Webster Posted November 22, 2011 Posted November 22, 2011 Mal ne Frage an die Gelehrten: Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss. Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so?
GunTalker Posted November 22, 2011 Posted November 22, 2011 Mal ne Frage an die Gelehrten:Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss. Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so? Das Befördern von Pfeilen von A nach B ist kein erlaubnispflichtiges Schießen.
Webster Posted November 22, 2011 Author Posted November 22, 2011 Das Befördern von Pfeilen von A nach B ist kein erlaubnispflichtiges Schießen. So sehe ich das auch. Wollte nur sicher gehen.
Drill Sergeant Posted November 24, 2011 Posted November 24, 2011 date='22.11.2011 - 11:12' post='1757187'] Mal ne Frage an die Gelehrten: Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss. Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so? Kommt drauf an wo Du Bogenschießen willst bei DSB siehe unten und Deutscher Feldbogen Sportverband mit Aufsicht. siehe auch Link: http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende...iessplaetze.pdf Gruß D.S.
Webster Posted November 24, 2011 Author Posted November 24, 2011 date='22.11.2011 - 11:12' post='1757187']Kommt drauf an wo Du Bogenschießen willst bei DSB siehe unten und Deutscher Feldbogen Sportverband mit Aufsicht. siehe auch Link: http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende...iessplaetze.pdf Gruß D.S. Vielen Dank für den Hinweis. Aber das ändert aber nichts daran, dass es dafür anscheinend keine gesetzliche Grundlage gibt. Des weiteren kann laut dem Link jeder erfahrene Schütze der dazu berufen wird die Aufsicht ausführen, es ist kein Lehrgang Voraussetzung. Meine Ausgangsfrage richtet sich einfach nach den gesetzlichen Grundlagen für eine Aufsichtspflicht. Das Vereine/Verbände etc. darüber hinausgehende Regelungen haben können ist mir bewusst.
blei Posted November 29, 2011 Posted November 29, 2011 Meine Ausgangsfrage richtet sich einfach nach den gesetzlichen Grundlagen für eine Aufsichtspflicht. Das Vereine/Verbände etc. darüber hinausgehende Regelungen haben können ist mir bewusst. Bögen und Pfeile sind Sportgeräte wie Langlaufski oder Tennisschläger und unterliegen keinerlei gesetzlichen Auflagen, weder beim Erwerb, noch beim Führen, Benutzen oder in Bezug auf eine Aufsichtspflicht. Auch im WaffG sind sie an keiner Stelle aufgeführt. Bei den verbandsinternen Regelungen geht es in erster Linie um Versicherungsfragen. Gruß..
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