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IGNORED

Vereinswechsel, Vereinsgründung


morituri

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Geschrieben

Nachdem die Suchfunktion keine Erhellung brachte hier nun die, vielleicht etwas speziellere, Frage:

Aufgrund vereinsinterner Querelen hat ein Teil der Mitglieder (meine Person eingeschlossen) unseres bisherigen Vereins zum Jahresende seine Mitgliedschaft gekündigt. Da wir weiterhin dem Schießsport nachgehen wollen, haben wir einen eigenen Verein gegründet. Unser Antrag beim zuständigen Amtsgericht liegt dort nun schon seit ca. 2,5 Monaten auf dem Tisch, die Anerkennung des von uns gewählten Dachverbandes BDS haben wir bereits. Lt. Aussage des 1. Vors. des vorhergehenden Vereins will dieser mit Ablauf des Mitgliedsjahres sowohl an den BDS sowie an die für WBKs zuständige Behörde den Veireinsaustritt melden.

Meine Frage: Müssen wir der Behörde mitteilen, dass die ausgetretenen Mitglieder weiterhin in einem (neu gegründeten) Verein aktiv (auch wenn der evtl. dann immer noch nicht sein "e.V." vom Gericht hat) sind oder spielt in erster Linie nur die Verbandsmitgliedschaft eine Rolle? Und wie oder wem müssen wir das womit nachweisen?

Wir sind alle WBK-Inhaber und keiner möchte am Beginn des Jahres eine amtliche Aufforderung, seine WBK nebst Sportgerät abzugeben...

Und, in diesem Zusammenhang noch eine zweite Frage: Der Vors. des ehem. Vereins möchte bereits vor Ablauf des Mitgliedsjahres von mir den monetären Gegenwert für nicht abgeleistete Arbeitsstunden. Anderenfalls will man meine Kündigung nicht anerkennen und stattdessen ein Vereinsausschlussverfahren durchführen mit anschließender Sofortmeldung an den Dachverband und der Waffenbehörde. Dass ich persönlich das für eine ganz linke Tour des "Nachtretens" halte, sei dahingestellt. Mich würde eher interessieren, ob solch ein Ausschluss (in einem neuen Verein in dem Sinne bin ich ja bereits) irgendwelche anderen, möglicherweise weitreichenderen Konsequenzen hätte.

Leider findet sich im Netz zu dieser Problematik nichts (ich hab jedenfalls nichts gefunden).

Danke schon mal im voraus, falls mir jemand da irgendwelche Hinweise liefern kann.

Gruß

mori

Geschrieben

hallo,

1. die meldung an die behörde ist richtig, da du ja über deinen verein nach austritt kein bedürfniss mehr hast. meldung an den bds ist blödsinn und wird die nicht interessieren ausser du wars bisher beim bds.

2. in erster linie ist die verbandsmitgliedschaft wichtig... ich glaube, das man beim bds auch direktes mitglied sein kann (ist dann nur bei waffenanträgen etwas problematisch)

3. gegenwert für nicht geleistete stunden ... dies muß in der satzung drinn stehen, sonst hat der keine chance es von dir zu verlangen.

4. vereinsausschlußverfahren... ist meines wissens nach nur möglich bei grob fahrlässigen bzw. rufschädigenden verhaltens (oder anderer in der satzung geregelter möglichkeiten)...

im übrigen dauert so ein ausschlußverfahren einige zeit.. länger als bis jahresende.

wichtig für dich... anerkennung vom anderen dachverband.. dann hast du weiterhin dein bedürfnis!!

frage: wieviel stunden müßtest du denn noch leisten bis jahresende? und hast du denn noch die möglichkeit diese stunden abzuarbeiten?

gruß

Geschrieben
Meine Frage: Müssen wir der Behörde mitteilen, dass die ausgetretenen Mitglieder weiterhin in einem (neu gegründeten) Verein aktiv (auch wenn der evtl. dann immer noch nicht sein "e.V." vom Gericht hat) sind oder spielt in erster Linie nur die Verbandsmitgliedschaft eine Rolle? Und wie oder wem müssen wir das womit nachweisen?

Ich würde das zunächst informelle Gespräch mit der zuständigen Behörde suchen. Kommt nicht gut, wenn die plötzlich merken: Uuups, da gibts einen schießsportlichen Verein, von dem wir nix wissen.

Wahrscheinlich braucht ihr den e.V. Status, um rechtsfähig zu sein. Spätestens für eine Vereins-WBK.

