Zum Inhalt springen
IGNORED

Standaufsicht beim Bogenschießen


Webster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ne Frage an die Gelehrten:

Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss.

Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so?

Geschrieben
Mal ne Frage an die Gelehrten:

Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss.

Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so?

Das Befördern von Pfeilen von A nach B ist kein erlaubnispflichtiges Schießen.

Geschrieben

date='22.11.2011 - 11:12' post='1757187']

Mal ne Frage an die Gelehrten:

Ich habe keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden, dass eine Standaufsicht beim Bogenschießen vorhanden sein muss.

Habe ich etwas übersehen oder stimmt das so?

Kommt drauf an wo Du Bogenschießen willst bei DSB siehe unten und Deutscher Feldbogen Sportverband mit Aufsicht.

siehe auch Link:

http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende...iessplaetze.pdf

Gruß D.S.

Geschrieben
date='22.11.2011 - 11:12' post='1757187']

Kommt drauf an wo Du Bogenschießen willst bei DSB siehe unten und Deutscher Feldbogen Sportverband mit Aufsicht.

siehe auch Link:

http://www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende...iessplaetze.pdf

Gruß D.S.

Vielen Dank für den Hinweis. Aber das ändert aber nichts daran, dass es dafür anscheinend keine gesetzliche Grundlage gibt.

Des weiteren kann laut dem Link jeder erfahrene Schütze der dazu berufen wird die Aufsicht ausführen, es ist kein Lehrgang Voraussetzung.

Meine Ausgangsfrage richtet sich einfach nach den gesetzlichen Grundlagen für eine Aufsichtspflicht. Das Vereine/Verbände etc. darüber hinausgehende Regelungen haben können ist mir bewusst.

Geschrieben
Meine Ausgangsfrage richtet sich einfach nach den gesetzlichen Grundlagen für eine Aufsichtspflicht. Das Vereine/Verbände etc. darüber hinausgehende Regelungen haben können ist mir bewusst.

Bögen und Pfeile sind Sportgeräte wie Langlaufski oder Tennisschläger und unterliegen keinerlei gesetzlichen Auflagen, weder beim Erwerb, noch beim Führen, Benutzen oder in Bezug auf eine Aufsichtspflicht. Auch im WaffG sind sie an keiner Stelle aufgeführt.

Bei den verbandsinternen Regelungen geht es in erster Linie um Versicherungsfragen.

Gruß..

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.