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IGNORED

Waffensachkunde


fswald

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

bei uns im verein werden staatliche waffensachkundekurse und -prüfungen abgehalten. da ich dort schon seit einiger zeit als referent mitwirke

und es mir sehr gut gefällt, möchte ich die prüfung zum prüfer machen.

da unsere prüfer alle schon einige jahrzente auf dem buckel haben und sie auch nur im unterricht dabeisitzen weil sie ja die prüfung

abnehmen und unterschreiben müßen haben sie die bitte geäußert, dass ich doch die prüfung zum prüfer machen sollte.

ihre prüfung ist schon sehr lange her und daher können sie mir auch nicht den umfang bzw. den zeitlichen aufwand für diese prüfung sagen.

nun meine fragen:

1. welche vorrausetzungen muß ich mitbringen?

2. wo werden solche prüfungen abgehalten (wohne in der nähe von altötting süd-ost bayern)?

3. zeitaufwand?

danke

gruß

fswald

Geschrieben

Es gibt m.E. keine derartigen Prüfungen. Wenn es Verbandsübergreifend sein soll, frag die zuständige Behörde. Die genehmigen das dann -oder auch nicht. Aber die können Dir bessere Auskunft geben, da die Behörden unterschiedliche Ansprüche stellen.

Geschrieben
hallo,

...

gruß

fswald

du, is nicht persönlich, böse, oder gar beleidigend gemeint, aber wenn du das wirklich so vor hast, dann sollte es nicht nötig sein, hier deswegen DIESE fragen zu stellen! .... dann solltest du dich auskennen und eigentlich "sachkundig" genug sein....

gruß alzi

PS: Edit meint ich darf auch gerne noch auf die suchfunktion hier im forum hinweisen. langjährige mitglieder würden schon wissen, was damit gemeint wäre.

Geschrieben

Also wenn man das in BW vom Verein ausgehend machen will (nicht gewerblich somit !)

dann ist eine Schulung durch den Verband notwendig.

Diese hat vor ein paar Jahren zwei Tage gedauert und war zwar nichts zum Ausruhen,aber für jemand mit eigener Sachkunde

erreichbar.

Mit der von dort ausgestellten Schulungs- und Prüfungsberechtigung meldet Dich Dein Verein dann der waffenrechtlich für den Vereinssitz zuständigen Behörde - welche ja grundsätzlich das Recht hat, bei den Prüfungen durch einen Vertreter vor Ort anwesend zu sein.

Auch wenn in Bayern Vieles anders ist ;) -

ich könnte mir vorstellen, eine Anfrage beim zuständigen Verband könnte Dich weiterbringen.

Was mich persönlich wundert :

ihre prüfung ist schon sehr lange her und daher können sie mir auch nicht den umfang bzw. den zeitlichen aufwand für diese prüfung sagen.

das hier offenbar noch Leute Sachkundeprüfungen abnehmen und Schulungen durchführen, die keine neuere Verbandsschulung und - zulassung nach aktuellem Recht zu haben scheinen.

Entweder das ist dann in Bayern tatsächlich anders - oder ich habe Dich mißverstanden.........

Gruß

G.T.

Geschrieben
du, is nicht persönlich, böse, oder gar beleidigend gemeint, aber wenn du das wirklich so vor hast, dann sollte es nicht nötig sein, hier deswegen DIESE fragen zu stellen! .... dann solltest du dich auskennen und eigentlich "sachkundig" genug sein....

gruß alzi

unsere bisherigen prüfer mußten eben eine solche prüfung ablegen... wie gesagt vor sehr langer zeit.. ev. hat sich da ja was geändert.

es scheitert nicht an der sachkunde... einzig ist der unterschied, dass es keine normale sachkundeprüfung zum waffenerwerb ist sondern eben eine zum ausbilder.´

unter voraussetzung mein ich zb. muß ich eine bestimmte anzahl an unterrichtsstunden abgehalten haben ... usw.

wo wird eine solche prüfung abgehalten... mein ich den ort wenn möglich in meiner nähe

zeitaufwand... dauert so ein kurs eine woche ..ein monat oder ein jahr

usw.

gruß

Geschrieben
Was mich persönlich wundert :

das hier offenbar noch Leute Sachkundeprüfungen abnehmen und Schulungen durchführen, die keine neuere Verbandsschulung und - zulassung nach aktuellem Recht zu haben scheinen.

Entweder das ist dann in Bayern tatsächlich anders - oder ich habe Dich mißverstanden.........

Gruß

G.T.

da ist es so ähnlich wie mit altbesitz.... sie haben damals die prüfung abgelegt, dies wurde dem landratsamt unter vorlage des prüfungszeugnis mitgeteilt und seitdem dürfen sie prüfungen abnehmen.

und diese prüfung verbandsübergreifend und auch für nichtmitglieder unterschreiben. sie halten die schulung eigendlich nicht mehr ... dafür sind wir referenten da... vom landratsamt erlaubt.

gruß

Geschrieben
...und diese prüfung verbandsübergreifend und auch für nichtmitglieder unterschreiben. sie halten die schulung eigendlich nicht mehr ... dafür sind wir referenten da... vom landratsamt erlaubt.

gruß

hervorhebungen durch mich.

zu "ersten hervorhebung" frage "zweite hervorhebung" = ansprechpartner!

wenn "ihr" das aber so macht, dann solltet "ihr" das auch wissen, und auch solltet "ihr" den unterschied zu einer sachkundeunterrichtung mit prüfung durch die anerkannten verbände (bzw. in deren auftrag) kennen.

ich persönlich finde es bedauerlich und unverständlich, dass den schulenden diesbezüglich das wissen fehlt, dass sie in "dieser sache" nicht "kundig" sind. sie sollten sich ihrer pflichten und möglichkeiten/rechte bewusst sein!

sorry, ich unterrichte keine sachkunde, aber selbst ich kenne den unterschied und es wurde hier im forum schon diverse male intensiv diskutiert, man müsste nur kurz suchen.

gruß alzi

Edit: ist Dir die AWaffV ein Begriff? Sollte eigentlich. Kann ich als Lektüre (auch zu diesem Thema) nur wärmstens empfehlen.

