folgen ist willkommen.

Allen Zweiflern sei gesagt, "who cares" !

BFP

Geschrieben
Und wieso, wenn ich fragen darf, amüsiert es Dich dann so, wenn, wie Du selbst offensichtlich bereit bist zu kazeptieren, Deine Meinung in diesem speziellen Falle, nicht gefragt wäre ?

Weil ich nur für Straftaten im WaffG zuständig bin.

Ich kann das allgemeine Gehampel um offensichtlich nicht mehr- oder minder gefährliche Messer weder verstehen, noch akzeptieren.

Ich auch nicht, aber ich kann mich auch nicht wehren!

Für mich allein zählt die Frage, ist ein mit einem Messer "bewaffneter" Bürger eine Gefahr oder eben nicht !

Das ist das Problem, denn das interessiert niemanden!

Diese Frage kann man nur dann offensichtlich logisch und klar beantworten, wenn man sich einem Angriff ausgesetzt sieht.

Da ich nicht vorhabe jemanden anzugreifen, stellt sich sodann die Frage, warum ich es dann nicht bei mir führen darf...

Antwort, weil die Politik es nicht will !

Du verstehst es offensichtlich, SV ist hier nicht erwünscht!

Wem immer es beliebt meiner Argumentation aus sinnhaftigen Gründen zu folgen ist willkommen.

Ich bin da, aber es hilft Dir nicht!

Allen Zweiflern sei gesagt, "who cares" !

BFP

Wenn es sogar PVB mit dienstlichen Anweisungen untersagt wird, ein Einhandmesser zu führen und die dienstliche Belieferung mit Messern eingestellt wird, frage ich mich ........................................................................, nein ich lasse es!

Ich denke mal einfach, dass wir die "Fahnenstange" noch nicht erreicht haben!

Irgendwann werden auch Besteckschubladen kontrolliert werden! :rolleyes:

Geschrieben
Irgendwann werden auch Besteckschubladen kontrolliert werden! :rolleyes:

Ja, warum auch nicht ? Wer nichts zu verbergen hat, der kann doch dem großen Bruder zeigen, was er hat.... Ich geh' jetzt brechen :bad:

Geschrieben

Mal was aus der Praxis, ich war viele Jahre bis vor kurzem beim Geld- und Werttransport und bewaffneten Sicherheitsdienst/Begleitschutz, womit ich über einen WS verfügte, demzufolge bin ich täglich bewaffnet draußen rumgelaufen, in der Öffentlichkeit, in Geschäften, beim Bäcker, beim Metzger, Zeitungsladen, Tankstelle, Bank, Flughafen (Sicherheitsbereich und sogar Rollfeld bis ins Flugzeug!), Freßbude, Weihnachtsmarkt oder mal geschwind was einkaufen usw. (sichtbar oder verdeckt) bewaffnet unterwegs gewesen.

Es hat sich nicht einmal in den Jahren irgendjemand daran gestört, das da einer mit ner Glock17 "in schaf" an der Seite alle möglichen Tätigkeiten durchgeführt habe oder nicht und wo ich überall rumlief damit, für die Plempe hat sich schlichtweg niemals einer interessiert, die war halt an mir drangehangen und gut war. Noch nichtmal meine Berechtigung dafür (Waffenschein) wurde jemals von irgendjemandem kontrolliert.

Nicht mal die Ökotaliban in Tübingen oder Freiburg haben da irgendwas von sich geschwallt, obwohl ich damit mitten durch einen ihrer dümmlichen Propagandastände gelatscht bin.

Geschrieben
... Nicht mal die Ökotaliban in Tübingen oder Freiburg haben da irgendwas von sich geschwallt, obwohl ich damit mitten durch einen ihrer dümmlichen Propagandastände gelatscht bin.

Lag wahrscheinlich daran, daß sie gerade mit hoplophober Schnappatmung beschäftigt waren... :ridiculous:

Geschrieben

Hallo Andi 08/15,

das lag nicht an Deiner mehr oder weniger offen oder verdeckt getragenen legalen Waffe oder gar an der Akzeptanz Deiner Mitmenschen für dieselbe , das lag an Deiner Uniform.

- Auch das ist teutsche Tradition.

Ich behaupte, dass Du mit den passenden Klamotten und dem dazu passenden Auftreten heute mindestens genauso weit kommst wie seinerzeit General Schweig (ich hoffe ich habe ihn richtig geschrieben) - aber ihr wisst wohl wen ich meine.

Geschrieben

Hallo Andy 08/15

genau den meinte ich, - ist aber auch schon eine Weile her. Aber komm jetzt nicht auf die Idee mit Deiner abgelegten Uniform Deine Tour nochmal abzufahren! Von wegen so ein Scheiß, -jetzt lässt der Chef mich noch mit meinen PKW fahren.... :D

Geschrieben
Das ist eigenmächtiges Handeln der Behörde. Im Gesetz steht nichts davon. In meinem Kinderwaffenschein auch nicht.

bye knight

In meinem ebensowenig.

Geschrieben

ich hätte da eine frage.

ich habe mir damals als die regelungen mit dem kleinen waffenschein rauskam auch einen ausstellen lassen.

Der ist das selbe/gleiche Ding wie für die "scharfe" Waffe. Da steht auch nichts von kleiner waffenschein oder ähnliches. außer "Die Waffen sind vor dem unbefugtem zugriff Dritter sicher aufzubewahren."

Da sind zwei Schreckschußwaffen normal eingetragen (kaliber,hersteller,Herstellungsnummer,usw) ohne jede Auflage.

bei "Gültig bis" ist das einfach durchgestrichen.

Nun meine Frage. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, aber meinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Jahr in Deutschland gehabt.(ja das geht leider)

Ist der Waffenschein überhaupt noch gültig? Der ist ja unbefristet.

Geschrieben
ich habe mir damals als die regelungen mit dem kleinen waffenschein rauskam auch einen ausstellen lassen.

Der ist das selbe/gleiche Ding wie für die "scharfe" Waffe. Da steht auch nichts von kleiner waffenschein oder ähnliches. außer "Die Waffen sind vor dem unbefugtem Zugriff Dritter sicher aufzubewahren."

Da sind zwei Schreckschußwaffen normal eingetragen (kaliber,hersteller,Herstellungsnummer,usw) ohne jede Auflage.

bei "Gültig bis" ist das einfach durchgestrichen.

Da kann man mal sehen. Bei mir steht keine Knifte drin, alles was ne PTB-Nr. hat, ist damit abgesegnet.

Sämtliche Plätze für die da sonst eingetragenen Kniften sind durchgeixt. Is ja auch besser, man wechselt eventuell mal den Krachmacher...

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