Es ist hilfreich, bescheinigen zu können: X ist bei uns Mitglied, wir haben die Möglichkeit zu schießen als Mieter auf Stand Y.

Denkt auch an das Thema Registrierung von Aufsichten. Dazu ist je nach Lage eine vorherige namentliche Nennung bei der Behörde oder die Führung einer jederzeit überprüfbaren vereinsinternen Liste erforderlich.

Geschrieben

Also ich kann dir nur aus eigener Erfahrung versichern, daß es bis zu 2 Jahre dauern kann und auch noch länger, bis das Gericht euren neuen Verein eingetragen hat. Die Gerichte sind alle überlastet. Bis dahin kann es, muß es nicht, mit der Waffenbehörde erheblichen Ärger geben.

Wir haben im vorigem Jahr auch in unserer Schützengilde mit 14 Mann , zum Jahres Ende gekündigt, weil es auch nur noch Querelen gab und der Beitrag auf 200,- € (zweihundert) angehoben wurde. Wir standen vor dem selben Problem, einen neuen Verein zu gründen. Wir sind zum BDMP gegangen. Das ging ganz schnell und völlig problemlos über die Bühne. Dann haben wir eine SLG im BDMP gegründet und sind nun rundum glücklich. Das es da im Hauptvorstand in Baderborn schon wieder nicht ganz so rund läuft, interessiert uns herzlich wenig. Davon bekommen wir als SLG nichts mit. Wir gehen jede Woche unserem Schießverknügen nach und keiner redet uns da rein.

Grüße von den Scharfschützenrentnern

Geschrieben

gründet als erstes eine BDS-Gruppe, damit seit ihr einem Schiesssportverein gleichgestellt

& habt damit Bedürfnis usw..., den Verein könnt ihr dann immer noch gründet

welcher BDS LV wäre das denn??

in Hessen genügen 7 Personen die die Satzung des BDS-Hessen unterschreiben & einen

Gruppensprecher wählen der quasi als "Vereinsvorsitzender" die Gruppe als Repräsentant

gegenüber dem BDS-LV vertritt & die finanziellen Sachen regelt

das wäre mein Tipp

hier ist der Antrag für die Gruppenmitgliedschaft:

http://www.bdslv1.de/wp-content/uploads/fo...ular_verein.pdf

Geschrieben

Danke erstmal für Eure Antworten.

Wir waren/sind alle beim BDS LV1 (und werden auch weiter dort bleiben).

Unser neugegründeter Verein ist vom BDS bereits im Oktober 2011 als mittelbares Mitglied aufgenommen worden.

Beim Gericht (Potsdam) liegt unser notariell beglaubigter Antrag seit Anfang September. Die Formalien (passende Anzahl an Gründungsmitgliedern, Satzung usw.) haben wir soweit alle erfüllt. Eigentlich ist uns eine Dauer von ca. 2-4 Monaten genannt worden. Was mitunter Jahre dauern kann, soll der Antrag auf Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt sein, aber das ist ja für den Sport als solches erstmal zweitrangig.

70% unserer Mitglieder sind Berliner, womit das LKA 573 für die meisten als Waffenbehörde zuständig ist. Die Schulung und Prüfung zur Standaufsicht haben ca. 60% unserer jetzigen Mitglieder beim BDS abgelegt.

Wichtig für uns ist natürlich, wie's ab dem 1.1.2012 dann mit unseren WBKs weitergeht. Aber dazu werde ich mich dann am besten wirklich mal vorab mit dem LKA auseinandersetzen.