Geschrieben
hervorhebungen durch mich.

zu "ersten hervorhebung" frage "zweite hervorhebung" = ansprechpartner!

wenn "ihr" das aber so macht, dann solltet "ihr" das auch wissen, und auch solltet "ihr" den unterschied zu einer sachkundeunterrichtung mit prüfung durch die anerkannten verbände (bzw. in deren auftrag) kennen.

ich persönlich finde es bedauerlich und unverständlich, dass den schulenden diesbezüglich das wissen fehlt, dass sie in "dieser sache" nicht "kundig" sind. sie sollten sich ihrer pflichten und möglichkeiten/rechte bewusst sein!

sorry, ich unterrichte keine sachkunde, aber selbst ich kenne den unterschied und es wurde hier im forum schon diverse male intensiv diskutiert, man müsste nur kurz suchen.

gruß alzi

Edit: ist Dir die AWaffV ein Begriff? Sollte eigentlich. Kann ich als Lektüre (auch zu diesem Thema) nur wärmstens empfehlen.

in der AWaffV steht leider nicht wo ich die prüfung zum prüfer ablegen kann.. hilft mir bei meinen thema überhaupt nicht.

auch will ich nicht nur im auftrag des verbandes unterrichten sonder verbandsübergreifend wie eben bisher auch.

das fehlende wissen würde mir ja vermutlich in der von mir angefragten ausbildung zum prüfer beigebracht. (ähnlich wie beim fahrlehrer für pkw)

gruß

Geschrieben
in der AWaffV steht leider nicht ....

und wenn du die AWaffV mal wirklich lesen würdest, dann könntest da auch die mindestanforderungen für einen sachkundeunterricht, den unterrichtenden und den bzw. die "prüfer" finden.

soll ichs dir noch vorlesen?

soll ich für dich die suchfunktion dieses forums beschäftigen?

was muss man dir noch darreichen?

sorry, aber irgendwie geht das ned in meinen kopf rein "will sachkundeprüfer machen", aber nix dafür SELBST tun und denken wollen. hallo?

wenns dir noch immer nicht genug informationen sind, die man dir hier inzwischen gegeben hat, damit du dich eigenständig damit weiter beschäftigen kannst......

.. ich bin raus....

alzi

Geschrieben
und wenn du die AWaffV mal wirklich lesen würdest, dann könntest da auch die mindestanforderungen für einen sachkundeunterricht, den unterrichtenden und den bzw. die "prüfer" finden.

soll ichs dir noch vorlesen?

soll ich für dich die suchfunktion dieses forums beschäftigen?

was muss man dir noch darreichen?

sorry, aber irgendwie geht das ned in meinen kopf rein "will sachkundeprüfer machen", aber nix dafür SELBST tun und denken wollen. hallo?

wenns dir noch immer nicht genug informationen sind, die man dir hier inzwischen gegeben hat, damit du dich eigenständig damit weiter beschäftigen kannst......

.. ich bin raus....

alzi

danke, jetzt weis ich ganz genau WO ich in meiner gegend diese prüfung ablegen kann. ist ja die zweite frage schon beantwortet...

und die dritte frage ist ja auch beantwortet wieviel zeit ich für diesen unterricht einplanen muß.

vieleicht habe ich aber auch die frage falsch gestellt...

ich versuchs anders...

die leute welche gewerblich die waffensachkundeprüfung und unterricht halten müßen doch vermutlich eine prüfung ablegen oder kann ein jeder dies tun?

sollte diese person eine prüfung brauchen, wo kann diese person diese ablegen.

danke für aufschlußreiche antworten.

Geschrieben
die leute welche gewerblich die waffensachkundeprüfung und unterricht halten müßen doch vermutlich eine prüfung ablegen oder kann ein jeder dies tun?

sollte diese person eine prüfung brauchen, wo kann diese person diese ablegen.

danke für aufschlußreiche antworten.

Wie schon gesagt. Wende Dich an Deine zuständige Behörde. Eine Ausbildung, Schulung, Prüfung i.e.S. -> jedenfalls nicht in den mir bekannten Bundesländern!

Geschrieben
Wie schon gesagt. Wende Dich an Deine zuständige Behörde. Eine Ausbildung, Schulung, Prüfung i.e.S. -> jedenfalls nicht in den mir bekannten Bundesländern!

danke... mitlerweile habe ich auch rausgefunden, dass es staatlich zertifizierte ausbilder gibt... da werd ich bei der behörde mal nachfragen

somit hat sich meine anfangsfrage erledigt.. bei den teilnehmern möchte ich mich für ihre antworten noch bedanken

gruß

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