Was die Arbeitsstunden angeht und für die, die's interessiert: Die Erbringung von Arbeitsdienst ist in der Satzung nicht festgeschrieben. Anfang 2011 wurde auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass mit dem Erwerb eines Schützenhauses (Ruine) jährlich pro Mitglied 20 Stunden an Arbeistdienst abzuleisten sei. Anderenfalls müsste die Differenz der Stunden in Form einer Geldleistung aufgewogen werden. Diesem Beschluss wurde mehrheitlich zugestimmt. So weit, so gut (oder auch nicht). Wo es Reibungspunkte gibt, ist, dass ich die Vereinswebseite programmiert und mich seit jahren auch um sie gekümmert habe. Diese Arbeit von ca. 1,5 Std./Monat für Webseitenpflege, die ich seit Arbeitsdienstbeschluss aufgebracht habe, soll allerdings nicht gelten! Das sei "ehrenamtlich", wie mir mitgeteilt wurde. Schutträumen auf dem Baugrundstück sei aber wohl demnach eine anrechenbare Tätigkeit... Ich muss nicht weiter betonen, dass mir diese Zweigleisigkeit des Vorstandes (in erster Linie des 1. Vors.) nicht gefällt, der da nach eigener Interessenlage beschließt (Auf- und Ausbau "seines" Schützenhauses), was Arbeitsdienst ist und was nicht. So interpretiere ich das Ganze auch eher in Richtung "noch Geld abgreifen, wo's nur geht", da mit schlagartig 30% Mitgliederaustritt die Finanzen möglicherweise in arge Schieflage geraten (sind). So ist mir letzte Woche auch ein Schreiben in Form einer Mail auf die Festplatte geflattert, die durch die Blume androht, dass meine Kündigung bei Nichtzahlung der vom Vorsitzenden festgelegten Arbeitsstunden-Gesamtsumme ungültig sei und stattdessen wegen Verstoßes gegen die Vereinsinteressen ein Ausschlussverfahren eröffnet und nach Abschluss dem BDS und dem LKA mitgeteilt würde. Da meine Frau auch Mitglied im Verein ist/war, trifft sie's auch gleich mit. Eine, wenn auch nur noch teilweise, Erbringung von Arbeitsstunden in diesem Jahr wird wohl u.a. aufgrund der Differenzen zwischen mir/uns und dem Vorstand nicht mehr stattfinden.

Was mich allerdings hauptsächlich interessiert, ist, ob es irgendwelche rechtlichen (vorallem gegenüber der Waffenbehörde) oder sonstigen Konsequenzen geben kann, sofern man mich/uns aufgrund o.g. Verfahrens tatsächlich ausschließen sollte.

Gruß

morituri

Geschrieben
Was mich allerdings hauptsächlich interessiert, ist, ob es irgendwelche rechtlichen (vorallem gegenüber der Waffenbehörde) oder sonstigen Konsequenzen geben kann, sofern man mich/uns aufgrund o.g. Verfahrens tatsächlich ausschließen sollte.

ihr seid doch nachwievor mittelbare mitglieder beim BDS-landesverband über eure BDS-gruppe, deren anerkennung als e.V. läuft.

also mitgliedschaft in einem schießsportverein ist vorhanden, dieser ist dem BDS-landesverband angeschlossen.

Vereins- und Verbandsangehörigkeit besteht.

ob der verein nun ein e.V. ist oder sein muss (BDS-regularien?) sollte keine rolle spielen.

du bist/ ihr seid organisierte schützen. daran wird auch ein rauswurf aus dem "alten" verein nix ändern. ob die jetzt das ende eurer mitgliedschaft zum jahresende melden oder etwas früher bzw. später (ausschlußverfahren muss ja dann inkl. möglichkeit zum widerspruch usw. usw., abgeschlossen sein).

sprich das ambesten mit eurer waffenrechtsbehörde durch, dass das alles am laufen ist, dann sollte das auch kein problem für euch geben in waffenrechtlicher hinsicht.

gruß alzi

Geschrieben
Danke erstmal für Eure Antworten.

Wir waren/sind alle beim BDS LV1 (und werden auch weiter dort bleiben).

Unser neugegründeter Verein ist vom BDS bereits im Oktober 2011 als mittelbares Mitglied aufgenommen worden.

damit ist der Drops doch gelutscht, Ihr seid beim LV1 als Verein/Gruppe registriert & könnt damit den Nachweis erbringen

das Ihr Mitglieder in einer Schiesssportlichen Vereinigung seid.

Einer von Euch muss ja der Chef sein & der kann allen eine Bestätigung ausstellen, mehr hat die Behörde nicht zu interessieren.

Das mit dem Ausschlussverfahren ist eine perfide Sache um Euch aus dem BDS zu kegeln, dagegen würde ich mich ggf. juristisch wehren

& das ganze schon mal mit dem LV-Vorstand(Fritze) besprechen

kannst mir ja mal deine Tel-Nummer/Mailadresse schicken

baer42 ätt gmx de

Ergänzung: das mit dem Ausschlussverfahren hat die Behörde nur dann zu interessieren wenn ihr dann keinen Verein/Gruppe usw hättet

indem ihr Mitglied seid, damit wäre dann der Wegfall des Bedürfnisses zu begründen

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